27. Januar 2020
Das Coronavirus hat die Bundesrepublik erreicht. Ein Mann aus dem Landkreis Starnberg in Bayern infiziert sich und wird isoliert. „Es war zu erwarten, dass das Virus auch Deutschland erreicht. Der Fall aus Bayern zeigt aber, dass wir gut darauf vorbereitet sind. Die Gefahr für die Gesundheit der Menschen in Deutschland durch die neue Atemwegserkrankung aus China bleibt nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) weiterhin gering“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
12. Februar 2020
Der von China ausgehende Ausbruch des Coronavirus hat inzwischen weltweite Auswirkungen. Der Schwerpunkt der Erkrankungen liegt zwar weiterhin in China, es sind aber mittlerweile zahlreiche Fälle in vielen Ländern der Welt aufgetreten, u.a. in Deutschland und anderen EU-Ländern. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die neue Atemwegserkrankung schätzt das Robert Koch-Institut zu diesem Zeitpunkt weiterhin als gering ein. 16 Menschen sind in Deutschland mit dem Virus infiziert, die alle isoliert werden und in Behandlung sind. „Es ist aktuell noch nicht absehbar, ob sich aus einer regional begrenzten Epidemie in China eine weltweite Pandemie entwickelt oder nicht. Die Situation, wie
wir sie heute in Deutschland haben, zeigt aber, dass wir gut vorbereitet sind und dass wir aufmerksam mit dem Thema umgehen. Wir haben die Dinge unter Kontrolle, befinden uns aber gleichzeitig in einer dynamischen Lage“, so Spahn.
24. Februar 2020
Angesichts der Entwicklung in Italien rechnet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn damit, dass sich das Coronavirus auch in Deutschland ausbreiten kann. „Durch die Lage in Italien ändert sich auch unsere Einschätzung der Lage: Corona ist als Epidemie in Europa angekommen“, sagt Spahn auf einer Pressekonferenz in Berlin. „Deshalb müssen wir damit rechnen, dass sie sich auch in Deutschland ausbreiten kann“, so der Minister. Dafür sei Deutschland bestmöglich vorbereitet. Um Erkenntnisse über das Virus zu sammeln und Therapien sowie Impfstoffe zu verbessern, verspricht Spahn weitere finanzielle Mittel für die Forschung.
2. März 2020
Prof. Dr. Lothar Wieler vom Robert Koch-Institut gibt bekannt, dass das Risiko für die Bevölkerung aktuell als „mäßig“ eingeschätzt wird. „Das Risiko für die Gesellschaft ist gestiegen, die Gefahr für den Einzelnen ist aber weiterhin nicht groß“, erläutert Prof. Christian Drosten von der Charité in Berlin die Lage.
9. März 2020
„Um die Dynamik zu verlangsamen, müssen wir die Möglichkeiten des Virus, sich im alltäglichen Kontakt der Menschen miteinander auszubreiten, verringern. Und dazu brauchen wir jeden einzelnen Bürger, der bereit ist, seinen Alltag anzupassen“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur aktuellen Lage des Coronavirus.
10. März 2020
Wahlen des neuen BIV-Präsidiums in Berlin. Veranstaltungen von über 1.000 Personen sollen vermieden werden. Alles andere gilt laut der Behörden noch als unbedenklich. Messen werden mit Einzelfall-Entscheidungen und vor dem Hintergrund, dass die bereits in Kraft getretenen Registrierung und Nachverfolgung von Corona-Infizierten gegeben sein muss, abgesagt. Das trifft vor allem Publikumsmessen wie z. b. die Leipziger Buchmesse . Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) als ideeller Träger, die Confairmed GmbH als Veranstalter des Weltkongresses, die Leipziger Messe als Ausrichter der Internationalen Fachmesse sowie dem Ausstellerbeirat entscheiden, die OTWorld 2020 zu verschieben. Der Messechef Martin Buhl-Wagner tritt persönlich vor die Delegierten des BIV-OT, um die Sachlage zu erläutern.
