WvD bezieht Stel­lung zu ALBVVG

Ende Juni hat der Deutsche Bundestag das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) beschlossen, in dessen Zuge auch die Präqualifizierung für Apotheken für apothekenübliche Hilfsmittel entfällt.

Das Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ kri­ti­siert die ein­sei­ti­ge Befrei­ung für Apo­the­ken und for­dert in einer Stel­lung­nah­me die Poli­tik nun auf, geziel­te Maß­nah­men zu ergrei­fen, um eine ein­heit­li­che Zulas­sung auf Basis der PQ-Kri­te­ri­en für alle Leis­tungs­er­brin­ger sicherzustellen.

Anzei­ge

„Der Gesetz­ge­ber hat mit die­ser Neu­re­ge­lung ohne Sach­grund sowohl die ein­heit­li­che Ver­sor­gungs­qua­li­tät als auch den glei­chen Markt­zu­gang und fai­ren Wett­be­werb im Hilfs­mit­tel­be­reich über Bord gewor­fen“, erklä­ren die WvD-Gene­ral­se­kre­tä­re Kirs­ten Abel und Patrick Gru­n­au. „Mit unse­rer Stel­lung­nah­me zei­gen wir auf, wo nun in der Fol­ge im Sin­ne aller Leis­tungs­er­brin­ger im Hilfs­mit­tel­be­reich drin­gen­der Hand­lungs­be­darf besteht.“

So dür­fe es bei gesetz­lich ver­füg­ten Stan­dards in der Ver­sor­gung kei­ne Kom­pro­mis­se geben. Es müs­se sicher­ge­stellt sein, dass die Anfor­de­run­gen zur Abga­be von Hilfs­mit­teln bezüg­lich der räum­li­chen und sach­li­chen Aus­stat­tung des Betrie­bes als auch an die Fach­kun­de künf­tig in die Zulas­sung zum Apo­the­ken­be­trieb ein­ge­fügt, geprüft und über­wacht wer­den, so Abel und Gru­n­au wei­ter. Es sei auch nicht hin­nehm­bar, dass die Fra­ge, wel­che Ver­sor­gun­gen künf­tig mit oder ohne Prä­qua­li­fi­zie­rung erfol­gen dür­fen, unter Aus­schluss der Sani­täts­häu­ser exklu­siv zwi­schen GKV-SV und den Ver­bän­den der Apo­the­ken ver­han­delt wer­den soll. Die Spit­zen­or­ga­ni­sa­tio­nen der maß­geb­li­chen Leis­tungs­er­brin­ger im Hilfs­mit­tel­be­reich müs­sen hier zwin­gend ein­be­zo­gen werden.

Dar­über hin­aus sei eine grund­sätz­li­che Über­ar­bei­tung der Prä­qua­li­fi­zie­rung sowie die Besei­ti­gung von büro­kra­ti­schen Benach­tei­li­gun­gen in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung gegen­über der Abga­be von Arz­nei­mit­teln bei­spiels­wei­se bezüg­lich des Inkas­so­ri­si­kos bei der gesetz­li­chen Zuzah­lung not­wen­dig. Glei­ches gel­te für die Ein­füh­rung des E‑Rezeptes und bei der Null-Retaxierung.

Die aus­führ­li­chen For­de­run­gen und deren Begrün­dun­gen fin­den Sie in der WvD-Stel­lung­nah­me zum Beschluss des ALBVVG hier.

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