Zu einem Verbesserungsvorschlag aufgefordert hatten die EU-Gesundheitsminister:innen die EU-Kommission bei der Epsco-Sitzung Anfang Dezember 2022. Die Ergebnisse stellte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides nun vor. Um Engpässe bei Medizinprodukten zu vermeiden, empfiehlt die Kommission unter anderem die Abschaffung der Abverkaufsfrist und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die neuen Vorschriften nach einem risikobasierten Ansatz. Zudem sollen Klasse-III-Sonderanfertigungen mit in die Fristenverlängerung aufgenommen werden. Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen eines beschleunigten Mitentscheidungsverfahrens angenommen werden.
Parallel zu diesen Vorschlägen müssen laut BVMed auch die untergesetzlichen Maßnahmen, die von der Medical Device Coordination Group (MDCG) Ende August veröffentlicht wurden, umgesetzt werden. „Gesetzgeberische und untergesetzliche Maßnahmen müssen Hand in Hand gehen, damit Bestandsprodukte (legacy devices) zeitnah in die MDR überführt werden können“, teilt der Bundesverband mit.
Die Medizintechnikbranche bereitet sich seit Jahren intensiv auf die MDR vor. Laut BVMed liegen die Kosten der Umsetzung für die Branche nach Schätzungen zwischen sieben und zehn Milliarden Euro. Die Branche habe massiv investiert, beispielsweise in zusätzliches regulatorisches Personal. Das MDR-System sei aber noch nicht praxistauglich. Ein Hauptproblem bei der MDR-Implementierung sieht der BVMed in den Kapazitätsengpässen bei den Benannten Stellen. Immer häufiger würden Anträge von Herstellern mangels Kapazität abgelehnt. Noch immer seien viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ohne Benannte Stelle. „Der BVMed begrüßt deshalb die vorgeschlagenen Änderungen. Wir müssen diese gesetzgeberischen Maßnahmen zügig umsetzen – und gleichzeitig daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen zu stärken“, betont Möll.
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