BIV-OT begrüßt Spahn-Initiative

Bei der Anhörung des Deutschen Bundestages zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am 13. Februar 2019 in Berlin hat Klaus-Jürgen Lotz, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), die Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unterstützt, die Ausschreibungen für Hilfsmittel gänzlich aus dem Gesetz zu streichen.

„Der BIV-OT begrüßt den vor­lie­gen­den Ent­wurf und unter stützt ihn abso­lut. Wir wei­sen aber noch ein­mal dar­auf hin, dass wir in der Ver­gan­gen­heit oft­mals gese­hen haben, dass Kran­ken­kas­sen, die augen­schein­lich nicht mit Aus­schrei­bun­gen an ihre Zie­le gelangt sind, an die sie ger­ne gekom­men wären, auf Open-House-Ver­trä­ge aus­ge­wi­chen sind, also schlicht auf Dik­tat­ver­trä­ge“, erklär­te Klaus-Jür­gen Lotz. Die letz­ten Jah­re hät­ten gezeigt, dass es drin­gend not­wen­dig sei, Aus­schrei­bun­gen und Open­House-Ver­trä­ge per Gesetz zu ver­bie­ten, da sie zu kei­nem Ergeb­nis führ­ten. „Wenn man über das Ver­bot von Aus­schrei­bun­gen redet, soll­te man auch über das Ver­bot von Open-House-Ver­trä­gen reden“, so Lotz weiter.

Im Früh­jahr 2017 hat­te der Bun­des­tag das Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gungs­ge­setz (HHVG) auf den Weg gebracht, um die Qua­li­tät der Pati­en­ten­ver­sor­gung mit Hilfs­mit­teln vom Roll­stuhl bis zur Pro­the­se zu sichern. Spe­zi­ell bei Pro­duk­ten mit hohem Dienst­leis­tungs­an­teil soll­ten nach dem Wil­len des Gesetz­ge­bers Ver­hand­lungs­ver­trä­ge zwi­schen gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen und Leis­tungs­er­brin­gern das Mit­tel der Wahl sein. Aus­schrei­bun­gen soll­ten künf­tig ledig­lich auf Hilfs­mit­tel ohne oder mit gerin­gem Dienst­leis­tungs­an­teil beschränkt und nur noch mit einer gewich­te­ten Qua­li­täts­kom­po­nen­te von min­des­tens 50 Pro­zent und einem ent­spre­chen­den Leis­tungs­con­trol­ling der Kas­sen mög­lich sein. Den­noch schrie­ben ver­schie­de­ne gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen wei­ter Hilfs­mit­tel ent­ge­gen dem Wil­len des Gesetz­ge­bers aus – meist mit dem Hin­weis, für deut­sche Kran­ken­kas­sen gel­te ledig­lich das euro­päi­sche Ausschreibungsrecht.

Wei­ter­hin wird nach Ansicht des BIV-OT die Qua­li­tät der Ver­sor­gung der Pati­en­ten über die Pra­xis von Aus­schrei­bun­gen und Open-House-Ver­trä­gen ver­schlech­tert und die Wahl­frei­heit der Pati­en­ten ein­ge­schränkt; außer­dem wer­den hohe wirt­schaft­li­che Zuzah­lun­gen der Pati­en­ten pro­vo­ziert und ortho­pä­die­tech­ni­sche Betrie­be fl ächen­de­ckend von der Ver­sor­gung aus­ge­schlos­sen. Dage­gen posi­tio­niert sich nun der vor­lie­gen­de TSVG-Ent­wurf. Er for­dert das aus­drück­li­che Ver­bot der Aus­schrei­bun­gen im Hilfsmittelbereich.

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