Mit den Verpflichtungszusagen konnten die Mitglieder der ARGE die vorläufigen Bedenken des Kartellamtes ausräumen. Damit ist das Verwaltungsverfahren abgeschlossen.
Anlass des am 21. Oktober 2021 eingeleiteten Verfahrens war die kollektive Verhandlung von Hilfsmittelverträgen in den Bereichen Reha und Pflege durch die ARGE, zu der auch der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) gehörte. Im Jahr 2021 befand sich Deutschland mitten in der Corona-Pandemie – der größten globalen Gesundheitskrise seit Jahrzehnten. Die Versorgungssicherheit in Deutschland musste trotz Pandemie und explodierender Fracht- und Rohstoffkosten sichergestellt werden. Individuelle Verhandlungen der Leistungserbringerverbände mit den Kostenträgern führten bis zum Herbst 2021 zu keinem Ergebnis. Mit den gemeinsamen Verhandlungen der ARGE sollte eine schnelle, unbürokratische und vor allem zeitlich beschränkte Lösung erzielt werden, um die Versorgung mit Hilfsmitteln für Millionen Versicherte in Deutschland sicherzustellen. Aufgrund der Bedenken des Bundeskartellamts wurde die ARGE aufgelöst und die durch sie verhandelten Verträge nicht verlängert; sie bestehen nicht mehr.
Individuelle Verhandlungen des BIV-OT für seine Mitglieder weiter möglich
Nicht Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit von Vertragsverhandlungen und ‑abschlüssen von einzelnen ehemaligen ARGE-Mitgliedern einschließlich der mit ihnen verbundenen Unternehmen. Für die Arbeit des BIV-OT bedeutet dies, dass er als Spitzenverband auch weiterhin für die von ihm vertretenen Betriebe beitrittsfähige und am Wirtschaftlichkeitsprinzip orientierte Verträge mit den Kostenträgern verhandeln und abschließen darf. So kann sich der BIV-OT weiterhin für die individuelle, qualitätsgesicherte und wohnortnahe Hilfsmittelversorgung durch seine Mitgliedsunternehmen einsetzen.