Der Weg der DiGA in die Versorgung
Seit Mitte Mai 2020 können Hersteller einen Antrag zur Aufnahme einer Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) – besser bekannt als „App auf Rezept“ – in das Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) stellen.
Weiterlesen