Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung beim Büro­kra­tie­ab­bau berücksichtigen

Vor dem Hintergrund des geplanten Bürokratieentlastungsgesetzes fordert das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“, auch die Bürokratie bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln anzugehen.

Knapp 25 Pro­zent der gesetz­lich Ver­si­cher­ten in Deutsch­land benö­ti­gen die Ver­sor­gung mit medi­zi­ni­schen Hilfs­mit­teln. Zugleich ist der büro­kra­ti­sche Auf­wand in der Ver­sor­gung in kaum einem ande­ren Bereich der Gesund­heits­ver­sor­gung so hoch. Dies zeig­te ers­te Ende 2022 eine Bran­chen­um­fra­ge von WvD: Fast zwei Drit­tel der teil­neh­men­den Sani­täts­häu­ser gaben hier an, über 30 Pro­zent ihrer Zeit allein für Büro­kra­tie- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten auf­zu­wen­den. Über 97 Pro­zent der ant­wor­ten­den Betrie­be sahen den der­zei­ti­gen Umfang der Büro­kra­tie- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten als zu hoch an und hiel­ten eine Redu­zie­rung für notwendig.

Anzei­ge

Bereits mit dem Posi­ti­ons­pa­pier „Ver­sor­gung sichern“ hat WvD im März 2023 kon­kre­te Vor­schlä­ge für eine Reform der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung vor­ge­legt, die auch eine deut­li­che Redu­zie­rung der Büro­kra­tiel­as­ten ermög­li­chen. Vor die­sem Hin­ter­grund ist das geplan­te Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz der Bun­des­re­gie­rung aus Sicht von WvD eine Chan­ce, die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung zu ent­bü­ro­kra­ti­sie­ren und damit Zeit und Res­sour­cen für die Ver­sor­gung und Betreu­ung der Patient:innen freizusetzen.

Um die Büro­kra­tiel­as­ten im Hilfs­mit­tel­be­reich deut­lich zu sen­ken, for­dert „Wir ver­sor­gen Deutschland“: 

Ein­füh­rung von Leit­ver­trä­gen in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung: Aktu­ell exis­tie­ren über 1.000 ver­schie­de­ne Ver­trä­ge. Durch ver­trags­in­di­vi­du­el­le Rah­men­ver­ein­ba­run­gen ent­steht ein admi­nis­tra­ti­ver Auf­wand, der kei­nen Ein­fluss auf die Ver­sor­gungs­qua­li­tät hat. Durch die Ver­hand­lung von Leit­ver­trä­gen zwi­schen den maß­geb­li­chen Spit­zen­or­ga­ni­sa­tio­nen der Leis­tungs­er­brin­ger und den Kos­ten­trä­gern lie­ßen sich die Büro­kra­tie­kos­ten für bei­de Sei­ten deut­lich redu­zie­ren und zugleich die Trans­pa­renz im Hilfs­mit­tel­be­reich erhöhen.

Ver­ein­heit­li­chung der Mehr­wert­steu­er­sät­ze auf Hilfs­mit­tel: Im Bereich der Ban­da­gen und Orthe­sen (Pro­dukt­grup­pen 05 und 23) wer­den tech­nisch ver­gleich­ba­re Hilfs­mit­tel teil­wei­se mit unter­schied­lich hohen Mehr­wert­steu­er­sät­zen belegt. Dies führt regel­mä­ßig zu Abrech­nungs­pro­ble­men mit den Kos­ten­trä­gern sowie zu einem hohen büro­kra­ti­schen Auf­wand – ohne Mehr­wert für die Ver­sor­gung. Auch die Aus­sa­gen der zustän­di­gen Zoll­ta­rif­be­hör­den zur Besteue­rung bie­ten für die Betrie­be kei­ne Recht­si­cher­heit. Durch ein­heit­li­che Steu­er­sät­ze könn­te die­ser Auf­wand besei­tigt und im Fal­le der Ver­wen­dung des nied­ri­ge­ren Steu­er­sat­zes auch eine finan­zi­el­le Ent­las­tung für Kran­ken­kas­sen sowie Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten erfolgen.

Kon­se­quen­te Digi­ta­li­sie­rung der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung: Um die Büro­kra­tie­kos­ten zu sen­ken, muss zudem die Digi­ta­li­sie­rung auch im Hilfs­mit­tel­be­reich kon­se­quent vor­an­ge­trie­ben wer­den. Um die zum Teil sehr kom­ple­xen Ver­sor­gun­gen adäquat, büro­kra­tie­arm und damit kos­ten­ef­fi­zi­ent umset­zen zu kön­nen, bedarf es einer umfas­sen­den Ein­be­zie­hung der Hilfs­mit­tel-Leis­tungs­er­brin­ger in die Gema­tik-Struk­tur und ins­be­son­de­re einen gesetz­lich ver­an­ker­ten Lese- und Schreib­zu­griff auf die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePa) ana­log zu ande­ren gesund­heit­li­chen Versorgungsbereichen.

Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten über­ar­bei­ten: Die Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten sind einer der größ­ten Büro­kra­tie­trei­ber im Hilfs­mit­tel­be­reich. Unein­heit­li­che Vor­ga­ben sowie eine man­geln­de und von Medi­en­brü­chen gepräg­te Digi­ta­li­sie­rung füh­ren hier­bei zu einem unver­hält­nis­mä­ßi­gen Ver­wal­tungs­auf­wand ohne Mehr­wert sowohl für die Leis­tungs­er­brin­ger als auch die Kos­ten­trä­ger. Hier müs­sen die Vor­ga­ben ver­ein­facht und ver­ein­heit­lich sowie die Ver­fah­ren kon­se­quent digi­ta­li­siert wer­den, um ein effek­ti­ves und trans­pa­ren­tes Con­trol­ling der Ver­sor­gung zu ermöglichen.

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