MPBe­treibV: Spür­ba­rer Bürokratieabbau

Fast ein Jahr­zehnt nach der grund­le­gen­den Ver­schär­fung der Medi­zin­pro­duk­te-Betrei­ber­ver­ord­nung (MPBe­treibV) im Jahr 2016 hat der Gesetz­ge­ber nach­ge­bes­sert. Die am 20. Febru­ar 2025 in Kraft getre­te­ne Neu­fas­sung der Ver­ord­nung bringt vor allem für Sani­täts­häu­ser und ortho­pä­di­sche Werk­stät­ten spür­ba­re Ent­las­tun­gen mit sich.

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Der neue MPBe­treibV-Leit­fa­den für die Praxis

Seit dem 19. Febru­ar 2025 gilt die neue Fas­sung der Medi­zin­pro­duk­te-Betrei­ber­ver­ord­nung (MPBe­treibV) – mit zahl­rei­chen Ände­run­gen, die direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Ver­sor­gungs­pra­xis haben. Was bedeu­tet dies für Sani­täts­häu­ser und ortho­pä­die­tech­ni­sche Werkstätten?

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