04Einen ruckelfreien Übergang aus dem analogen Alltag der papiernen Zettelwirtschaft in die digitale Welt der elektronischen Verordnung will Thomas Münch ermöglichen, im BIV-OT-Vorstand zuständig für Digitalisierung und Vertreter der Arbeitsgruppe (AG) Telematik. Im OT-Gespräch erklärt er, wie das Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel unter Federführung des BIV-OT den OT-Betrieben und Sanitätshäusern einen problemlosen Übergang ermöglicht.
OT: Herr Münch, Sie haben das Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel in der AG Telematik von Beginn an aktiv begleitet. Warum wurde es vor über drei Jahren gestartet?
Thomas Münch: Dem ging eine gemeinsame Initiative der Gesundheitshandwerke im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) voraus, um die gesamte Hilfsmittelversorgung auf einen geordneten Übergang vom Papier zur elektronischen Verordnung vorzubereiten. Deshalb haben wir unser Pilotprojekt aufgesetzt. Wir wussten, dass wir unsere Anforderungen genau definieren müssen, um nicht in ähnliche Startschwierigkeiten, wie es sie beim E‑Rezept bei Arzneimittel gab und die bis zu Retaxierungen führten (Krankenkasse verweigert die Erstattung eines Arzneimittels, das die Apotheke bereits abgegeben hat; Anm. d. Red.). Inzwischen decken die Partner des Pilotprojekts alle Schritte der komplexen Prozesskette einer elektronischen Hilfsmittelverordnung ab, von der Ausstellung in der Arztpraxis über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
OT: Was unterscheidet das Pilotprojekt unter Federführung des BIV-OT von anderen Ansätzen, worin liegt seine Einzigartigkeit?
Münch: Wir sind ein vollkommen offenes Pilotprojekt. Jeder, der mitmachen will, bekommt alle Daten zur Verfügung gestellt. Mit PVSIM haben wir die „lebensechte“ Simulation eines Praxisverwaltungssystems nachgebaut, um elektronische Verordnungen zu erstellen und durchzutesten. Wir haben einen unabhängigen Fachdienst für Abruf und Workflow der Verordnungen in der Telematikinfrastruktur (TI; = zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Anm. d. Red.) entwickelt. Dabei orientieren wir uns präzise an den gesetzlichen Vorgaben und den Standards der gematik GmbH – der für die TI verantwortlichen Nationalen Agentur für Digitale Medizin. In diesem simulierten System prüfen wir alle Abläufe auf Herz und Nieren, checken sie auf mögliche Fehlerquellen. Wir sind dabei so nah an der Realität, dass unser System sofort auf Echtbetrieb umgeschaltet werden könnte. Alle Schnittstellen sind vorbereitet.
Abrechnungszentren/Software:
Acriba Service GmbH, Akquinet GmbH, AS Abrechnungsstelle für Heil‑, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, Carelogic GmbH, Davaso GmbH, Kumavision AG, Michael Martin GmbH & Co. KG, Noventi Health SE, Opta Data Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, OTEDV Oesterreich GmbH, TopM Software GmbH;
Praxisverwaltungssysteme (PVS):
Indamed EDV-Entwicklung und ‑Vertrieb GmbH, Zollsoft GmbH;
Leistungserbringer OT:
Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Lettermann GmbH, Linde GmbH, Mediteam GmbH & Co KG, Medizintechnik Rostock GmbH, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH, Reha Team Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel, Resmed Healthcare GmbH & Co. KG, Vitalaire GmbH;
Leistungserbringergemeinschaften:
Egroh-Service GmbH, Nowecor AG, Rehavital Gesundheitsservice GmbH, Sanitätshaus Aktuell AG, Verband Versorgungsqualität Homecare e. V.;
OST:
Spitzenverband Orthopädie-Schuhtechnik e. V. (SpiOST);
Ärzteschaft:
Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV), Vereinigung Technische Orthopädie (VTO);
Kostenträger:
AOK Bundesverband, AOK Baden-Württemberg, AOK Niedersachsen, AOK Nordost, AOK NordWest, AOK PLUS für Sachsen und Thüringen, AOK Sachsen-Anhalt
(Stand 11/2024)
OT: Welche grundsätzlichen Unterschiede gibt es zwischen dem E‑Rezept für Arzneimittel, das jetzt bereits im Einsatz ist, und der eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel?