11. März 2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und RKI-Präsident Professor Lothar Wieler informieren gemeinsam über die Coronavirus-Pandemie in Deutschland. „Je langsamer sich das Coronavirus ausbreitet, desto besser kann unser Gesundheitssystem damit umgehen. Je weniger Menschen sich gleichzeitig anstecken, desto besser können Ärzte schwerkranke Patienten behandeln“, sagt Spahn. Das Zusammenleben müsse trotz Epidemie weiter funktionieren: „Deshalb gilt es immer, die Balance zu halten
– zwischen Einschnitten und dem Alltag.“ In der anschließenden Regierungsbefragung im Bundestag ruft der Minister erneut dazu auf, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern abzusagen.
15. März 2020
Als Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen anlässlich der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie gründet der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) die Task-Force COVID-19. Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten tragen in Zeiten der Gefahr einer andemie besondere Verantwortung. Mehr als 2.500 Betriebe in Deutschland sichern
die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln – darunter auch die häusliche Sauerstoff-Versorgung. Hinzu kommt, dass ein funktionierendes Entlass-Management, Wundversorgung sowie prä- bzw. postoperative Versorgungen mit Hilfsmitteln in Zeiten, in denen die Kliniken sich konkret auf eine Pandemie von Infizierten mit dem COVID-19 Virus einstellen, besonderes
Augenmerk verdienen.
16. März 2020
Da Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten als systemrelevant eingestuft werden, sind sie von der Schließung durch behördliche Verordnung ausgenommen. Nach einer ersten Videokonferenz hat die Task-Force COVID-19 die Arbeit aufgenommen. Die beteiligten Verbände sind (in alphabetischer Reihenfolge): Bundesinnungsverband für Orthopädie-
Technik, Egroh, Nowecor, Reha-Service-Ring, Rehavital, Sanitätshaus Aktuell AG und Zentralverband Orthopädieschuhtechnik. Ziel der Zusammenarbeit ist eine gebündelte Arbeit und Kommunikation in Richtung Bundespolitik und GKV-Spitzenverband sowie weiterer Verbände. Die Beteiligten stellen ihre Informationen jeweils über die eigenen Kanäle den Vertretern
der Landesinnungen und den Mitgliedsbetrieben zur Verfügung.
18. März 2020
Um die Bedarfe der Betriebe in Richtung politische Rahmenbedingungen und Verwaltungsvereinfachungen während der Covid-19-Krise schnell zu erheben, zu bündeln und gezielt zu informieren, hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) für seine Mitgliedsbetriebe eine spezielle E‑Mail-Adresse und eine Hotline eingerichtet. Die Website des
Bundesinnungsverbandes wird zudem täglich aktualisiert. Zweimal die Woche tagt der Lenkungsausschuss des BIV-OT in einer Videokonferenz. Die 68. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen e.V., die vom 30. April bis zum 2. Mai in Baden-Baden geplant war, wird abgesagt. „Im Sinne einer gesundheitlichen Unversehrtheit
aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen wir diese behördliche Anordnung ausdrücklich“, heißt es in der Meldung der Veranstalter, die sich auf eine Verordnung
der Landesregierung Baden-Württembergs berufen, dass Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmer untersagt werden. Der im Rahmen des VSOU stattfindende Tag der Technischen Orthopädie (TTO) kann ebenfalls nicht durchgeführt werden.
20. März 2020
Die Task-Force COVID-19 mahnt die zentrale Versorgung von Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Werkstätten mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln
durch Bundesinnen- (BMI) und Bundesgesundheitsministerium (BMG) an. Zudem müsse der Zugang zu Patientinnen und Patienten in stationären Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen garantiert sein – zum Beispiel durch Erteilung entsprechender Berechtigungen. Als systemrelevante Institutionen werden Sanitätshäuser und OT-Werkstätten bereits
flächendeckend von Betriebsstilllegungen ausgenommen. Allerdings sind ebenso bundeseinheitliche und unbürokratische Regelungen zur Kindernotfallbetreuung
für Mitarbeiter in Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Betrieben dringend erforderlich.
25. März 20.20
Um das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen, hat der Bundestag zwei von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Gesetze beschlossen. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem “Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.
27. März 2020
Im Schnellverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) einen Beschlussentwurf über befristete Änderungen u. a. der Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, kurz: Hilfsmittel-Richtlinie, vorgelegt. Insgesamt begrüßt der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) die getroffenen COVID-19-Sonderregelungen – es bedarf jedoch noch der Feinjustierung.
