Üblicherweise wird nach der Operation auf eine Behandlung durch Physiotherapeuten gesetzt, um die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Auch Hilfsmittel werden in diesem Prozess eingesetzt. Dennoch entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) nach Auswertung der aktuellen Studienlage, dass es keine Belege gibt, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) medizinisch sinnvoll sei. Die Leistung kann deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.
Dazu Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G‑BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Für die Anwendung einer aktiven Bewegungsschiene zu Hause konnte kein medizinischer Nutzen nachgewiesen werden, deshalb wird sie auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Krankenhaus haben wir eine andere Situation: Hier wird die Schiene unter unmittelbarer ärztlicher und physiotherapeutischer Aufsicht und Kontrolle eingesetzt. Sie kann im Zusammenhang mit einer konservativen oder operativen Versorgung von Kreuzbandrupturen weiterhin eingesetzt werden, um die Gelenkbeweglichkeit frühzeitig zu erhalten oder herzustellen.“
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat im Rahmen des Entscheidungsprozesses eine Stellungnahme abgegeben. Er konnte der Argumentation des G‑BA folgen. Er merkt jedoch an, dass die fehlende Studienlage nicht bedeutet, dass die Schienen nicht wirksam seien. Der Spitzenverband führte aus, dass es durch die hohe Individualität der Versorgung fast unmöglich sei, den Standard beispielsweise aus Arzneimittel-Studien, zu erfüllen.
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