Aufgrund der Strahlenschutzverordnung war diese Untersuchung für Frauen ab dem 70. Lebensjahr verboten. Ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz soll diese Altersgrenze nun nach oben korrigieren. Hinter dem sperrigen Namen „Erste Brustkrebs-Früherkennungs-Änderungsverordnung“ (Erste BrKrFrühErkÄndV) verbirgt sich das Ansinnen, zukünftig auch bis zum Alter von 75 Jahren eine Untersuchung mit Röntgenstrahlen zu ermöglichen. Danach überwiegt der Nutzen der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen von 70 bis 75 Jahren die strahlenbedingten Risiken.
Auch der Gemeinsame Bundesausschuss hatte sich bereits für eine Ausweitung des Programms ausgesprochen und Ende September 2023 bekannt gegeben, dass die Altersgrenze angehoben wird. Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G‑BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung, erklärt anlässlich der G‑BA-Entscheidung: „Zusätzlich circa 2,5 Mio. Frauen können voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 am Mammographie-Screening teilnehmen. Der Erweiterung des Früherkennungsangebots auf Brustkrebs liegen positive Bewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und des Bundesamtes für Strahlenschutz zugrunde. Klar ist aber auch, dass eine solche Ausweitung nicht von heute auf morgen umzusetzen ist. Uns war es wichtig, dass die interessierten Frauen die Untersuchungen wahrnehmen können, auch wenn es anfangs eventuell etwas ruckelt. Möglicherweise kann nicht immer sofort und zudem in Wohnortnähe ein Termin in einer der Screening-Einheiten vermittelt werden – hier hoffen wir auf Verständnis.“ Voraussichtlich ab 1. Juli 2024, heißt es seitens des G‑BA, können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden.
Damit für diese Untersuchungsmethode auch genügend Personal verfügbar ist, sieht der Referentenentwurf auch eine Änderung im Bereich der Zulassung vor. Es sollen zukünftig 3.000 statt wie bisher 5.000 Röntgenaufnahmen ausreichend sein, um für die Untersuchung zugelassen zu sein. Der Referentenentwurf wurde am 7. November 2023 veröffentlicht.
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