„Der BIV-OT begrüßt den vorliegenden Entwurf und unter stützt ihn absolut. Wir weisen aber noch einmal darauf hin, dass wir in der Vergangenheit oftmals gesehen haben, dass Krankenkassen, die augenscheinlich nicht mit Ausschreibungen an ihre Ziele gelangt sind, an die sie gerne gekommen wären, auf Open-House-Verträge ausgewichen sind, also schlicht auf Diktatverträge“, erklärte Klaus-Jürgen Lotz. Die letzten Jahre hätten gezeigt, dass es dringend notwendig sei, Ausschreibungen und OpenHouse-Verträge per Gesetz zu verbieten, da sie zu keinem Ergebnis führten. „Wenn man über das Verbot von Ausschreibungen redet, sollte man auch über das Verbot von Open-House-Verträgen reden“, so Lotz weiter.
Im Frühjahr 2017 hatte der Bundestag das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) auf den Weg gebracht, um die Qualität der Patientenversorgung mit Hilfsmitteln vom Rollstuhl bis zur Prothese zu sichern. Speziell bei Produkten mit hohem Dienstleistungsanteil sollten nach dem Willen des Gesetzgebers Verhandlungsverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern das Mittel der Wahl sein. Ausschreibungen sollten künftig lediglich auf Hilfsmittel ohne oder mit geringem Dienstleistungsanteil beschränkt und nur noch mit einer gewichteten Qualitätskomponente von mindestens 50 Prozent und einem entsprechenden Leistungscontrolling der Kassen möglich sein. Dennoch schrieben verschiedene gesetzliche Krankenkassen weiter Hilfsmittel entgegen dem Willen des Gesetzgebers aus – meist mit dem Hinweis, für deutsche Krankenkassen gelte lediglich das europäische Ausschreibungsrecht.
Weiterhin wird nach Ansicht des BIV-OT die Qualität der Versorgung der Patienten über die Praxis von Ausschreibungen und Open-House-Verträgen verschlechtert und die Wahlfreiheit der Patienten eingeschränkt; außerdem werden hohe wirtschaftliche Zuzahlungen der Patienten provoziert und orthopädietechnische Betriebe fl ächendeckend von der Versorgung ausgeschlossen. Dagegen positioniert sich nun der vorliegende TSVG-Entwurf. Er fordert das ausdrückliche Verbot der Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich.
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