Dr. Hans-Jürgen Völz, BVMW-Chefvolkswirt, erklärt: „Grundsätzlich wird die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Mittelstand begrüßt. Es ist aus unserer Sicht höchste Zeit für die Einführung eines digitalen Krankschreibungsprozesses.“ Allerdings bedeute dies für viele kleine und mittelgroße Betriebe zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand. „Dies hätte der Gesetzgeber gerade in der angespannten wirtschaftlichen Situation stärker berücksichtigen müssen. Nach unserer Erkenntnis benötigt die große Masse der Mittelständler eine deutlich längere Übergangszeit zur Einführung der notwendigen Umsetzungsschritte“, so Völz weiter.
Ein Jahr lang – bis zum 31. Dezember 2022 – hatten die Arbeitgeber die Möglichkeit, testweise die eAU bereits abzurufen. Insgesamt wurden 61,4 Millionen eAU an die Krankenkassen übermittelt, vier Millionen wurden bis Ende 2022 auch abgerufen. Groben Schätzungen zufolge werden jährlich rund 77 Millionen Krankmeldungen ausgestellt. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sagt: „Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Erfolgsgeschichte und zeigt, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens gelingen kann. Die einjährige Pilotphase wurde sinnvoll genutzt, um Systeme zu testen, Fehler zu beheben und eine sehr solide Basis von fast vier Millionen Testläufen im Echtbetrieb zu schaffen. Das Ergebnis ist eine digitale Anwendung mit echtem Mehrwert vor allem für die Versicherten. Aber auch Arbeitgebende und ärztliche Praxen profitieren von weniger Zettelwirtschaft und schlanken Prozessen.“
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