Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln. Zugleich ist der bürokratische Aufwand in der Versorgung in kaum einem anderen Bereich der Gesundheitsversorgung so hoch. Dies zeigte erste Ende 2022 eine Branchenumfrage von WvD: Fast zwei Drittel der teilnehmenden Sanitätshäuser gaben hier an, über 30 Prozent ihrer Zeit allein für Bürokratie- und Dokumentationspflichten aufzuwenden. Über 97 Prozent der antwortenden Betriebe sahen den derzeitigen Umfang der Bürokratie- und Dokumentationspflichten als zu hoch an und hielten eine Reduzierung für notwendig.
Bereits mit dem Positionspapier „Versorgung sichern“ hat WvD im März 2023 konkrete Vorschläge für eine Reform der Hilfsmittelversorgung vorgelegt, die auch eine deutliche Reduzierung der Bürokratielasten ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist das geplante Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung aus Sicht von WvD eine Chance, die Hilfsmittelversorgung zu entbürokratisieren und damit Zeit und Ressourcen für die Versorgung und Betreuung der Patient:innen freizusetzen.
Um die Bürokratielasten im Hilfsmittelbereich deutlich zu senken, fordert „Wir versorgen Deutschland“:
Einführung von Leitverträgen in der Hilfsmittelversorgung: Aktuell existieren über 1.000 verschiedene Verträge. Durch vertragsindividuelle Rahmenvereinbarungen entsteht ein administrativer Aufwand, der keinen Einfluss auf die Versorgungsqualität hat. Durch die Verhandlung von Leitverträgen zwischen den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und den Kostenträgern ließen sich die Bürokratiekosten für beide Seiten deutlich reduzieren und zugleich die Transparenz im Hilfsmittelbereich erhöhen.
Vereinheitlichung der Mehrwertsteuersätze auf Hilfsmittel: Im Bereich der Bandagen und Orthesen (Produktgruppen 05 und 23) werden technisch vergleichbare Hilfsmittel teilweise mit unterschiedlich hohen Mehrwertsteuersätzen belegt. Dies führt regelmäßig zu Abrechnungsproblemen mit den Kostenträgern sowie zu einem hohen bürokratischen Aufwand – ohne Mehrwert für die Versorgung. Auch die Aussagen der zuständigen Zolltarifbehörden zur Besteuerung bieten für die Betriebe keine Rechtsicherheit. Durch einheitliche Steuersätze könnte dieser Aufwand beseitigt und im Falle der Verwendung des niedrigeren Steuersatzes auch eine finanzielle Entlastung für Krankenkassen sowie Patientinnen und Patienten erfolgen.
Konsequente Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung: Um die Bürokratiekosten zu senken, muss zudem die Digitalisierung auch im Hilfsmittelbereich konsequent vorangetrieben werden. Um die zum Teil sehr komplexen Versorgungen adäquat, bürokratiearm und damit kosteneffizient umsetzen zu können, bedarf es einer umfassenden Einbeziehung der Hilfsmittel-Leistungserbringer in die Gematik-Struktur und insbesondere einen gesetzlich verankerten Lese- und Schreibzugriff auf die elektronische Patientenakte (ePa) analog zu anderen gesundheitlichen Versorgungsbereichen.
Dokumentationspflichten überarbeiten: Die Dokumentationspflichten sind einer der größten Bürokratietreiber im Hilfsmittelbereich. Uneinheitliche Vorgaben sowie eine mangelnde und von Medienbrüchen geprägte Digitalisierung führen hierbei zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand ohne Mehrwert sowohl für die Leistungserbringer als auch die Kostenträger. Hier müssen die Vorgaben vereinfacht und vereinheitlich sowie die Verfahren konsequent digitalisiert werden, um ein effektives und transparentes Controlling der Versorgung zu ermöglichen.