BAS legt Finger in die Wunde
Patient:innen haben nicht nur den Wunsch, sondern auch das Recht auf eine qualitative Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Teilhabe ermöglichen. 28 Millionen Anträge zur Versorgung mit einem Hilfsmittel von Hörgerät bis Rollstuhl gingen im Jahr 2020 bei den Krankenkassen ein und mussten dort entschieden werden – immer mit Blick auf die im SGB V postulierten Ansprüche an die Versorgungen. Doch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat bei seiner Untersuchung zur Qualität der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhebliche Mängel festgestellt.
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