eVer­ord­nung im Pra­xi­scheck des Pilotprojekts

Die elektronische Verordnung für Hilfsmittel zeigt im Pilotprojekt vielversprechende Ergebnisse. Während die Betriebe positive Praxiserfahrungen melden, verzögern offene Fragen bei TI-Anbindung und Finanzierung die Umsetzung noch.

Seit Anfang Juli läuft die zwei­te Pha­se des Feld­ver­suchs im Rah­men des Pilot­pro­jekts zur elek­tro­ni­schen Ver­ord­nung (eVO) für ortho­pä­di­sche Hilfs­mit­tel. Nach vier Wochen liegt nun ein ers­tes Zwi­schen­er­geb­nis vor, das einen kla­ren Blick auf die bis­he­ri­gen Fort­schrit­te erlaubt: Mehr als 200 elek­tro­ni­sche Ver­ord­nun­gen konn­ten nach Anga­ben des feder­füh­ren­den Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) erfolg­reich mit den am Pro­jekt betei­lig­ten Bran­chen­soft­ware­lö­sun­gen von Akqui­net, Eva 3, MM-Ortho­soft, OT-EDV und Top‑M rea­li­siert werden.

Anzei­ge

Im Mit­tel­punkt stand dabei die All­tags­taug­lich­keit der ­Anwen­dun­gen. Die teil­neh­men­den Betrie­be bewer­te­ten unter ande­rem, wie leicht sich das Ein­ga­be­feld für die eVO fin­den ließ, wie die Anzei­ge des digi­ta­len Mus­ters 16 umge­setzt ist, ob und wie ein Daten­ab­gleich durch­ge­führt wur­de. Eine zusätz­li­che Fra­ge lau­te­te, ob durch die elek­tro­ni­sche Form der Ver­ord­nung bereits eine Zeit­ersparnis erkenn­bar ist.

Erfreu­li­che Rückmeldungen

Die Ant­wor­ten der Betrie­be lie­fer­ten laut BIV-OT ein deut­li­ches Bild:

  • Durch­ge­hend mit „gut“ bis „sehr gut“ wur­de die Auf­find­bar­keit des Ein­ga­be­felds bewer­tet (Fra­ge­stel­lung: Wie ein­fach war das Ein­ga­be­feld zu fin­den und ließ es sich pro­blem­los öffnen?).
  • Die Dar­stel­lung des digi­ta­len Mus­ters 16 nach der Ein­ga­be (Fra­ge­stel­lung: Bewer­ten Sie die Darstellung/Anzeige des Mus­ter 16 nach der Ein­ga­be) erhielt im Durch­schnitt die Ein­schät­zung „gut“.
  • Die Anzei­ge des Daten­ab­gleichs (Fra­ge­stel­lung: Bewer­ten Sie, ob ein Daten­ab­gleich ange­zeigt und wie die­ser dar­ge­stellt wird) wur­de eben­falls als „gut“ beurteilt.
  • Beim Zeit­auf­wand (Fra­ge­stel­lung: Bewer­ten Sie Ihre Zeit­er­spar­nis 0 Mehr­auf­wand bis 5 weni­ger Auf­wand) gab es unter­schied­li­che Bewer­tun­gen, die von „sehr gut“ bis „gut“ reich­ten, abhän­gig vom ein­ge­setz­ten Sys­tem und der indi­vi­du­el­len Orga­ni­sa­ti­on des Ver­ord­nungs­ab­laufs im Betrieb.

„Die­se Ergeb­nis­se stim­men uns zuver­sicht­lich“, sagt BIV-OT-Vor­stands­mit­glied Tho­mas Münch. „Wir erken­nen dadurch, dass die Sys­te­me grund­sätz­lich funk­tio­nie­ren. Damit die eVO im Ver­sor­gungs­all­tag gut ankommt, müs­sen die Soft­ware­lö­sun­gen ver­ständ­lich auf­ge­baut sein und sich mög­lichst rei­bungs­los in die Betriebs­ab­läu­fe ein­fü­gen.“ Die Tests sei­en mit ech­ten Ver­ord­nungs­da­ten erfolgt, um die Funk­tio­na­li­tä­ten der digi­ta­len Ver­ord­nung unter mög­lichst rea­li­täts­na­hen Bedin­gun­gen zu prü­fen. Die kon­kre­ten Ergeb­nis­se kön­nen bei der Pla­nung und Umset­zung der nächs­ten Test­pha­se, in der die Abrech­nung inklu­diert ist, umge­setzt wer­den. Die Patienten­daten sei­en voll­stän­dig anony­mi­siert und alle Pro­zes­se selbst­ver­ständ­lich unter Ein­hal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben durch­ge­führt wor­den, unter­streicht Münch.

