Elektronische Krankschreibung verpflichtend
Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Krankschreibung (eAU) verpflichtend. Das heißt, dass Arbeitgeber nun nicht mehr den berühmten „gelben Schein“ eingereicht bekommen, sondern nur eine Meldung von den Arbeitnehmer:innen mit der voraussichtlichen Ausfallszeit. Die eAU ist fünf Tage nach der Krankmeldung vom Arbeitgeber abrufbar. Diese Regelung kritisiert der Bundesverband „Der Mittelstand“ (BVMW).
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