Wem gehö­ren euro­päi­sche Wirtschaftsdaten?

Die EU-Kommission legte Ende Februar 2023 einen neuen Vorschlag zur Gestaltung des europäischen Datenraums vor. Die zentrale Frage lautet: Wer darf die von der europäischen Wirtschaft erzeugten Daten nutzen?

Das Daten­ge­setz soll einen fai­ren Zugang gewähr­leis­ten, den wett­be­werbs­fä­hi­gen Daten­markt för­dern sowie Chan­cen für daten­ge­steu­er­te Inno­va­tio­nen eröff­nen. Der für den Bin­nen­markt zustän­di­ge EU-Kom­mis­sar Thier­ry Bre­ton, Frank­reich, erklär­te anläss­lich der Ver­öf­fent­li­chung des Vor­schlags: „Heu­te machen wir einen wich­ti­gen Schritt auf dem Weg zur Erschlie­ßung einer Viel­falt an Indus­trie­da­ten in Euro­pa zum Woh­le von Unter­neh­men, Ver­brau­chern, Behör­den und der Gesell­schaft ins­ge­samt. Bis­her wird nur ein gerin­ger Teil der Indus­trie­da­ten genutzt, und das Wachs­tums- und Inno­va­ti­ons­po­ten­zi­al ist enorm. Das Daten­ge­setz gewähr­leis­tet, dass Indus­trie­da­ten unter vol­ler Ein­hal­tung der euro­päi­schen Vor­schrif­ten wei­ter­ge­ge­ben, gespei­chert und ver­ar­bei­tet wer­den. Das Gesetz ist ein Eck­pfei­ler einer star­ken, inno­va­ti­ven und sou­ve­rä­nen euro­päi­schen Digi­tal­wirt­schaft.“ Dass Daten ohne jeden Zwei­fel viel Poten­zi­al haben, das noch nicht voll­stän­dig geho­ben wur­de, zei­gen Zah­len der EU: Im Jahr 2018 wur­den 33 Zett­abyte – also 33 Tril­li­ar­den Bytes – an Daten erzeugt. Genutzt wur­de davon aller­dings nur ein Fünf­tel. Expert:innen berech­nen, dass bereits 2025 die Zahl der Zett­abyte auf 175 anwach­sen wird.

Mar­gre­the Ves­ta­ger, die für das Res­sort „Ein Euro­pa für das digi­ta­le Zeit­al­ter“ zustän­di­ge Exe­ku­tiv-Vize­prä­si­den­tin, erklär­te: „Wir wol­len Ver­brau­chern und Unter­neh­men noch mehr Mit­spra­che­recht dar­über ein­räu­men, was mit ihren Daten gesche­hen darf, indem klar­ge­stellt wird, wer zu wel­chen Bedin­gun­gen Zugang zu den Daten hat. Dies ist ein zen­tra­ler Digi­tal­grund­satz, der zur Schaf­fung einer robus­ten und fai­ren daten­ge­steu­er­ten Wirt­schaft bei­tra­gen und Leit­satz für den digi­ta­len Wan­del bis 2030 sein wird.“

Data Act ist ein „Bären­dienst“

Achim Berg, Prä­si­dent von Deutsch­lands Digi­tal­ver­band Bit­kom, erklär­te anläss­lich des Data Acts: „Der Data Act ist aktu­ell eines der wich­tigs­ten Regu­lie­rungs­pro­jek­te auf EU-Ebe­ne und ent­schei­det maß­geb­lich dar­über, ob Euro­pa auf dem Weg in die digi­ta­le Welt vor­an­kommt. Dem Euro­päi­schen Par­la­ment ist es nicht wirk­lich gelun­gen, die vie­len Strick­feh­ler des Kom­mis­si­ons­vor­schlags zu besei­ti­gen.“ In sei­ner aktu­el­len Fas­sung wür­de der Data Act, laut Bit­kom-Ein­schät­zung, wei­ter­hin Unter­neh­men auch zum Tei­len von Geschäfts­ge­heim­nis­sen zwin­gen. „In den uns weni­ger freund­lich geson­ne­nen Län­dern schlägt man sich bei der Lek­tü­re des Data Act vor Freu­de die Schen­kel wund. Dem Ziel der digi­ta­len und tech­no­lo­gi­schen Sou­ve­rä­ni­tät erweist der Data Act mit sei­nen Vor­schlä­gen einen Bären­dienst“, kri­ti­siert Berg. Der Zugriff auf geschäfts­kri­ti­sche Daten müs­se ver­hin­dert und wich­ti­ge Begrif­fe wie Daten oder Pro­duk­te genau­er defi­niert wer­den. „Das gilt auch für die sehr weit­ge­hen­den Daten­nut­zungs­rech­te, die der öffent­li­chen Hand ein­ge­räumt wer­den. Die­se soll­ten aus­schließ­lich für klar defi­nier­te Not­si­tua­tio­nen wie etwa eine Pan­de­mie oder eine Flut­ka­ta­stro­phe gel­ten“, meint Berg. Für drin­gend ver­bes­se­rungs­wür­dig hält Bit­kom zudem Rege­lun­gen, die in den Wett­be­werb und die Ver­trags­frei­heit der Unter­neh­men beim soge­nann­ten Cloud Swit­ching eingreifen.
„Wir unter­stüt­zen das Ziel, den Anbie­ter­wech­sel im Cloud-Bereich zu erleich­tern, der jetzt ein­ge­schla­ge­ne Weg über maxi­ma­le Wech­sel­fris­ten ist aber zu starr und wird den Anfor­de­run­gen der Pra­xis nicht gerecht. So gibt es sehr spe­zi­fi­sche und hoch­kom­ple­xe Cloud-Wech­sel­pro­jek­te, die über meh­re­re Jah­re ange­legt sind und bei vor­ge­schrie­be­nen kur­zen Fris­ten nicht oder nicht mehr zu den aktu­el­len Kon­di­tio­nen statt­fin­den kön­nen – was weder im Sin­ne der Anbie­ter noch der Nut­zer von Cloud-Diens­ten ist“, so Berg.

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