RSR und Sani­täts­haus Aktu­ell stär­ken gemein­sa­men Auftritt

Zur digitalen Gesellschafterversammlung des Reha-Service-Ring (RSR) stellte die Geschäftsführung den Vertreter:innen der etwa 290 angeschlossenen Reha- und Sanitätsfachbetriebe den Jahresabschluss 2020 vor. Zudem gab es einen Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit mit Sanitätshaus Aktuell. Die Leistungserbringergemeinschaft hatte RSR im Oktober 2020 übernommen.

Bereits mit der im Juli 2021 in Kraft getre­te­nen neu­en Orga­ni­sa­ti­ons­truk­tur der RSR wer­de die Zusam­men­ar­beit der bei­den gro­ßen Unter­neh­men wei­ter gefes­tigt und insti­tu­tio­na­li­siert, beton­te Dino Voß­loh, Spre­cher der RSR-Geschäfts­füh­rung, in sei­ner Begrü­ßungs­re­de. Mit der neu­en, gemein­sa­men Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­form „Smi­le-Net“, die im Früh­jahr online ging, sol­le die Koope­ra­ti­on inten­si­viert wer­den. Die Platt­form erset­ze die bis­he­ri­gen Tools bei­der Unter­neh­men. Laut RSR erhal­ten die ange­schlos­se­nen Betrie­be dar­über nicht nur tages­ak­tu­el­le Infor­ma­ti­on, son­dern könn­ten die Bei­trä­ge auch kommentieren.

Gemein­sa­mes Por­tal in Planung

Bis Ende des Jah­res sol­le eben­falls ein gemein­sa­mes Ver­trag­spor­tal für alle Partner:innen der bei­den Unter­neh­men ent­ste­hen, wie RSR-Pro­ku­ris­tin Simo­ne Maisch mit­teil­te. Dar­über wür­den geschlos­se­ne Ver­trä­ge sowie Bekannt­ma­chun­gen ver­öf­fent­licht. Den Partner:innen sei es zudem mög­lich, bestehen­den Ver­trä­gen bei­zu­tre­ten oder ihre eige­nen Ver­trä­ge ein­zu­stel­len. An wei­te­ren gemein­sa­men Ange­bo­ten wie einer Ser­vice-Hot­line oder einer recht­li­chen Bera­tung wer­de noch gear­bei­tet, so die Pro­ku­ris­tin. Um die Rol­le der Hilfs­mit­tel­bran­che zu stär­ken, müs­se die Hilfs­mit­tel­bran­che in die Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­sys­tems ein­ge­bun­den wer­den, for­der­te RSR-Geschäfts­füh­rer Tho­mas Piel in sei­nem Rede­bei­trag. Zudem müss­ten Ent­schei­dungs­pro­zes­se ver­ein­facht und legi­ti­miert, Büro­kra­tie abge­baut, Ver­sor­gungs­da­ten zugäng­lich gemacht sowie Abrech­nun­gen ver­ein­facht und das Ent­lass­ma­nage­ment ver­bes­sert werden.

Nach der Ver­ab­schie­dung des Jah­res­ab­schlus­ses 2020 und der Ent­las­tung der Geschäfts­füh­rung durch die Gene­ral­ver­samm­lung stimm­ten die Vertreter:innen der Mit­glieds­un­ter­neh­men über Ände­run­gen des Gesell­schaf­ter­ver­tra­ges ab. Unter ande­rem wur­de laut RSR beschlos­sen, die Zahl der Geschäftsführer:innen auf drei zu redu­zie­ren und die Vor­aus­set­zun­gen für eine Mit­glied­schaft zu ver­än­dern. Poten­zi­el­le neue Mit­glie­der müs­sen ab sofort den Abschluss eines Dienst­leis­tungs­ver­tra­ges mit der RSR vor­wei­sen, den Nach­weis einer Prä­qua­li­fi­zie­rung i.S. v. §§ 126, 127 SGB V erbrin­gen sowie an gemein­sa­men Wie­der­ein­set­zungs­ver­fah­ren teil­neh­men und ein Qua­li­täts­ma­nage­ment durch­füh­ren. Von der Rea­li­tät einer digi­ta­len Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung bereits ein­ge­holt, beschloss die Ver­samm­lung eine wei­te­re Ände­rung: Künf­tig ist es laut Gesell­schaf­ter­ver­trag zuläs­sig, zu Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen digi­tal ein­zu­la­den und sie durchzuführen.

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