Während in den Vereinigten Staaten Donald Trump eine Wahl gewinnt, wird gleichzeitig in Deutschland unfreiwillig der Frühstart für Wahlen gegeben. Durch das faktische Ende der Ampel-Koalition und die Entlassung der FDP-Bundesminister steht die ursprünglich als „Fortschritts-Koalition“ ins Rennen gegangene Regierung vor der vorzeitigen Aufgabe. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte an, am 15. Januar die Vertrauensfrage stellen zu wollen und damit aller Voraussicht nach den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Aktuell sind dem Kanzler nur die Stimmen aus der eigenen Partei SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen sicher. Weitere Gesetzesvorhaben benötigen die Zustimmung anderer Parteien. Scholz wirbt dabei vor allem um die Stimmen der CDU als größte Oppositionspartei. Ob diese dem Kanzler und der verbliebenen Bundesregierung allerdings dabei helfen will, Gesetze durchs Ziel zu bringen, bleibt abzuwarten. Vor allem werden in der Öffentlichkeit Themen wie das Deutschlandticket genannt, die noch vor der Vertrauensfrage geklärt werden sollten. Gesundheitspolitik findet dagegen kaum öffentliche Beachtung für die verbleibende Zeit. Dabei sei es gerade jetzt an der Zeit, anstehende Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung und zu bürokratischen Entlastungen im Hilfsmittelbereich nicht wahltaktischen Erwägungen zu opfern, wie das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) betont. „Wir können es uns nicht leisten, dass wichtige gesundheitspolitische Regelungen, die bereits ins Parlament eingebracht wurden, nun scheitern und auf unbestimmte Zeit verschoben werden“, betonen Kirsten Abel und Patrick Grunau, WvD-Generalsekretäre. „Wir appellieren an die Verantwortlichen von Regierung und Opposition, ihre Verantwortung wahrzunehmen und entsprechende Gesetzesregelungen in der verbleibenden Zeit bis zu Neuwahlen noch zu beschließen.“
Zu diesen Regelungen gehört aus Sicht von WvD unter anderem die geplante Fristverlängerung im Bereich Evidenzanforderungen für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit, damit eine leitliniengerechte oder qualitätsgesicherte Versorgung für Versicherte mit entsprechenden Medizinprodukten auch nach Ablauf der derzeitigen Frist Anfang Dezember gesichert bleibt. Ebenso müssen die im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) geplanten Vorhaben im Bereich der Hilfsmittelversorgung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) beschlossen werden. Das Engagement von Betroffenen und Fachleuten im Rahmen des „Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung“ für die Regelungen dürfe nicht zunichte gemacht werden, so WvD weiter in seinem Statement. Zudem gelte es, die geplanten Bürokratieentlastungen in der Hilfsmittelversorgung umzusetzen und die entsprechenden Gesetzesvorhaben in die Verabschiedung zu bringen. Patienten und Leistungserbringer brauchen jetzt konkrete Entlastungen und nicht erneute Versprechungen für die Zukunft.
Neben WvD meldete sich auch die Herstellervereinigung Eurocom zu Wort. Frank Weniger, Leitung Politik Eurocom, sagte: „Große Projekte wie etwa die Krankenhausreform oder die Reform der Notfallversorgung stehen kurz vor dem Abschluss und sind wichtig. Aber auch Gesetzesvorhaben innerhalb des Gesundheitswesens, die medizinische Hilfsmittel betreffen, gehören kurzfristig auf die Agenda. Dazu zählt insbesondere eine neue gesetzliche Grundlage zur Regelung der Festbeträge für medizinische Hilfsmittel. Denn Festbeträge sind ein wichtiges und versorgungssicherndes Instrument der Ausgabenregulierung. Ihre regelmäßige marktgerechte Festsetzung ermöglicht die verlässliche Produktion und damit vor allem die verlässliche Versorgung akut und chronisch kranker Menschen mit dringend benötigten medizinischen Hilfsmitteln.“