GKV: DiGA nicht im Ver­sor­gungs­all­tag gefestigt

Der GKV-Spitzenverband hat nach etwas mehr als zwei Jahren eine erste Bilanz zu den Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) - oder auch „Apps auf Rezept“ genannt - präsentiert.

Ins­ge­samt wur­den bis Ende Sep­tem­ber 2022 rund 164.000 DiGA in Anspruch genom­men – was einer durch­schnitt­li­chen Ver­sor­gung zwi­schen 10.000 und 12.000 Anwen­dun­gen pro Monat ent­spricht. „Mit viel Vor­schuss­lor­bee­ren sind DiGA in die Ver­sor­gung gestar­tet. Aber den Erwar­tun­gen sind sie bis­her nicht gerecht gewor­den. Die Gesund­heits-Apps ste­cken auch nach über zwei Jah­ren noch in den Kin­der­schu­hen. Dabei sehen wir durch­aus gro­ßes Poten­zi­al, wie DiGA die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten beim Erken­nen oder Über­wa­chen von Krank­hei­ten unter­stüt­zen kön­nen“, erklärt Ste­fa­nie Stoff-Ahnis, Vor­stand beim GKV-Spit­zen­ver­band. Kri­tik gibt es vom Spit­zen­ver­band aber nicht nur für die zöger­li­che Ver­brei­tung der DiGA, son­dern auch an zen­tra­len Punk­ten, wie die vor­läu­fi­ge Auf­nah­me von Anwen­dun­gen in das DiGA-Ver­zeich­nis trotz feh­len­der Evi­denz oder der im ers­ten Jahr vom Her­stel­ler frei fest­leg­ba­re Preis.

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„Die unver­än­dert hohe Quo­te von DiGA auf Pro­be zeigt aber, dass oft­mals noch offen­bleibt, was die Ange­bo­te wirk­lich brin­gen. Trotz die­ser unkla­ren Evi­denz­la­ge­ru­fen die her­stel­len­den Unter­neh­men belie­big hohe Prei­se auf und der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung  sind im ers­ten Jahr bei die­ser Preis­spi­ra­le nach oben die Hän­de gebun­den. Hier soll­te der Gesetz­ge­ber schleu­nigst einen Rie­gel vor­schie­ben. Die Kran­ken­kas­sen sol­len eine gute Ver­sor­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sichern und kei­ne Wirt­schafts­för­de­rung mit Bei­trags­gel­dern betrei­ben“, so Stoff-Ahnis. Eine zen­tra­le For­de­rung des Spit­zen­ver­ban­des lau­tet daher, dass das Gebot der Wirt­schaft­lich­keit gewahrt blei­ben sol­le, indem die ver­han­del­ten Prei­se vom ers­ten Tag der Auf­nah­me in die Regel­ver­sor­gung gel­ten. Das Preis­spek­trum rei­che laut GKV-Spit­zen­ver­band dabei von 119 Euro für eine Ein­mal­li­zenz bis zu 952 Euro für 90 Tage. Wei­ter­hin sol­len aus­schließ­lich DiGA mit einem kla­ren medi­zi­ni­schen Nut­zen für die Patient:innen auf­ge­nom­men wer­den. Außer­dem bedarf es einer Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen für DiGA mit ande­ren GKV-Leis­tungs­be­rei­chen, indem die Leis­tungs­er­brin­gen­den und der GKV-Spit­zen­ver­band in den Zulas­sungs­pro­zess mit ein­be­zo­gen werden.

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