Dies entschied der GKV-Spitzenverband und erkennt damit an, dass die im Rahmen der Ausbildung vermittelten Inhalte genügen, um eine qualitative Versorgung zu gewährleisten.
„Wir haben lange dafür gekämpft, dass unsere Gesellen und Meister, die in ihrer hoch qualifizierten Ausbildung umfassendes Wissen zur Stomaversorgung erwerben, von dieser unnötigen Bürokratielast befreit werden“, erklärt Lars Grun, Mitglied des Vorstandes des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses des BIV-OT. „Umso mehr freuen wir uns über die Anerkennung der Qualität unserer Ausbildung im Fach.“
In der Begründung der Fortschreibung heißt es wörtlich: „Die Versorgung von Versicherten mit Stoma-Hilfsmitteln umfasst einen nicht unerheblichen Anteil der Orthopädieausbildungsverordnung sowie der Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeisterverordnung. Die Anzahl der Unterrichtsstunden im Bereich Stomaversorgung in den beiden zuvor genannten Ausbildungen überschreitet deutlich die der Weiterbildung Stoma. Darüber hinaus bieten die einzelnen Handwerkskammern nahezu regelhaft einen einwöchigen überbetrieblichen Lehrgang für die Auszubildenden in der Orthopädie-Technik an, der auch die Stoma- und Inkontinenzversorgung umfasst.“
Für alle orthopädietechnischen Betriebe und Sanitätshäuser gilt aber weiterhin, dass für das Personal, das Stoma-Patient:innen versorgt und keinen Gesellen- oder Meisterbrief in der Orthopädie-Technik besitzt, eine Weiterbildung Stoma verpflichtend ist.
Im Laufe des vierten Quartals 2023 plant der GKV-Spitzenverband nach eigenen Angaben weitere Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses.
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