Elek­tro­ni­sche Krank­schrei­bung verpflichtend

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Krankschreibung (eAU) verpflichtend. Das heißt, dass Arbeitgeber nun nicht mehr den berühmten „gelben Schein“ eingereicht bekommen, sondern nur eine Meldung von den Arbeitnehmer:innen mit der voraussichtlichen Ausfallszeit. Die eAU ist fünf Tage nach der Krankmeldung vom Arbeitgeber abrufbar. Diese Regelung kritisiert der Bundesverband „Der Mittelstand“ (BVMW).

Dr. Hans-Jür­gen Völz, BVMW-Chef­volks­wirt, erklärt: „Grund­sätz­lich wird die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung vom Mit­tel­stand begrüßt. Es ist aus unse­rer Sicht höchs­te Zeit für die Ein­füh­rung eines digi­ta­len Krank­schrei­bungs­pro­zes­ses.“ Aller­dings bedeu­te dies für vie­le klei­ne und mit­tel­gro­ße Betrie­be zusätz­li­chen büro­kra­ti­schen Mehr­auf­wand. „Dies hät­te der Gesetz­ge­ber gera­de in der ange­spann­ten wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on stär­ker berück­sich­ti­gen müs­sen. Nach unse­rer Erkennt­nis benö­tigt die gro­ße Mas­se der Mit­tel­ständ­ler eine deut­lich län­ge­re Über­gangs­zeit zur Ein­füh­rung der not­wen­di­gen Umset­zungs­schrit­te“, so Völz weiter.

Anzei­ge

Ein Jahr lang – bis zum 31. Dezem­ber 2022 – hat­ten die Arbeit­ge­ber die Mög­lich­keit, test­wei­se die eAU bereits abzu­ru­fen. Ins­ge­samt wur­den 61,4 Mil­lio­nen eAU an die Kran­ken­kas­sen über­mit­telt, vier Mil­lio­nen wur­den bis Ende 2022 auch abge­ru­fen. Gro­ben Schät­zun­gen zufol­ge wer­den jähr­lich rund 77 Mil­lio­nen Krank­mel­dun­gen aus­ge­stellt. Dr. Doris Pfeif­fer, Vor­stands­vor­sit­zen­de des GKV-Spit­zen­ver­ban­des, sagt: „Die elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung ist eine Erfolgs­ge­schich­te und zeigt, dass die Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens gelin­gen kann. Die ein­jäh­ri­ge Pilot­pha­se wur­de sinn­voll genutzt, um Sys­te­me zu tes­ten, Feh­ler zu behe­ben und eine sehr soli­de Basis von fast vier Mil­lio­nen Test­läu­fen im Echt­be­trieb zu schaf­fen. Das Ergeb­nis ist eine digi­ta­le Anwen­dung mit ech­tem Mehr­wert vor allem für die Ver­si­cher­ten. Aber auch Arbeit­ge­ben­de und ärzt­li­che Pra­xen pro­fi­tie­ren von weni­ger Zet­tel­wirt­schaft und schlan­ken Prozessen.“

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