Die vom G‑BA vorgeschlagenen Änderungen sehen angesichts der einzuhaltenden Schutzmaßnahmen und des abzusehenden Personalnotstands Fristverlängerungen für den Zeitraum zwischen Verordnung und Abgabe vor. Dies gilt ebenso für Verordnungen von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassungs-Managements. Folgeverordnungen setzen vorläufig keine unmittelbare persönliche Anamnese voraus und können somit postalisch übermittelt werden.
Alf Reuter, Präsident des BIV-OT, bewertet den Beschlussentwurf des G‑BA insgesamt positiv: „In einer solchen Ausnahmesituation, wie sie uns das COVID-19-Virus beschert, muss die für das Gesundheitswesen systemrelevante Hilfsmittelversorgung gesichert bleiben. Die vorgesehenen Sonderregelungen können wir daher nur begrüßen. In unseren Augen sind bei den Änderungen noch Nachjustierungen erforderlich. Wir haben dem G‑BA nahegelegt, dass der Bereich der Hilfsmittel, die ohne eine ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen, dringend zu erweitern ist. Gerade in den aktuellen Zeiten würde so der Effekt erreicht, dass Patienten gerade nicht den Weg zum verordnenden Arzt antreten oder antreten müssen. Damit setzen sie sich selbst und andere dem Risiko einer Infektion aus. Das muss unbedingt verhindert werden.“
2. April 2020
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat sich mit der Forderung nach einem Moratorium für die Medizinprodukte-Verordnung an die EU-Kommission gewandt. Der Spitzenverband begrüßt die Ankündigung der EU-Kommission zur Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und befürwortet ausdrücklich diese Verschiebung um ein Jahr.
„Angesichts der sich bezüglich der Sars-CoV-2-Pandemie aktuell zuspitzenden Lage und den Aus-wirkungen auf die Vorbereitungen zur Umsetzung der Verordnung wird das als einzig praktikabler Schritt gesehen. Sanitätshäuser, orthopädietechnische, orthopädieschuhtechnische Betriebe und andere Leistungserbringer im Bereich Hilfsmittel setzen als Teil der kritischen Infrastruktur derzeit alle Ressourcen dafür ein, die Versorgung der Patienten mit den zum Teil lebensnotwenigen Hilfsmitteln sicherzustellen. In den systemrelevanten Betrieben selbst greifen Notfallpläne, da notwendiges Fachpersonal durch Erkrankung oder Quarantäne nicht zur Verfügung steht. Gleichzeitig stehen die Betriebe unter hohem wirtschaftlichem Druck, da ein Großteil des normalen Wirtschafts-betriebs wegfällt. Dabei handelt sich in der Mehrheit um inhabergeführte klein- und mittelständische Betriebe. Dadurch ist auch die betriebliche Umsetzung der geforderten Maßnahmen zur Erfüllung der MDR-Vorgaben unmittelbar berührt. Eine Verschiebung der Einführung bedeutet für die Klasse 1‑Produkte der Branche – wie schon bisher – kein erhöhtes Risiko für Patienten und Anwender. Die Betriebe der Branchen werden bis dahin selbstverständlich die weitere Umsetzung der MDR mit Nachdruck vorantreiben“, heißt es in dem offiziellen Schreiben an die Kommission.
3. April 2020
Eine Pauschale von 40 Euro im Monat steht den Sanitätshäusern für den Einsatz von Desinfektion oder Schutzausrüstung zur Verfügung, wenn sie die mehrheitlich zu den Risikopatienten zählenden Pflegebedürftigen sicher versorgen wollen. Diese Pauschale, unter die Pflegehilfsmittel für den Infektionsschutz fallen, ist im gegenwärtigen Ausnahmezustand der Corona-Krise aufgrund der allgemeinen Materialknappheit und bis zu 700 Prozent gestiegener Einkaufspreise nicht realisierbar.
Vor einem gefährlichen Engpass warnen deshalb die in der Task-Force COVID-19 zusammengeschlossenen Verbände, die Sanitätshäuser und anderen Leistungserbringer vertreten. Die Task-Force fordert den Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf, die monatliche Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dringend den derzeitigen Bedingungen anzupassen.
