Poli­tik ver­schiebt den TI-Anschluss

Am Ende kommt dieser Beschluss nicht mehr überraschend: Der TI-Anschluss wird auf Oktober 2027 verschoben.

Am 6. Novem­ber hat­te der Deut­sche Bun­des­tag dem von der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­brach­ten Ent­wurf des „Geset­zes zur Befug­nis­er­wei­te­rung und Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung in der Pfle­ge“ zuge­stimmt und beschlos­sen – mit weit­rei­chen­den Fol­gen für Hilfs­mit­tel­leis­tungs­er­brin­ger. Für die­se wird näm­lich nicht nur die gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Anbin­dung auf den 1. Okto­ber 2027 ver­scho­ben, son­dern es ent­fällt auch der elek­tro­ni­sche Berufs­aus­weis (eBA).

Nach der Ver­öf­fent­li­chung des Gesetz­ent­wurfs hat­ten unter ande­rem der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) und wei­te­re Gesund­heits­hand­wer­ke der gemein­sa­men Arbeits­ge­mein­schaft des Zen­tral­ver­ban­des des Deut­schen Hand­werks die­se Ent­schei­dun­gen kri­ti­siert. Auch von­sei­ten des Bünd­nis­ses „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ gab es Kri­tik für das Vor­ha­ben. Unter ande­rem dafür, dass Ärz­tin­nen und Ärz­te ab dem 1. Juli 2027 aus­schließ­lich elek­tro­ni­sche Ver­ord­nun­gen (eVer­ord­nun­gen) für Hilfs­mit­tel aus­stel­len sol­len – wäh­rend die Hilfs­mit­tel­ver­sor­ger erst ab dem 1. Okto­ber 2027 an die TI ange­schlos­sen wer­den. „Das bedeu­tet drei Mona­te, in denen Ver­ord­nun­gen digi­tal aus­ge­stellt, aber ana­log bear­bei­tet wer­den müss­ten – mit mas­si­ven Fol­gen für die betrieb­li­che Abläu­fe und damit die Ver­sor­gung“, war­nen Kirs­ten Abel und Dr. Hen­ning Schweer, Gene­ral­se­kre­tä­re von „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ (WvD). „Einen sol­chen Sys­tem­bruch mit Ansa­ge darf es nicht geben.“

SMC‑B bleibt Pflicht

Wäh­rend der eBA für Hilfs­mit­tel­leis­tungs­er­brin­ger nicht mehr ver­pflich­tend ist, sieht es bei der SMC-B-Kar­te für Unter­neh­men anders aus. Die­se bleibt ver­pflich­tend für den Anschluss an die TI. Über die Moda­li­tä­ten für die frei­wil­li­ge Bean­tra­gung von eBA und SMC‑B steht das Pilot­pro­jekt für ortho­pä­di­sche Hilfs­mit­tel unter Feder­füh­rung des BIV-OT im Aus­tausch mit dem Zen­tral­ver­band des Deut­schen Hand­werks (ZDH).

„Das eVO-Pilot­pro­jekt ist nach dem Beschluss wich­ti­ger denn je, um best­mög­lich die Wei­chen für einen rei­bungs­lo­sen Über­gang zu stel­len“, erklärt Tho­mas Münch, Vor­stands­mit­glied des BIV-OT, den poli­ti­schen Beschluss. „Wir las­sen uns von der Poli­tik nicht aus­brem­sen und wer­den wei­ter inten­siv mit allen Part­nern am Pilot­pro­jekt arbei­ten und die Digi­ta­li­sie­rung vorantreiben.“

 

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