Münch: Der Verordnungsprozess ist bei Hilfsmitteln ganz anders. Im Gegensatz zum Arzneimittel wird eine Leistung veranlasst und der Verordnende gibt dafür einen Versorgungsvorschlag. Deshalb ist eine Hilfsmittelverordnung – anders als ein Arzneimittelrezept – in der Regel nicht „fertig“. Arzt oder Ärztin legen lediglich die Diagnose und die Anwendungsart des Hilfsmittels fest, geben somit die Richtung der Versorgung vor. Selbstverständlich können Ärztin oder Arzt ebenso eine definitive Versorgung verordnen, die dann begründet werden muss. Die Anforderungen an die Verordnung sind in der Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, geregelt – insbesondere in den Paragrafen 7 bis 9. Hier ist festgelegt: wie der Verordnungsvorschlag auszustellen ist, wie die Korrekturprozesse zwischen Ärztin bzw. Arzt und Leistungserbringer erfolgen und welche Anforderungen an eine Abnahme der Versorgung gestellt werden. Alle Schritte müssen in der eVerordnung abgebildet werden können.
OT: Was hat sich im Verlauf des Projekts als besonders komplex und schwierig erwiesen?
Münch: Eine starke Herausforderung bereiten uns die Korrekturläufe der elektronischen Verordnung. Diese sind in der Hilfsmittelrichtline vorgesehen – und aus den Erfahrungen unserer Betriebe wissen wir, dass öfter Rücksprachen mit den verordnenden Ärztinnen und Ärzten nötig sind. Laut Richtlinie muss der Leistungserbringer den Korrekturbedarf zeitnah melden. Verordnende müssen die Möglichkeit haben, ihre Eintragungen ohne große Umstände zu korrigieren. Bis das rechtssicher in den Systemen eingebaut ist, sind noch etliche Gespräche und Tests erforderlich. Den Anfang machen wir mit „einfachen“ Produktgruppen (PG) wie 05 (Bandagen), 08 (Einlagen) sowie 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) gemacht. Hier schauen wir auch schon auf die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses, um hier die Verordnungsqualität zu verbessern. Wenn das dort perfekt funktioniert, arbeiten wir uns zu den anderen voran.
Erfolgreicher Test
OT: Worin bestanden die letzten Meilensteine, die das Projektteam erreicht hat?
Münch: Besonders hervorheben will ich die erfolgreiche erste Testphase seit Sommer 2023 und die Echtzeit-Präsentation auf der OTWorld 2024. Dort wurden an drei Tagen von den Besucherinnen und Besuchern 1.200 eVerordnungen vollkommen digital abgerufen und bei den beteiligten Softwarehäusern auf der Messe eingelöst. Dabei gab es auch einen Messebesucher, der testweise versuchte, eine Verordnung zwei Mal einzureichen. Das wurde mit einer Fehlermeldung quittiert und vom Fachdienst zurückgewiesen. Somit konnten wir live beweisen, dass das System korrekt funktioniert und keine Doppeleinlösungen möglich sind. Die Verordnung wurde in der Gematik-App bereits erkannt. Außerdem haben wir zwei Hersteller von Praxisverwaltungssoftware (PVS) neu im Boot, sodass wir in dem für 2025 geplanten Testlauf neben Sanitätshäusern und Kostenträgern auch Arztpraxen real einbinden können – ein weiterer wichtiger Meilenstein.
OT: Wie viele Softwareanbieter für Hilfsmittelabrechnungen haben das Pilotprojekt inzwischen komplett in ihre Programme integriert?
Münch: Zurzeit fünf bis sechs. Durch die Lernkurven geht es bei jedem weiteren Anbieter sehr viel schneller. Wir gehen davon aus, dass bis Ende dieses Jahres alle soweit sind.
OT: In welcher Phase befindet sich das Pilotprojekt derzeit?
Münch: Momentan sind wir bei der Austestung. Wir brauchen die Rückmeldung aus dem Versorgungsalltag. Wo sind weiße Flecken? Welche Sonderprozesse gibt es? Sind alle Medienbrüche bekannt und berücksichtigt? Für diese Antworten brauchen wir diese umfangreiche Probephase. Gemeinsam mit den Kostenträgern arbeiten wir gegenwärtig ebenfalls an den Abrechnungsprozessen.
OT: Wie oft trifft sich das Projektteam?
Münch: Seit drei Jahren finden alle sechs bis acht Wochen Treffen in großer Runde von zehn bis 15 Personen statt, vor allem aus den Softwarehäusern, von den Krankenkassen und vom BIV-OT. Insgesamt gibt es zahlreiche Expertengruppen, die parallel und mit unterschiedlicher Perspektive an dem Projekt arbeiten.
Es …
… holt alle ins Boot: Kooperation von Leistungserbringern, Leistungserbringergemeinschaften, Abrechnungszentren, Softwareanbietern, Krankenkassen und Ärzteschaft; digitale Abbildung des gesamten Verordnungsprozesses von Ausstellung bis Abrechnung.
