Bereits Ende 2022 wurde die NIS-2-Richtlinie (The Network and Information Security Directive) bekannt gegeben und trat nur wenige Wochen später, am 16. Januar 2023, in Kraft. Die NIS-2-Richtlinie regelt die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen. Um die EU-Richtlinie in das nationale Recht zu überführen, galt ursprünglich eine Frist bis Oktober 2024. Diese wurde von Deutschland nicht eingehalten, obwohl ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung – bekannt als NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) – vorliegt.
Die Richtlinie kann auch für die Betriebe der Gesundheitshandwerke gelten, eine konkrete Umsetzung aufgrund der fehlenden Gesetzeslage ist aber noch nicht möglich. Erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen, unter anderem in Gestalt eines neu gefassten Gesetzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), gelten die neuen Pflichten.
Was bereits feststeht: Bei den Unternehmen ist nach Betriebsgröße zu differenzieren. Hier gibt ein sogenannter Entscheidungsbaum des BSI einen guten Überblick. Ferner bietet das BSI eine Betroffenheitsprüfung an. Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten oder mit mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder mit einer Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. Euro fallen in den Anwendungsbereich der „wichtigen Einrichtungen“ der kritischen Infrastruktur. Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. Euro fallen in den Anwendungsbereich als „besonders wichtige Einrichtungen“ der kritischen Infrastruktur.
Die betroffenen Betriebe werden nach Inkrafttreten des neuen BSI-Gesetzes verpflichtet sein, sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren und voraussichtlich folgende Daten anzugeben:
- Name der Einrichtung
- Rechtsform
- Handelsregisternummer
- Anschrift
- Kontaktdaten (E‑Mail, Telefon, öffentliche IP-Adressbereiche)
- relevanter Sektor (nach Anhang 1 und 2 der Richtlinie) oder Branche
- Auflistung der EU-Mitgliedsstaaten, in denen Dienste nach Anhang 1 und 2 der Richtlinie erbracht werden
- zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes und/oder des Landes
Zudem besteht eine Pflicht zur Umsetzung von Cybersicherheit-Risikomanagementmaßnahmen und zur Meldung von erheblichen Sicherheitsvorfällen. Des Weiteren besteht eine Umsetzungs‑, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen.
Ob weitere Betriebe, die die Ordnungsgrößen nicht erfüllen, aufgrund ihrer Branchentätigkeit ebenfalls in den Anwendungsbereich fallen, kann erst nach Neufassung der gesetzlichen Regelungen beantwortet werden.
Wie können sich die Betriebe vorbereiten?
Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des BSI gibt es noch keine verlässlichen Aussagen, welche Anforderungen im Einzelnen auf die Betriebe zukommen. Auch der Meldeprozess kann erst weiterverfolgt werden, wenn das neue BSI-Gesetz in Kraft tritt und die erforderlichen Lösungen von den Meldestellen geschaffen wurden.
Das BSI empfiehlt, unabhängig von der erwarteten Regulierung, das eigene IT-Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern und zu erhöhen. Dabei wird etwa auf den Standard DIN 27001 verwiesen. Eine Unternehmenszertifizierung nach VDS 10000 wird als nicht ausreichend erachtet und kann laut BSI lediglich ein Baustein zur Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen sein. Mit diesen Maßnahmen sollten sich die Betriebe auf Anraten des BSI bereits vertraut machen. Darunter fallen etwa die Risikoanalyse und Informationssicherheit, die Notfallkonzepte und das Schwachstellenmanagement, die Zugriffskontrolle sowie die Authentifizierungssicherheit.
Wie geht es weiter mit dem NIS2UmsuCG?
Das Gesetzgebungsverfahren wird unter einer neuen Regierung wiederholt werden und es sind Überarbeitungen und Änderungen des aktuellen Regierungsentwurfs des NIS2UmsuCG zu erwarten. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stehen für die Gesundheitshandwerke im Austausch – auch mit dem zuständigen BSI und dem federführenden BMI. Der ZDH hat sich angesichts der unklaren Situation für Handwerksbetriebe nun erneut an die zuständigen Behörden gewandt.
- BVMed fordert nationale Wundstrategie — 25. März 2025
- In Magenta auf Mission — 24. März 2025
- Interprofessionelle Zusammenarbeit gefragt — 21. März 2025