Rund 29.500 Unternehmen sind in Deutschland von den neuen gesetzlichen Pflichten betroffen. Sie müssen sich unter anderem als NIS-2-Einrichtungen registrieren und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Der dafür vorgesehene Registrierungsprozess ist zweistufig: Zunächst muss eine Anmeldung beim digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) erfolgen, anschließend eine Registrierung im neu entwickelten BSI-Portal.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner erklärt dazu: „NIS‑2 ist ein Gamechanger für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes. Die neue Gesetzgebung sorgt dafür, dass wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sowie die gesamte Bundesverwaltung ihre Cyberresilienz effektiv und effizient stärken. Um diesen und weitere Prozesse komfortabel und unbürokratisch zu gestalten, haben wir das BSI-Portal als One-Stop-Shop konzipiert. Es wird kontinuierlich und im Austausch mit den Nutzenden weiterentwickelt. Das BSI-Portal wird den sicheren und zielgerichteten Austausch relevanter Cybersicherheitsinformationen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern. Mit dem BSI-Portal werden wir künftig noch besser in der Lage sein, die Cybersicherheitslage für verschiedene Zielgruppen transparent, praxisgerecht und handlungsorientiert aufzubereiten. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Cybernation Deutschland.“
Im BSI-Portal erhalten registrierte Unternehmen und Institutionen Informationen zu den gesetzlichen Pflichten, die für sie mit dem BSI-Gesetz einhergehen. So sollten Unternehmen, die unter die Regulierung fallen, beispielsweise eine Risikoanalyse durchführen, um anschließend angemessene Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und dokumentieren zu können.
Darüber hinaus können sich interessierte Unternehmen und Institutionen über das BSI-Portal der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) anschließen. Das IT-Sicherheits-Netzwerk unter dem Dach des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bietet seinen derzeit knapp 9.000 Mitgliedern vielfältige Formate zum Wissens- und Erfahrungsaustausch. Die Mitgliedschaft in der ACS ist kostenlos. Auch in der Unabhängigen Partnerschaft Kritis (UP Kritis) arbeiten Wirtschaft und staatliche Stellen in Arbeitsgruppen zu Cybersicherheit und physischer Sicherheit zusammen.
OT-Betriebe können betroffen sein
Für seine Mitgliedsbetriebe hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) in Person von Verbandsjustiziarin Dr. Dajana Mohr ein Merkblatt erstellt. Hier können die Betriebe prüfen, ob sie von der Umsetzung der EU-Richtline betroffen sind und welche die wichtigsten Pflichten sind, die sie zu erfüllen haben. Ebenso erfahren die Verantwortlichen in den Betrieben, wie die Registrierung im BSI-Portal funktioniert. Die umgehende Registrierung betroffener Betriebe sei der wichtigste Schritt, so Mohr, um Sanktionen der Behörde in Form hoher Bußgelder zulasten der Betriebe zu vermeiden. Im zweiten Schritt seien die weiteren Pflichten von den Betrieben sukzessive umzusetzen.
Die Maßnahmen seien nicht nur wegen der gesetzlichen Vorgaben notwendig, sondern trügen erheblich dazu bei, Sicherheitsrisiken für IT-Systeme in den Betrieben zu minimieren und lägen somit im eigenen Interesse eines jeden Betriebs. Das Merkblatt ist im Mitgliederbereich des BIV-OT oder im Portal „Mein Sanitätshaus“ zu finden.
Die Abkürzung „NIS‑2“ steht für „Network and Information Security 2“. Dabei handelt es sich um die EU-Richtlinie mit der Kennung EU 2022/2555 zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie trat europaweit am 16. Januar 2023 in Kraft und wurde durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) am 06. Dezember 2025 in deutsches Recht überführt. Besonders das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSIG) wurde durch die neuen Vorgaben erheblich angepasst. Betroffene Unternehmen und Organisationen werden dazu verpflichtet, bestimmte, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um ihre IT-Systeme und Daten zu schützen. Mit Inkrafttreten des NIS2UmsuCG gelten u. a. die dort aufgeführten Registrierungs- und Meldepflichten für deutsche Betriebe. Die zentrale Aufsichtsbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
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