„Wir wollen mit Wumms aus der Krise kommen“, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Deshalb ist für viele vieles dabei: Von Mehrwertsteuersenkung bis Ausbildungsprämie, von Entlastungen beim Strompreis bis zum E‑Auto-Bonus und zur Forschungsförderung – Unternehmen sollen mit dem Konjunkturpaket unterstützt werden, Familien und Kommunen mehr Geld bekommen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Im Folgenden werden einige Eckpunkte herausgegriffen, die für Sanitätshäuser und orthopädietechnische Betriebe besonders bedeutsam sind.
Die Mehrwertsteuer sinkt – für sechs Monate
Jetzt heißt es, Kassen umstellen, Produkte umetikettieren, Rechnungswesen anpassen:
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 sinkt der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent.
Ausbildungsprämie
Eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag erhalten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern. Die Prämie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt. Wer sein Ausbildungsangebot erhöht, erhält für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.
Deckel auf Lohnnebenkosten
Um steigende Lohnnebenkosten infolge der Corona-Pandemie zu verhindern, sollen die Sozialversicherungsbeiträge nicht über 40 Prozent ansteigen. Darüber hinaus gehender Finanzbedarf bei Renten- und Krankenkassen soll als „Sozialgarantie“ mit Milliarden-Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden – jedenfalls bis zum Jahr 2021.
Entlastung bei Stromkosten
Ab 2021 soll die EEG-Umlage mithilfe von Bundesmitteln gedeckelt werden – sodass sie 2021 bei 6,5 ct/kwh und im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen soll. Aktuell liegt sie bei 6,756 ct/kwh. Die Umlage ist Teil des Strompreises. Sie finanziert als Sonderabgabe auf jede Strom-Kilowattstunde den Ausbau der erneuerbaren Energien, festgelegt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Nächstes Jahr droht sie nach Angaben der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Coronakrise stark anzusteigen.
Höhere Prämie für E‑Autos
Wer seine Fahrzeugflotte erneuert und sich für Elektroautos entscheidet, kann eine erhöhte Kaufprämie – die sogenannte Umweltprämie – mitnehmen. Die bestehenden Zuschüsse des Bundes werden verdoppelt, befristet bis 31.12.2021. So steigt diese Umweltprämie für E‑Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3.000 auf 6.000 Euro. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25 Prozent wird die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.
Steuerentlastungen als Hilfe und Investitionsanreiz
Steuerliche Entlastungen für Firmen sind ebenfalls im Konjunkturpaket enthalten. So wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal fünf Millionen Euro bzw. zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Betriebe können somit aktuelle Verluste schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar machen und dementsprechend mit den Gewinnen des Vorjahrs verrechnen – beispielsweise über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Die Rücklage muss spätestens bis Ende 2022 aufgelöst werden. Des Weiteren werden Abschreibungsregeln verbessert, um Investitionen anzuschieben: Eingeführt wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021. Um einen Liquiditätseffekt zu erzeugen, wird die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats verschoben. Nicht zuletzt soll das Körperschaftsteuerrecht modernisiert werden, unter anderem durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften sowie die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.
Forschungszulage erweitert
Allein über 50 Milliarden sollen in Zukunftstechnologien investiert werden. Als eine der ersten Maßnahmen wird die steuerliche Forschungszulage erweitert, als Anreiz für Forschung und Entwicklung in Unternehmen: Der Fördersatz wird auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu vier Millionen Euro pro Unternehmen gewährt (gegenwärtig: zwei Millionen Euro) – rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025. Zudem werden laut Konjunkturpaket in der anwendungsorientierten Forschung die Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen reduziert, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind.
Härten abfedern für besonders belastete Branchen
Die neuen Überbrückungshilfen für Juni bis August mit einem Gesamtvolumen von maximal 25 Milliarden Euro gelten branchenübergreifend. Im Fokus steht aber die Existenzsicherung kleiner und mittelständischer Betriebe aus besonders belasteten Branchen – wie zum Beispiel Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Veranstaltungslogistik sowie Messeveranstaltungen, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückläufig gewesen sind – und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Erstattet werden fixe Betriebskosten bis maximal 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur ausnahmsweise übersteigen. Die Antragsfristen enden am 31.8.2020, die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.
Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses im Überblick
Das Dokument „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ aus dem Bundesfinanzministerium fasst alle 57 Maßnahmen des Konjunkturpakets zusammen.
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