ZDH sucht Test­be­trie­be für neu­es Formular

44 Buchstaben: So lang ist das Wort Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie. Was verbirgt sich dahinter? Es geht darum, dass Unternehmen – ab einer bestimmten Größe bzw. ab einem bestimmten Umsatz und im Einzelfall je Branche – nun einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen müssen.

Die Cor­po­ra­te Sustainability Report­ing Direc­ti­ve – kurz CSRD – ist am 5. Janu­ar in Kraft getre­ten und muss bis Mit­te 2024 umge­setzt wer­den. Hand­werks­be­trie­be sind in vie­len Fäl­len gar nicht direkt von die­ser Richt­li­ne betrof­fen, wer­den aber in Zukunft den­noch immer häu­fi­ger damit in Berüh­rung kom­men. Denn: Grö­ße­re Unternehmen müs­sen von ihren Zulie­fe­rern bei­spiels­wei­se Infor­ma­tio­nen ein­ho­len. Im Klar­text: Mehr Bürokratie droht. Weil ver­schie­de­ne gro­ße Unter­neh­men bereits jetzt diver­se eige­ne Fra­ge­bö­gen an Handwerksbetriebe ver­schi­cken, hat der Zen­tral­ver­band des Deut­schen Hand­werks (ZDH) reagiert und einen eigenen Berichts­stan­dard (VSME) erstellt, der vor allem für mitt­le­re bis klei­ne­re Betrie­be eine deut­li­che Erleich­te­rung sein soll. Ob die­se Annah­me stimmt, möch­te der ZDH nun in einem inten­si­ven Feld­test erproben und sucht daher Betrie­be, die bereit sind, daran teil­zu­neh­men. Der ZDH, die Hand­werks­kam­mern und Fach­ver­bän­de wol­len ger­ne wis­sen, wie lan­ge die Betrie­be für die Erstel­lung eines Nachhaltigkeitsberichts auf Basis des VSME benö­ti­gen, ob die Fra­gen ver­ständ­lich sind, ob die Betrie­be die benö­tig­ten Daten über­haupt zur Ver­fü­gung haben und auf wel­chen Wegen sie die­se gege­be­nen­falls beschaf­fen müs­sen, ob die Betrie­be Hil­fe zur Erstel­lung des Berich­tes in Anspruch neh­men muss­ten und wel­chen Nut­zen die Betrie­be in der Nut­zung des Bericht­stan­dards sehen. Für die Erhe­bung der Erfah­rungs­wer­te bzw. der Änderungsvorschläge müs­sen die Betrie­be dem ZDH kei­ne betriebs­in­ter­nen Daten über­mit­teln, son­dern lediglich die Ant­wor­ten auf die bereits genann­ten Fragestellungen. Hier­für erhal­ten die Betrie­be vom ZDH einen Aus­wer­tungs­bo­gen, den die Betrie­be wäh­rend der Test­pha­se aus­fül­len. Zum Abschluss der Testphase wer­den die über­mit­tel­ten Hin­wei­se auf­be­rei­tet und in einem Abschluss­work­shop präsentiert.Die Teil­nah­me ist per E‑Mail an vsme@zdh.de mög­lich. Der ZDH bit­tet, in der E‑Mail die Anzahl der Mit­ar­bei­ten­den, das Gewerk, Bun­des­land und die zuständige Hand­werks­kam­mer sowie eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprech­part­ner aus dem Betrieb zu nennen.

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