Grund für die Neugestaltung ist das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene MDK-Reformgesetz, mit dem der Medizinische Dienst gestärkt und unabhängig von den Krankenkassen agieren soll. 2021 wurden bereits alle Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Körperschaften öffentlichen Rechts umgewandelt. Diese sind auf Landesebene nun nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Der Medizinische Dienst Bund soll die fachliche Arbeit der Medizinischen Dienste in den Ländern koordinieren, deren Zusammenarbeit fördern und ihre Interessen auf Bundesebene vertreten. Zu den zentralen Aufgaben gehört weiterhin die Beratung der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene, insbesondere des GKV-Spitzenverbandes. Mit der Reform erhält der Medizinische Dienst Bund auch neue Aufgaben, z. B. Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Durch das MDK-Reformgesetz werden zudem die Berichts- und Informationspflichten der Medizinischen Dienste ausgeweitet. Ebenfalls neu eingeführt wurden Strukturprüfungen, durch die Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern nicht mehr in Einzelfällen, sondern gebündelt geprüft werden sollen.
„Mit der Errichtung des Medizinischen Dienstes Bund ist die Neuaufstellung des Medizinischen Dienstes erfolgreich abgeschlossen“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Zusammen mit den Medizinischen Diensten in den Ländern werden wir unsere Rolle als kompetenter Partner der Kranken- und Pflegeversicherung engagiert wahrnehmen. Wir setzen auf Akzeptanz durch unsere fachliche Unabhängigkeit und transparentes Handeln für ein solidarisches Gesundheitswesen.“
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