Die Nachtragsvereinbarung ergänzt die bisherigen Produktgruppen Bandagen (PG 05), Orthesen (PG 23), Brust- und Armprothesen (PG 37 und PG 38), Beinprothesen (PG 24) um die medizinisch-adaptive Kompressionstherapie (MAK, PG 17).
„Aufgrund der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses und zu Inhalten einzelner Produktgruppen wurde eine Überarbeitung der Produktgruppen-Anlagen und eine Neuvereinbarung der Preisanlagen notwendig. Weiterhin wurde eine Prozessvereinfachung in Bezug auf die genehmigungsfreien Versorgungen vereinbart sowie weiterhin eine wirtschaftliche Abbildung der wohnortnahen Versorgung auch in der Fläche sichergestellt. Die Aufnahme der MAK-Systeme in der Kompressionstherapie und die neuen Strukturen der PG 24 (Beinprothesen) stellen eine Versorgungmöglichkeit auf höchstem Qualitätsniveau gemäß medizinischen Leitlinien sicher“, erklärt Albin Mayer, Vizepräsident des BIV-OT. Mit dem Nachtrag wird das Versorgungsspektrum erweitert, so die BKK-Landesverbände. Insbesondere mit der neu hinzugekommenen Kompressionstherapie erhöhe sich die Versorgungsqualität der BKK-Versicherten.
Die jetzt geschlossene Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Vertrag gilt bis 30. September 2024 und enthält eine weitere Steigerung zum 1. Januar 2024. Der Nachtrag gilt automatisch für alle bereits teilnehmenden Betriebskrankenkassen und Sanitätshäuser. Die Unterlagen sind ab Ende der Woche unter „Mein Sanitätshaus“ für die Mitglieder des BIV-OT hinterlegt. Die teilnehmenden Betriebskrankenkassen können den Nachtrag ab dem 23. September unter www.bkkmitte.de/orthopaedietechnik herunterladen.