Die Bundestagsabgeordnete informierte sich vor Ort im Gespräch mit den beiden Orthopädietechniker-Meistern Matthias Roßmann und Andreas Ridder sowie mit Michael Möller, technischer Chair der AG Fuß und Schuh der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV), über mögliche Gesundheitsrisiken einer Online-Versorgung.
„Hilfsmittel sind keine gewöhnlichen Produkte. Produkte werden erst durch ihre Integration in einen Versorgungsprozess zu persönlichen Hilfsmitteln“, erklärte Klein-Schmeink im Gespräch über die Online-Einlagenversorgung. Jede Versorgung sei so individuell wie der Patient oder die Patientin. Sie stehen im Mittelpunkt und mit ihnen werde der Versorgungsbedarf festgestellt. Aus diesem engen persönlichen Kontakt gingen dann therapeutische Lösungen hervor. Digitalisierung diene dabei immer der Qualität der Versorgung. Durch Verbesserung der Prozesse oder durch bessere Verfahren. „Eine Selbstvermessung eines Patienten auf analogen Verfahren ohne Fachmann hat mit E‑Health nichts zu tun. Hier wird die Gesundheit gefährdet“, stellte die Abgeordnete fest. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, die Hilfsmittelversorgung nicht vom Produkt, sondern von den konkreten Versorgungsansprüchen der Patienten aus zu denken. Ein Ansatz, um diesen Gedanken umzusetzen, seien die Stärkung von Gesundheitsfachberufen und die Verankerung von integrierten Versorgungskonzepten.
Haftung ungeklärt
Filialleiter Matthias Roßmann warnt vor den möglichen Folgen einer Selbstvermessung: „Wir können von unseren Patienten nicht erwarten, dass sie sich selbst korrekt vermessen. Dafür braucht es aus gutem Grund eine fachmännische Ausbildung. Ein Hilfsmittel, das nicht benutzt wird, weil es nicht passt oder Folgeschäden verursacht, hilft nicht und kann nur Schaden anrichten“, erklärte Roßmann. Außerdem gab er zu bedenken, dass die Haftungsübernahme bei möglichen Folgeschäden, die aus der Selbstvermessung durch den Patienten oder die Patientin entstehen können, nicht geregelt sei: „Wenn beispielsweise ein diabetischer Fuß fehlerhaft versorgt wird und daraus eine Fuß- oder Unterschenkelamputation folgt: Ist dann der Patient selbst schuld? Eine skandalöse Vorstellung.“
Parameter Kundenzufriedenheit zweifelhaft
Der Bereich der Einlagenversorgung zeige exemplarisch, dass es Qualitätsstandards in der Hilfsmittelbranche brauche, die sich dann auch im Hilfsmittelverzeichnis und schließlich in der alltäglich gelebten Patientenversorgung widerspiegeln, wie Michael Möller unterstreicht. Diese Qualitätsstandards müssten dann auch bundeseinheitlich verbindlich geregelt sein und durch Krankenkassen und den Medizinischen Dienst entsprechend kontrolliert werden. „Es kann nicht sein, dass Krankenkassen geltende Standards wie Hilfsmittelverzeichnis und Regelungen der Patientensicherheit selbst unterlaufen“, betonte Möller. Zudem stelle Kundenzufriedenheit keinen Beweis für Versorgungsqualität dar: „Wie soll der Patient allein darüber entscheiden, ob die Einlage den gewünschten Behandlungserfolg erzielt? Das Aussehen der Einlage oder die Betreuung per Chat sind mit Sicherheit nicht die geeigneten Parameter, um die Qualität einer Versorgung zu bewerten.“
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