Der Anspruch der Patient:innen, Kund:innen und Fachkreisen an eine professionelle Fachberatung steigt aufgrund vielfältiger Einflussfaktoren. Viele Fachberater:innen haben sehr unterschiedliche Berufs- und Bildungsbiografien und sind als Seiteneinsteiger in diesem Bereich tätig. Die unterschiedlichen Zugangswege, die hohen fachlichen Anforderungen und die erforderliche einheitliche Wissensbasis hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) zum Anlass genommen, in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), eine Fortbildungsprüfung zum/zur Fachberaterin im Sanitätshaus (HWK) gemäß Paragraph 42a der Handwerksordnung (HWO) zu initiieren. Ziel ist es, dass sich Sanitätshaus-Fachberater:innen auf der Basis einer mindestens einjährigen beruflichen Praxis für die Kunden- und Patientenberatung und die qualifizierte Hilfsmittelversorgung spezialisieren. Sie organisieren die Abläufe im Sanitätshaus und bilden die Schnittstelle zwischen Patient:innen, Kostenträger und therapeutischem Umfeld.
Der GKV-Spitzenverband hat die Weiterbildung Fachberater im Sanitätshaus als eigenständige Qualifikation in die Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V (Präqualifizierung) aufgenommen.
Der erste modulare Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung startet an der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik (Bufa) im Mai 2023. In dem insgesamt 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang wird praxisorientiertes Wissen von medizinischen Grundlagen, rechtlichen Bestimmungen, Produktkunde bis hin zur praktischen Hilfsmittelauswahl für die Anwender:innen gelehrt. Wird das Abschlusszeugnis angestrebt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und bestimmte Module belegt werden.
Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in kaufmännischen Ausbildungsberufen sowie Mitarbeiter:innen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Medizinische Fachangestellte, Ergotherapeut:innen, Physiotherapeut:innen, Pflege-Mitarbeiter:innen mit einjähriger Berufspraxis mit fachlicher Nähe zum orthopädietechnischen Gewerbe erfüllen die Eingangsvoraussetzungen für den Lehrgang ebenso wie erfolgreichen Absolvent:innen einer Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des orthopädietechnischen Gewerbes und Personen mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis mit inhaltlich fachlicher Nähe zum orthopädietechnischen Gewerbe. Die Leitung des Lehrgangs hat OTM Bettina Grage-Roßmann inne. Termine und Hinweise zum Rahmenlehrplan gibt es auf der Bufa-Website www.ot-bufa.de sowie unter m.kirmse@ot-bufa.de.