Dagegen hat die Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG 2024 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Beschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (siehe auch „Verfassungsbeschwerde eingereicht“ und „Verfassungsbeschwerde abgelehnt“). Aus Sicht des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) steht die zukünftige Bundesregierung nun in der Verantwortung, wieder einheitliche Versorgungsstandards und Wettbewerbsgleichheit in der Hilfsmittelversorgung herzustellen.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist selbstverständlich zu akzeptieren“, kommentieren Kirsten Abel und Patrick Grunau, WvD-Generalsekretäre, die Entscheidung. „Wir bedauern jedoch, dass damit der Abbau von Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung und der Einstieg in eine Versorgung light verfestigt wird.“
Das Bündnis fordert, dass sich die Patienten, insbesondere aus vulnerablen Gruppen, darauf verlassen können, eine hochwertige Versorgung unabhängig vom Ort der Leistung zu erhalten.
„Während das Gesetz ursprünglich darauf abzielte, Bürokratie zu reduzieren und Mehrfachprüfungen zu eliminieren, wurden stattdessen neue bürokratische Doppelstrukturen im System etabliert, die Patientensicherheit gefährden und einheitliche Mindeststandards der Versorgung untergraben“, so Abel und Grunau weiter.
WvD sieht daher nach wie vor deutlichen Korrekturbedarf. „Die künftige Bundesregierung muss rasch die einheitlichen Versorgungsstandards und die Wettbewerbsgleichheit in der Hilfsmittelversorgung wiederherstellen. Wir haben konstruktive Vorschläge für eine bürokratiearme und gerechte Qualitätssicherung im Rahmen der Präqualifizierung gemacht und stehen bereit, um mit politischen Entscheidungsträgern und Gesundheitsakteuren eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird“, fügen Abel und Grunau hinzu.