Dieser wurde bereits von den Aktiven bei der AOK Bayern, der IKK Classic und der Barmer persönlich vorgestellt, die KKH signalisierte in einem Video-Meeting sehr positives Interesse und mit der AOK Rheinland/Hamburg waren im März 2022 Gespräche terminiert. Ergebnisse daraus flossen in verschiedene Verhandlungen ein. Für den Frühsommer 2022 stehen weitere „große“ Krankenkassen auf dem Programm, denn eine Standardisierung der Vertragslandschaft in diesem Bereich würde alle Beteiligten entlasten.
Definierte Qualitätsstandards erleichtern Beantragungsprozedere
Ziel des Mustervertrages ist es, einen sehr komplexen und für die jungen Patient:innen „überlebenswichtigen“ Bereich zu strukturieren und zu vereinheitlichen. Die fachliche Bearbeitung von Hilfsmittelanträgen bedeutet auch für die Krankenkassen einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Das notwendige Spezialwissen kann nicht vorausgesetzt werden, um multidisziplinär erstellte Versorgungskonzepte zu überprüfen und nachzuvollziehen. Hier können definierte Qualitätsstandards das Beantragungs- und Genehmigungsprozedere im Sinne der frühzeitigen Förderung von behinderten Kindern und Jugendlichen erheblich erleichtern. Wichtig ist für Rehakind die produktgruppenübergreifende Festlegung einer Altersgrenze von 18 Jahren.
Im Mustervertrag werden Versorgungsvoraussetzungen, besondere personelle Qualifikationen der Leistungserbringer, transparente Dokumentation und Auswertungsmöglichkeiten, produktgruppenabhängige Spezifikationen zur Erprobung und zu ICF-Kontexten (International Classication of Functioning, Disability and Health) und viele Details ausführlich festgeschrieben, um den Patient:innen und Familien, den Therapeut:innen, aber auch den Kostenträgern eine schnelle patientenzentrierte Versorgung der jungen Menschen zu ermöglichen.
Christiana Hennemann, Rehakind e. V.
Der Text ist in der Sonderausgabe 2022 „Cerebralparese“ erschienen.
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