Dabei soll die komplette Customer Journey so papierfrei und umweltfreundlich gestaltet werden wie nur möglich. Die Essener Abrechnungsexpert:innen haben dabei gleich eine Vielzahl an Ideen und Lösungen entwickelt, wie das Sanitätshaus 2.0 aussehen könnte.
Betritt der Patient oder die Patientin das Sanitätshaus, dann ist meist schon die erste Phase im Versorgungsprozess durchlaufen, nämlich der Gang zum Mediziner oder zur Medizinerin. Mit der Verordnung in der Hand stehen die Patient:innen nun im Geschäft und ab jetzt kann der – zumindest nicht-handwerkliche – Teil fast komplett digital durchgeführt werden.
Die Kundendaten werden dank Kartenlesegerät bequem von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausgelesen. So können Neu-Kund:innen schneller angelegt und Bestandskund:innen besser verwaltet werden.
Ist das Hilfsmittel noch da – und wenn ja, wo? Diese Fragen kosten nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Denn, wenn die Warenwirtschaft – und im Hilfsmittelbereich der Pool an Hilfsmitteln – nicht gepflegt ist, dann kann es dauern, bis die nötige Versorgung vorgenommen werden kann. Mit Hilfe eines digitalisierten – in die eigene Branchensoftware integrierten – Tools lässt sich dagegen auch über die Grenzen des eigenen Betriebs hinaus effektive Warenwirtschaft betreiben, ohne Bücher oder Karteikarten zu wälzen. Schnittstellen zu den Hilfsmittelpools sorgen für medienbruchfreies Arbeiten. Das gilt auch für die Warenbestellung beim Hersteller. Beim Wareneingang geht das Sanitätshaus mit Hilfe eines Barcodescanners die nächsten digitalen Schritte.
Während die digitalisierte Warenwirtschaft längst ein Teil des Hier und Jetzt ist, so ist die digitale Abrechnung noch ein Stück Zukunftsmusik, deren erste Takte bereits jetzt geschrieben sind. Aktuell müssen Betriebe ihre Abrechnung in der Branchensoftware machen, anschließend die Unterlagen ausdrucken und mit der Post oder per Bote zur Abrechnungsgesellschaft schicken. Diese nimmt die Unterlagen an, bearbeitet und digitalisiert sie, schickt sie zum Kostenträger, zahlt parallel das Geld an den Leistungserbringer aus und schickt die digitalisierten Unterlagen zurück in das Online-Kundencenter. Hier finden die Orthopädietechniker:innen dann alle wichtigen Informationen zur Abrechnung. In einem – zumindest teildigitalisierten – Prozess können die Betriebe einige Abläufe beschleunigen und vor allem die eigene Wirtschaftlichkeit besser im Blick behalten. Da die für die Abrechnung relevanten Daten bereits heute von dem Gros der Betriebe digital erfasst werden, wäre es eine komfortable und zeiteinsparende Abkürzung, die Daten direkt aus der Branchensoftware heraus digital an die Abrechnungsgesellschaft zu schicken. Diese gleicht dann diese Daten mit den eingereichten Papierunterlagen ab. Beides wird digital zusammengeführt und anschließend einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Anschließend wird der Kostenträger mit den Informationen beliefert und die Zahlung erfolgt.
„Unter dem Namen ‚Egeko‘ haben wir ein Produkt entwickelt, das sich für verschiedene Prozesse im Rahmen der Abrechnung nutzen lässt, wie zum Beispiel den elektronischen Kostenvoranschlag. Einige Kostenträger erhalten von uns den Datensatz und ein digitalisiertes Bild des Papiers. Nach der Bearbeitung durch den Kostenträger erhalten wir die Daten zurück und stellen sie unseren Kund:innen direkt in der Software zur Verfügung. Damit ist die Möglichkeit gegeben, dass die Buchhaltung quasi ohne Zeitverzögerung arbeiten kann. Rund zwanzig Prozent aller Verordnungen im Bereich Sanitätshaus werden so von uns bearbeitet“, erklärt Bernhard Kötte, Business Development Manager im Bereich Hilfsmittel bei Opta Data.
Ziel ist es aber, langfristig komplett ohne Medienbruch die Abrechnung als Teil des Versorgungsvorgangs durchführen zu können. Deswegen beteiligt sich Opta Data als ein Projektpartner aus dem Abrechnungswesen zusammen mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und anderen Vertretern aus der Hilfsmittelbranche an der Umsetzung eines Pilotprojekts zum E‑Rezept bzw. zur E‑Verordnung. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, dass ab 2024 testweise und ab 2026 verpflichtend die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Sanitätshäuser gelingt. Durch diese Digitalisierung kann ein Großteil an Papier eingespart werden. Ein Vorteil – nicht nur für die Umwelt.
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