Ehren- und Hauptamt informierten die Vertreter:innen der Landesinnungen und Fachverbände zunächst über die jüngsten Entwicklungen in und um den BIV-OT. Hierzu gehören die Einstellung des Kartellverwaltungsverfahrens gegen die ARGE, das Vorgehen in Bezug auf die Präqualifizierung, der Status der Vertragsverhandlungen, der Wegfall der Weiterbildungspflicht Stoma für Orthopädietechniker:innen und Orthopädietechnik-Meister:innen, die Neugestaltung des OTWorld-Kongresses und der Ausbau des Portals „Mein Sanitätshaus“. Derzeit arbeitet der BIV-OT etwa an der Umsetzung der Fort- und Weiterbildungsverordnung des Bundesinnungsverbandes und der Integration der Verwaltung der IQZ-Punkte im Portal „Mein Sanitätshaus“. Eine erste Testphase dazu läuft bereits.
Mit Blick auf die bundesweit sinkende Anzahl von Auszubildenden im Fach stellte der Vorstand eine Empfehlung zur Ausbildungsvergütung zur Abstimmung, die von den Delegierten angenommen wurde. Der BIV-OT und die Landesinnungen empfehlen eine Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr von 800 Euro, im 2. Lehrjahr von 900 Euro und im 3. Lehrjahr von 1.000 Euro.
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