… ist transparent: Wettbewerbsneutrale, offene und etablierte Standards, ausgerichtet an Infrastruktur und Schnittstellen der gematik; alle Datenwege laufen über eine gematikkonforme Teststruktur der TI, mit allen Schnittstellen für die Live-Tests.
… ist gesetzestreu: Hält sich an die im Sozialgesetzbuch (SGB) V, in der Hilfsmittelrichtlinie des G‑BA und im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) festgelegten Regeln; bietet alle Eingabemöglichkeiten für die ärztliche Verordnung und entspricht somit gesetzlichen Vorgaben – inklusive Freitextfeld für Anmerkungen oder Verordnungen außerhalb des HMV, Eingabe Siebensteller, Ergänzungsprozess zum Zehnsteller und inklusive der nötigen Korrekturprozesse in KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und der Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten über TIM (Telematikinfrastruktur-Messenger).
… wird umfangreich getestet: Ab 2023 Praxis- sowie Feldtests zum Durchspielen aller Prozesse, um der Gematik einen gut durchdachten und erprobten Prozess zu übergeben, der der Verordnungsrealität entspricht und Mehrwerte für alle Beteiligten bietet.
… bietet Wahlfreiheit für Patientinnen und Patienten: Die TI sieht bereits einen Verzeichnisdienst vor. Dieser wird unabhängig und neutral von der Gematik für die TI erstellt. Grundlage bilden die Daten der Handwerkskammern und des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. Versicherte entscheiden über die Wahl ihres Leistungserbringers für ihre Hilfsmittelversorgung – keine kommerzielle Lenkung durch zum Beispiel Priorisierung bestimmter Leistungserbringer.
Drastische Vereinfachung – aber noch Medienbrüche
OT: Welchen Mehrwert bringt die eVerordnung letztendlich?
Münch: Eine drastische Vereinfachung der administrativen Prozesse und deutlich weniger Papier. Wobei die Verordnung selbst auf Wunsch der Versicherten nach wie vor als QR-Code ausgedruckt werden kann. Zeitersparnis bringt besonders der automatische Datenabgleich. Wenn die eVerordnung eingelesen wird, werden die Daten von Patientin oder Patient, von Arzt bzw. Ärztin sowie die Kostenträgerangaben auf Korrektheit geprüft. Man sieht sofort, ob alles richtig angelegt wurde. Auf Basis der Daten auf der Verordnung wird ein Auftrag erstellt und vorgeschlagen. Die Abrechnung läuft voll digital. Allerdings gibt es noch ärgerliche Medienbrüche, die uns Papier aufzwingen.
OT: Welche?
Münch: Im Gegensatz zum E‑Rezept für Arzneimittel werden für jede elektronische Hilfsmittelverordnung zusätzlich vier Originalunterschriften per Hand gefordert: für Beratungsprotokoll, Mehrkostenregelung, Datenschutzformular und Lieferbestätigung. Wir sind mit den Krankenkassen im Gespräch, wie man diese Bürokratie deutlich vereinfachen kann.
Politischer Handlungsbedarf
OT: Braucht es noch politische Weichenstellungen?
Münch: Die Politik muss das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) noch beauftragen. Damit fehlt nach wie vor die gesetzliche Grundlage für die Erteilung von elektronischen Berufsausweisen (eBA) für das fachliche Leitungspersonal aus nicht kammergebundenen Betrieben. Ohne eBA können sich weder die kammergeführten noch die nicht kammergebundenen Betriebe an die TI anschließen. Sie können zum Beispiel nicht mit den Arztpraxen kommunizieren oder eVerordnungen ändern. Ebenso fehlt bislang die gesetzliche Grundlage für die Gesamtheit der notwendigen Fachanwendungen, so dass alle Anforderungen der Hilfsmittelrichtline erfüllt werden können. Das bedeutet auch die Einräumung von Lese- und Schreibrechten in der elektronischen Patientenakte. Zum einen ist es für ein Versorgungskonzept elementar, Medikationen oder diagnostizierte Einschränkungen zu kennen. Zum anderen sollte die finale Hilfsmittelversorgung in der Akte dokumentiert werden. Das vereinfacht Abnahmen und Kontrollen des Medizinischen Dienstes.