TI-Anbin­dung: Ver­zö­ge­run­gen sor­gen für Frust

Weni­ger erfreu­lich gestal­ten sich die Ent­wick­lun­gen bei der tech­ni­schen Anbin­dung der Betrie­be an die Tele­matikinfrastruktur (TI). So war eigent­lich vor­ge­se­hen, dass die Aus­ga­be der elek­tro­ni­schen Berufs­aus­wei­se (eBA) zur per­so­nen­be­zo­ge­nen Authen­ti­fi­zie­rung gegen­über der TI sowie der Insti­tu­ti­ons­kar­ten zur Authen­ti­fi­zie­rung der jewei­li­gen Ein­rich­tung (Secu­ri­ty Modu­le Card Typ B – SMC‑B) für die Betrie­be bereits 2024 beginnt. Nach ers­ter Ver­zö­ge­rung soll­te dies spä­tes­tens im ers­ten Quar­tal 2025 erfol­gen. Doch bis heu­te ist die Kar­ten­aus­ga­be nicht in Sicht.
Damit ver­zö­gert sich eben­falls die Klä­rung der drin­gend not­wen­di­gen Refi­nan­zie­rung der Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die TI-Anbin­dung. Obwohl die­se für die Gesund­heits­hand­wer­ke zum 1. Janu­ar 2026 gesetz­lich ver­pflich­tend wird, gibt es noch kei­nen Gesprächs­ter­min mit dem Spit­zen­ver­band Bund der Kran­ken­kas­sen (GKV-Spit­zen­ver­band), um über eine ver­läss­li­che Finan­zie­rungs­lö­sung zu ver­han­deln. „Die Poli­tik for­dert die Digi­ta­li­sie­rung ein. Sie muss den Betrie­ben aber auch ermög­li­chen, sie umzu­set­zen“, betont Münch. „Zur­zeit ste­hen gesetz­li­che Pflich­ten im Raum, wäh­rend gleich­zei­tig die tech­ni­schen und finan­zi­el­len Grund­la­gen dafür feh­len. Hier sind end­lich kon­kre­te Schrit­te nötig, damit die Betrie­be hand­lungs­fä­hig wer­den!“ Ohne Zugang zur TI wer­de es kei­ne voll­wer­ti­ge Ein­bin­dung des Gesund­heits­hand­werks in digi­ta­le Ver­sor­gungs­pro­zes­se geben, erklärt Münch. Des­halb set­ze sich der BIV-OT gemein­sam mit den ande­ren Gesund­heits­hand­wer­ken sehr nach­drück­lich dafür ein, „dass es bei Kar­ten­aus­ga­be und Refi­nan­zie­rung end­lich vorangeht“.

eVO fehlt in aktu­el­ler TI-Roadmap

Als Natio­na­le Agen­tur für die Digi­ta­li­sie­rung im Gesund­heits­we­sen doku­men­tiert die Gema­tik GmbH auf ihrem Fach­por­tal trans­pa­rent die geplan­ten tech­ni­schen Ent­wicklungsschritte für den Aus­bau der Telematik­infrastruktur. In der im Juli 2025 ver­öf­fent­lich­ten Road­map bis Ende 2027 fin­det sich der­zeit kein Hin­weis auf die elek­tro­ni­sche Ver­ord­nung für Hilfs­mit­tel. Statt­dessen wird für das Jahr 2027 das eRe­zept für die häus­liche Kran­ken­pfle­ge (HKP) auf­ge­führt – eine Anwen­dung, deren Ein­füh­rung laut Digi­ta­le-Ver­sor­gung-und-Pfle­ge-Moder­ni­sie­rungs-Gesetz (DVPMG) ursprüng­lich bereits zum 1. Juli 2024 ver­pflich­tend vor­ge­se­hen war.

„Wir beob­ach­ten sehr genau, dass sich die Ein­füh­rung des eRe­zepts für die Pfle­ge ver­zö­gert. Aus der Ver­gan­gen­heit wis­sen wir: Sol­che Ver­schie­bun­gen zie­hen oft wei­te­re Ver­zö­ge­run­gen nach sich – auch in ande­ren Berei­chen. Des­halb ist es wich­tig, dass die eVer­ord­nung im Hilfs­mit­tel­be­reich nicht unter die Räder kommt. Die Betrie­be berei­ten sich vor – nun müs­sen auch die poli­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen klar defi­niert und ein­ge­hal­ten wer­den“, erklärt Münch.

Auch die Arbeits­ge­mein­schaft Gesund­heits­hand­wer­ke im Zen­tral­ver­band des Deut­schen Hand­werks (ZDH) mahnt an, den Fahr­plan zur Ein­füh­rung der eVer­ord­nung für Hilfs­mit­tel poli­tisch abzu­si­chern: „Des­halb for­dern wir von der Poli­tik ein kla­res Bekennt­nis zur eVer­ord­nung für Hilfs­mit­tel. Die Betrie­be brau­chen Pla­nungs­si­cher­heit. Es muss jetzt ver­bind­lich klar­ge­stellt wer­den, dass die gesetz­lich ver­pflich­ten­de Ein­füh­rung zum 1. Juli 2027 Bestand hat. Die elek­tro­ni­sche Ver­ord­nung ist ein zen­tra­ler Bau­stein für Trans­pa­renz, Sicher­heit und Effi­zi­enz in der Ver­sor­gung – sie darf nicht hintenan­gestellt werden.“

Pilot­pro­jekt läuft unbe­irrt weiter

Trotz die­ser äuße­ren Unsi­cher­hei­ten wird das eVO-Pilot­pro­jekt kon­ti­nu­ier­lich fort­ge­setzt, zudem wer­den stän­dig neue Part­ner gewon­nen. Der lau­fen­de Feld­test wird in den kom­men­den Wochen wei­ter­ge­führt: „Wir erpro­ben alle Kom­po­nen­ten und ent­wi­ckeln sie wei­ter. Die Soft­ware­häu­ser ste­hen dafür im engen Aus­tausch mit den Leis­tungs­er­brin­gern, set­zen Rück­mel­dun­gen zeit­nah um“, erläu­tert Münch. Die Ver­zö­ge­run­gen bei der TI-Anbin­dung sei­en ärger­lich, so das BIV-OT-Vor­stands­mit­glied. „Aber sie brem­sen unser Pro­jekt nicht aus. Wir nut­zen die Zeit, um die digi­ta­len Pro­zes­se bis ins Detail abzu­stim­men. Wenn der gesetz­li­che Start­schuss fällt, wer­den wir bereit sein.“

 

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