Die vertragliche Grundlage der Pauschalversorgung stammt aus dem Jahr 2005 – ein Pandemie-Szenario wie das aktuelle ist dabei nicht berücksichtigt. So sind Artikel wie Desinfektionsmittel zurzeit auf dem freien Markt gar nicht mehr oder nur zu Preisen erhältlich, die an Sittenwidrigkeit grenzen, wie die Mitgliedsbetriebe der Task-Force COVID-19 berichten. Bei den Preisforderungen handelt es sich nicht um „marktübliche Schwankungen“: Sanitätshäuser schildern Preissteigerungen von bis zu 700 Prozent innerhalb der letzten beiden Wochen. Damit übersteigen die Einkaufspreise der Artikel die 40-Euro-Grenze teils bei weitem – für die Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr durchführbar. Ohne eine schnelle und für alle Krankenkassen einheitliche Lösung sind die Betriebe letzten Endes gezwungen, die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der 40-Euro-Pauschale zumindest teilweise einzustellen.
15. April 2020
Die Bundesregierung hat zusammen mit den Bundesländern Beschlüsse gefasst, um das Coronavirus weiter einzudämmen: Die Kontaktbeschränkungen werden bis 3. Mai verlängert. Öffentliche Gesundheitsdienste erhalten zusätzliches Personal, damit Infektionsketten besser unterbrochen werden können. Besonders betroffene Gebiete erhalten schnell abrufbare Unterstützungen und der Bund schafft mehr Testkapazitäten.
17. April 2020
In der anhaltenden Corona-Krise ist die gesamte Bevölkerung nach wie vor verpflichtet, zwischenmenschliche Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren. Das gilt nicht zuletzt für Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen das Risiko einer Corona-Infektion besonders hoch ist. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Task-Force COVID-19 die aktuellen, erweiterten Empfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zum Bürokratieabbau. Allerdings sind die Verwaltungsvereinfachungen bislang nicht ausreichend.
Zwar ist eine Hilfsmittelversorgung inzwischen in etlichen Fällen ohne Vorlage eines Rezepts möglich – wie in Notfällen oder bei der Versorgung mit Verbrauchsmitteln wie Inkontinenzhilfen. Doch im großen Segment der zum Gebrauch bestimmten Hilfsmittel, wie z. B. Rollstühlen, ist für eine Folgeversorgung der Patientinnen und Patienten immer noch ein Rezept die zwingende Voraussetzung. Deshalb fordern die in der Task-Force COVID-19 vereinigten führenden Fachverbände, Folgeversorgungen während der Corona-Pandemie ausnahmslos von einer Verordnung zu befreien. Ebenso plädieren die Fachverbände für eine vorübergehende Erhöhung der Genehmigungsfreigrenzen. Dies minimiert die Zahl der Personenkontakte im Gesundheitswesen, sichert und beschleunigt die Versorgung der Betroffenen, entlastet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen.
Die aktuellen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands für alle gesetzlichen Krankenkassen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung vom 8. April 2020 ergänzen die bereits vorgenommenen Verwaltungsvereinfachungen und verlängern deren Gültigkeit bis zum 30. Juni 2020. Zusätzlich befürwortet der GKV-Spitzenverband weitere Regelungen, wie bereits von der Task-Force COVID-19 gefordert. Die neuen Änderungen im Überblick: Gehstock gebrochen, Bandage zerrissen? Muss ein Hilfsmittel ersetzt werden, ist unter folgenden Bedingungen kein Rezept mehr nötig: keine Abweichung zur bisherigen Versorgung, das Produkt ist nicht mehr einsetzbar bzw. defekt, die Versorgung ist nicht aufschiebbar und der Versicherte kann keine ärztliche Verordnung einholen. Eine entsprechende Erklärung des Versicherten muss dokumentiert werden. Bis auf Weiteres wird auf verpflichtende Fortbildungsnachweise verzichtet, ebenso auf Lagerbegehungen der Krankenkassen zur Prüfung des Kasseneigentums. Überschreitungen vertraglich vereinbarter Rückholfristen bleiben sanktionsfrei, wenn triftige Gründe vorliegen (z.B. aufgrund von Lieferengpässen) – genauso wie bei Liefer‑, Fertigungs- und Abgabefristen.
22. April 2020
Das Paul-Ehrlich-Institut hat die klinische Prüfung eines Corona-Impfstoffs genehmigt. “Es ist ein gutes Signal, dass die Impfstoffproduktion in Deutschland schon so weit ist, dass wir mit ersten Studien beginnen können. Gleichwohl wird es aber noch mehrere Monate dauern, bis ein Impfstoff erprobt und erforscht ist”, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.