Ver­fas­sungs­be­schwer­de eingereicht

Wie angekündigt hat die Stolle Sanitätshaus GmbH eine Verfassungsbeschwerde gegen die einseitige Befreiung von Apotheken aus der Präqualifizierung für bestimmte Produktgruppen eingereicht.

Kon­kret geht es um die Benach­tei­li­gung des Sani­täts­fach­han­dels und die Gefähr­dung der GKV-Ver­si­cher­ten durch den Weg­fall ein­heit­li­cher Ver­sor­gungs- und Qua­li­täts­stan­dards. „Wir sind zuver­sicht­lich, auf die­sem Weg die ein­sei­ti­ge Befrei­ung der Apo­the­ken von der Prä­qua­li­fi­zie­rung zu Fall zu brin­gen und damit den fai­ren Wett­be­werb sowie ein­heit­li­che Qua­li­täts­stan­dards in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung wie­der her­zu­stel­len“, erklärt Stol­le-Geschäfts­füh­rer Det­lef Möller.

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„Die unter­schied­li­chen Regeln für Apo­the­ken und Sani­täts­häu­ser ver­sto­ßen gegen den Grund­satz der Gleich­be­hand­lung. Der Zugang zum Markt wird für Apo­the­ken und Sani­täts­häu­ser von völ­lig unter­schied­li­chen Vor­aus­set­zun­gen abhän­gig gemacht“, kom­men­tie­ren die Gene­ral­se­kre­tä­re des Bünd­nis­ses „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ (WvD), Kirs­ten Abel und Patrick Gru­n­au die aktu­el­le Situa­ti­on. „Pati­en­ten, ins­be­son­de­re aus vul­ner­ablen Grup­pen, soll­ten sich dar­auf ver­las­sen kön­nen, eine glei­cher­ma­ßen hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung zu erhal­ten, unab­hän­gig vom Ort der Leis­tung.“ Wäh­rend das Arz­nei­mit­tel-Lie­fer­eng­pass­be­kämp­fungs- und Ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz (ALBVVG) ursprüng­lich dar­auf abziel­te, Büro­kra­tie zu redu­zie­ren und Mehr­fach­prü­fun­gen zu eli­mi­nie­ren, wur­de aus Sicht des Bünd­nis­ses ein Gesetz beschlos­sen, das neue büro­kra­ti­sche ­Dop­pel­struk­tu­ren im Sys­tem eta­blie­re, Pati­en­ten­si­cher­heit gefähr­de und ein­heit­li­che Min­dest­stan­dards der Ver­sor­gung unter­gra­be. Daher sieht WvD nach wie vor deut­li­chen Kor­rek­tur­be­darf: „Wir haben kon­struk­ti­ve Vor­schlä­ge für eine büro­kra­tie­ar­me und gerech­te Qua­li­täts­si­che­rung im Rah­men der soge­nann­ten Prä­qua­li­fi­zie­rung gemacht und ste­hen bereit, um mit poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­gern und Gesund­heits­ak­teu­ren eine Lösung zu fin­den, die allen gerecht wird“, so Abel und Grunau.

Det­lef Möl­ler betont, dass die Beschwer­de der Poli­tik ein Zei­chen sein soll­te, die fort­ge­setz­te Igno­ranz gegen­über den Sani­täts­häu­sern und der mit­tel­stän­disch gepräg­ten Struk­tur in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung zu been­den und statt­des­sen eine ein­heit­li­che und qua­li­täts­si­chern­de büro­kra­ti­sche Ent­schla­ckung bei der Prä­qua­li­fi­zie­rung für alle Leis­tungs­er­brin­ger in Angriff zu neh­men. Die Ver­fas­sungs­be­schwer­de wur­de am 2. April von der Kanz­lei Zuck, Vai­hin­gen, ein­ge­reicht. Im Fol­gen­den wird nun das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zunächst über die Annah­me der Ver­fas­sungs­be­schwer­de entscheiden.

 

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