2011
BIV-OT ist Gründungsmitglied des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR)
2020
Gründung der AG Telematik des BIV-OT
2021
Start des Pilotprojekts eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel unter Federführung des BIV-OT und Beteiligung von zehn Sanitätshäusern verschiedener Größenordnungen, Projektsteuerung: Opta Data Gruppe; Abschluss Phase 1 des Projekts (Definition der Anforderungen bzw. Soll-Prozesse, die das umfangreiche Verordnungs- und Versorgungsspektrum und zahlreiche verschiedene IT-Systeme berücksichtigen); Start Phase 2 (Datenmodell & Schnittstellen)
2022
Phase 2 des Pilotprojekts – stufenweise Optimierung aller Prozesse für alle Nutzungsgruppen; wettbewerbsneutrale Ausrichtung an Infrastruktur und Schnittstellen der Gematik
2023
Beginn Phase 3 (Testphase) der elektronischen Verordnung für orthopädische Hilfsmittel (Muster 16) mit zehn ausgewählten OT-Betrieben verschiedener Größenordnungen und aus verschiedenen Bundesländern
2024
BIV-OT mit „Tag des E‑Rezepts“ auf der OTWorld, 1.200 simulierte Verordnungen beim elektronischen Verordnung-Livetest eingelöst;
Start AG Sonderprozesse der Leistungserbringer, um Sonderanforderungen und Medienbrüche zu identifizieren;
Integration bei allen Branchensoftwareherstellern; Anbinden von PVS-Herstellern; finale Planung der Feldtests
2025
1. Quartal: Start erweiterter Feldtest der eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel mit Testdaten (Sanitätshäuser und Arztpraxen); Rund 140 Betriebe haben sich bereits angemeldet;
2. Quartal: Start Feldtest der eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel mit realen Daten; Beantragung und Ausgabe eBA und SMC‑B für alle kammergebundenen Betriebe bei den Handwerkskammern
2026
1. Januar: Anschlusspflicht der Hilfsmittelleistungserbringer an die TI; Abschluss Projekt elektronische Verordnung Hilfsmittel; praxistauglicher, gesetzeskonformer und marktoffener Prozess zur Einlösung von elektronischen Verordnungen für alle OT-Betriebe und Sanitätshäuser verfügbar
2027
1. Januar: gesetzliche Frist zur Einführung der elektronische Verordnung startet; Sanitätshäuser haben ein halbes Jahr Zeit, ihre Prozesse umzustellen;
1. Juli: eVerordnung für Hilfsmittel wird für alle Leistungserbringer verpflichtend
OT: Meisterbetriebe können den eBA aber schon beantragen?
Münch: Demnächst! Düsseldorf, Dortmund und Mainz sind die Pilotkammern, bei denen voraussichtlich noch Ende diesen/Anfang nächsten Jahres Ausweise ausgegeben werden. Dort können ebenfalls die nötigen Institutionskarten (Security Module Card Typ B – SMC‑B) beantragt werden, welche die jeweilige Einrichtung ausweisen. Die anderen Handwerkskammern kommen im Lauf des nächsten Jahres hinzu.
OT: Ab 1. Juli 2027 wird die elektronische Verordnung in Deutschland zur Pflicht. Wie nutzt das Pilotprojekt die Zeit bis dahin?
Münch: Für mich ist nicht maßgeblich, wann die eVerordnung zur Pflicht wird, sondern ab wann die Betriebe freiwillig teilnehmen und sich an die TI andocken können. Dann wollen wir bereitstehen, damit unsere Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil erleiden, weil andere schneller sind und zum Beispiel die Apotheken uns das Geschäft wegnehmen. Unser Ziel ist, ab 1. Januar 2026 alle Häuser in die Lage zu versetzen, eVerordnungen zu lesen, wenn sie das wollen. Deshalb möchten wir 2025 jede Art der Verordnung – wie Dauerverordnungen und Verordnungen aus Krankenhäusern – sowie weitere Produktgruppen wie 23 (Orthesen/Schienen) und 24 (Prothesen) flächendeckend testen können. Im ersten Quartal 2025 sollen Feldtests mit allen teilnehmenden Softwareanbietern losgehen.
OT: Wie ist das Echo in der Branche?
Münch: Das Interesse ist sehr groß, auch bei den Innungen, die in die Tests aufgenommen werden. Viele Betriebe haben sich schon gemeldet und wollen mitmachen.
Die Fragen stellte Cathrin Günzel.
Updates zum Pilotprojekt für Mitgliedsbetriebe des Bundesinnungsverbandes liefert der neue Newsletter „eVO-Aktuell“. Interessierte können sich im Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt Newsletter anmelden.
Interessenten, die sich aktiv beteiligen wollen (zum Beispiel Mitgliedsbetriebe, Kostenträger oder PVS-Anbieter), melden sich bei: telematik@biv-ot.org. Die Projektleitung informiert anschließend über Details.
Informationen des ZDH zum eBA und SMC‑B sowie zum Stand der Kartenausgabe sind unter https://www.zdh.de/ueber-uns/udh/gesundheitshandwerke/pilotprojekt-eba/ abzurufen.
- Reibungslos von Papier zu digital — 4. Dezember 2024
- Teilhabe statt Luxus: Forderung nach Sport für alle — 3. Dezember 2024
- GKV-Spitzenverband stellt Vorstand neu auf — 3. Dezember 2024