Elek­tro­ni­sche Krank­schrei­bung verpflichtend

Seit dem 1. Janu­ar 2023 ist die elek­tro­ni­sche Krank­schrei­bung (eAU) ver­pflich­tend. Das heißt, dass Arbeit­ge­ber nun nicht mehr den berühm­ten „gel­ben Schein“ ein­ge­reicht bekom­men, son­dern nur eine Mel­dung von den Arbeitnehmer:innen mit der vor­aus­sicht­li­chen Aus­falls­zeit. Die eAU ist fünf Tage nach der Krank­mel­dung vom Arbeit­ge­ber abruf­bar. Die­se Rege­lung kri­ti­siert der Bun­des­ver­band „Der Mit­tel­stand“ (BVMW).

Weiterlesen