Neu­er Bufa-Lehr­gang zur Fachberater:in-Fortbildung

Fachberater:innen im Sanitätshaus haben vielfältige Aufgaben. Die Tätigkeiten sind geprägt von beratenden, medizinisch-diagnostischen, therapeutisch-pflegerischen, organisatorischen und kaufmännischen Elementen.

Der Anspruch der Patient:innen, Kund:innen und Fach­krei­sen an eine pro­fes­sio­nel­le Fach­be­ra­tung steigt auf­grund viel­fäl­ti­ger Ein­fluss­fak­to­ren. Vie­le Fachberater:innen haben sehr unter­schied­li­che Berufs- und Bil­dungs­bio­gra­fien und sind als Sei­ten­ein­stei­ger in die­sem Bereich tätig. Die unter­schied­li­chen Zugangs­we­ge, die hohen fach­li­chen Anfor­de­run­gen und die erfor­der­li­che ein­heit­li­che Wis­sens­ba­sis hat der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) zum Anlass genom­men, in Zusam­men­ar­beit mit dem Zen­tral­ver­band des Deut­schen Hand­werks (ZDH),  eine Fort­bil­dungs­prü­fung zum/zur Fach­be­ra­te­rin im Sani­täts­haus (HWK) gemäß Para­graph 42a  der Hand­werks­ord­nung (HWO) zu initi­ie­ren. Ziel ist es, dass sich  Sanitätshaus-Fachberater:innen auf der Basis einer min­des­tens ein­jäh­ri­gen beruf­li­chen Pra­xis für die Kun­den- und Pati­en­ten­be­ra­tung und die qua­li­fi­zier­te Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung spe­zia­li­sie­ren. Sie orga­ni­sie­ren die Abläu­fe im Sani­täts­haus und bil­den die Schnitt­stel­le zwi­schen Patient:innen, Kos­ten­trä­ger und the­ra­peu­ti­schem Umfeld.

Der GKV-Spit­zen­ver­band hat die Wei­ter­bil­dung Fach­be­ra­ter im Sani­täts­haus als eigen­stän­di­ge Qua­li­fi­ka­ti­on in die Emp­feh­lun­gen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V (Prä­qua­li­fi­zie­rung) aufgenommen.

Der ers­te modu­la­re Lehr­gang zur Vor­be­rei­tung auf die Fort­bil­dungs­prü­fung star­tet an der Bun­des­fach­schu­le für Ortho­pä­die-Tech­nik (Bufa) im Mai 2023. In dem ins­ge­samt 400 Unter­richts­stun­den umfas­sen­den Lehr­gang wird pra­xis­ori­en­tier­tes Wis­sen von medi­zi­ni­schen Grund­la­gen, recht­li­chen Bestim­mun­gen, Pro­dukt­kun­de bis hin zur prak­ti­schen Hilfs­mit­tel­aus­wahl für die Anwender:innen gelehrt. Wird das Abschluss­zeug­nis ange­strebt, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein und bestimm­te Modu­le belegt werden.

Per­so­nen mit abge­schlos­se­ner Berufs­aus­bil­dung in kauf­män­ni­schen Aus­bil­dungs­be­ru­fen sowie Mitarbeiter:innen in Pfle­ge- und Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen, Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stell­te, Ergotherapeut:innen, Physiotherapeut:innen, Pflege-Mitarbeiter:innen mit ein­jäh­ri­ger Berufs­pra­xis mit fach­li­cher Nähe zum ortho­pä­die­tech­ni­schen Gewer­be erfül­len die Ein­gangs­vor­aus­set­zun­gen für den Lehr­gang  eben­so wie erfolg­rei­chen Absolvent:innen einer Gesel­len­prü­fung in einem aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf des ortho­pä­die­tech­ni­schen Gewer­bes und Per­so­nen mit einer min­des­tens drei­jäh­ri­gen Berufs­pra­xis mit inhalt­lich fach­li­cher Nähe zum ortho­pä­die­tech­ni­schen Gewer­be. Die Lei­tung des Lehr­gangs hat OTM Bet­ti­na Gra­ge-Roß­mann inne. Ter­mi­ne und Hin­wei­se zum Rah­men­lehr­plan gibt es auf der Bufa-Web­site www.ot-bufa.de sowie unter m.kirmse@ot-bufa.de.

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