Große Kritik gab es vor allem für die umständlichen Einlösungsmöglichkeiten des E‑Rezepts. Bisher gab es nämlich zwei Varianten, die die Versicherten zur Einlösung auswählen konnten – entweder per E‑Rezept-App oder als Papierausdruck mit Rezeptcode. Vor allem die zweite Variante ist weder eine Erleichterung für Patient:innen, da der rosa Rezeptausdruck nur durch ein anderes Papier ersetzt wird, noch ein medienbruchfreies digitales Verfahren. Deshalb gab die Gematik, als nationale Agentur für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, nun bekannt, dass seit dem 1. Juli 2023 eine dritte Möglichkeit zur E‑Rezept-Einlösung geschaffen wurde. Erste Apotheken werden mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) damit beginnen, die E‑Rezepte einzulösen. Patient:innen benötigen dann nur noch ihre Versichertenkarte, um elektronische Rezepte direkt in der Apotheke einzulösen. Das funktioniert auch bei verordneten Arzneimitteln im Rahmen einer Videosprechstunde oder bei telefonisch bestellten Folgerezepten. Bis Ende Juli soll ein Großteil der Apotheken in Deutschland bereit sein, Rezepte so entgegenzunehmen. Voraussetzungen dafür sind ein Update der Apothekensoftware und ein Kartenterminal zum Einlesen der eGK am Handverkaufstisch.
„Der Einlöseweg mit der eGK ist das letzte Puzzlestück, um das E‑Rezept alltagstauglich für die Regelversorgung zu machen. Die Zeit bis zur verpflichtenden Einführung sollten die Arztpraxen nutzen, um das E‑Rezept in die eigenen Arbeitsprozesse zu integrieren“, erklärt Hannes Neumann, Produktmanager E‑Rezept bei der Gematik. „Die Praxisteams werden schnell merken, dass das E‑Rezept Vorteile und Entlastungen mit sich bringt“, ist sich Neumann sicher. „Ärztinnen und Ärzte, die bereits umgestellt haben, berichten beispielweise von administrativer Entlastung ihrer MFAs, die händischen Unterschriften nicht mehr hinterherlaufen oder vorbereitete Rezepte sortieren müssen.“
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