Konkret geht es um die Benachteiligung des Sanitätsfachhandels und die Gefährdung der GKV-Versicherten durch den Wegfall einheitlicher Versorgungs- und Qualitätsstandards. „Wir sind zuversichtlich, auf diesem Weg die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung zu Fall zu bringen und damit den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen“, erklärt Stolle-Geschäftsführer Detlef Möller.
„Die unterschiedlichen Regeln für Apotheken und Sanitätshäuser verstoßen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Zugang zum Markt wird für Apotheken und Sanitätshäuser von völlig unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig gemacht“, kommentieren die Generalsekretäre des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD), Kirsten Abel und Patrick Grunau die aktuelle Situation. „Patienten, insbesondere aus vulnerablen Gruppen, sollten sich darauf verlassen können, eine gleichermaßen hochwertige Versorgung zu erhalten, unabhängig vom Ort der Leistung.“ Während das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) ursprünglich darauf abzielte, Bürokratie zu reduzieren und Mehrfachprüfungen zu eliminieren, wurde aus Sicht des Bündnisses ein Gesetz beschlossen, das neue bürokratische Doppelstrukturen im System etabliere, Patientensicherheit gefährde und einheitliche Mindeststandards der Versorgung untergrabe. Daher sieht WvD nach wie vor deutlichen Korrekturbedarf: „Wir haben konstruktive Vorschläge für eine bürokratiearme und gerechte Qualitätssicherung im Rahmen der sogenannten Präqualifizierung gemacht und stehen bereit, um mit politischen Entscheidungsträgern und Gesundheitsakteuren eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird“, so Abel und Grunau.
Detlef Möller betont, dass die Beschwerde der Politik ein Zeichen sein sollte, die fortgesetzte Ignoranz gegenüber den Sanitätshäusern und der mittelständisch geprägten Struktur in der Hilfsmittelversorgung zu beenden und stattdessen eine einheitliche und qualitätssichernde bürokratische Entschlackung bei der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer in Angriff zu nehmen. Die Verfassungsbeschwerde wurde am 2. April von der Kanzlei Zuck, Vaihingen, eingereicht. Im Folgenden wird nun das Bundesverfassungsgericht zunächst über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entscheiden.
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