Brust­krebs-Früh­erken­nung künf­tig bis 75

Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren durften sich bisher im Rahmen ihrer Brustkrebs-Vorsorge mithilfe von Röntgenstrahlen untersuchen lassen, um eine Früherkennung des Mammakarzinoms zu ermöglichen.

Auf­grund der Strah­len­schutz­ver­ord­nung war die­se Unter­su­chung für Frau­en ab dem 70. Lebens­jahr ver­bo­ten. Ein neu­er Refe­ren­ten­ent­wurf aus dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Umwelt, Natur­schutz, nuklea­re Sicher­heit und Ver­brau­cher­schutz soll die­se Alters­gren­ze nun nach oben kor­ri­gie­ren. Hin­ter dem sper­ri­gen Namen „Ers­te Brust­krebs-Früh­erken­nungs-Ände­rungs­ver­ord­nung“ (Ers­te BrKrFrüh­Erk­ÄndV) ver­birgt sich das Ansin­nen, zukünf­tig auch bis zum Alter von 75 Jah­ren eine Unter­su­chung mit Rönt­gen­strah­len zu ermög­li­chen. Danach über­wiegt der Nut­zen der Anwen­dung von Rönt­gen­strah­lung zur Früh­erken­nung von Brust­krebs bei Frau­en von 70 bis 75 Jah­ren die strah­len­be­ding­ten Risiken.

Anzei­ge

Auch der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss hat­te sich bereits für eine Aus­wei­tung des Pro­gramms aus­ge­spro­chen und Ende Sep­tem­ber 2023 bekannt gege­ben, dass die Alters­gren­ze ange­ho­ben wird. Dr. Moni­ka Lel­ge­mann, unpar­tei­isches Mit­glied des G‑BA und Vor­sit­zen­de des Unter­aus­schus­ses Metho­den­be­wer­tung, erklärt anläss­lich der G‑BA-Ent­schei­dung: „Zusätz­lich cir­ca 2,5 Mio. Frau­en kön­nen vor­aus­sicht­lich ab dem 1. Juli 2024 am Mam­mo­gra­phie-Scree­ning teil­neh­men. Der Erwei­te­rung des Früh­erken­nungs­an­ge­bots auf Brust­krebs lie­gen posi­ti­ve Bewer­tun­gen des Insti­tuts für Qua­li­tät und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­we­sen und des Bun­des­am­tes für Strah­len­schutz zugrun­de. Klar ist aber auch, dass eine sol­che Aus­wei­tung nicht von heu­te auf mor­gen umzu­set­zen ist. Uns war es wich­tig, dass die inter­es­sier­ten Frau­en die Unter­su­chun­gen wahr­neh­men kön­nen, auch wenn es anfangs even­tu­ell etwas ruckelt. Mög­li­cher­wei­se kann nicht immer sofort und zudem in Wohn­ort­nä­he ein Ter­min in einer der Scree­ning-Ein­hei­ten ver­mit­telt wer­den – hier hof­fen wir auf Ver­ständ­nis.“ Vor­aus­sicht­lich ab 1. Juli 2024, heißt es sei­tens des G‑BA, kön­nen sich Frau­en im Alter von 70 bis 75 Jah­ren bei den soge­nann­ten Zen­tra­len Stel­len für einen Unter­su­chungs­ter­min in einer wohn­ort­na­hen Scree­ning-Ein­heit anmelden.

Damit für die­se Unter­su­chungs­me­tho­de auch genü­gend Per­so­nal ver­füg­bar ist, sieht der Refe­ren­ten­ent­wurf auch eine Ände­rung im Bereich der Zulas­sung vor. Es sol­len zukünf­tig 3.000 statt wie bis­her 5.000 Rönt­gen­auf­nah­men aus­rei­chend sein, um für die Unter­su­chung zuge­las­sen zu sein. Der Refe­ren­ten­ent­wurf wur­de am 7. Novem­ber 2023 veröffentlicht.

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