Auf der Gesellschafterversammlung der Gematik am 7. November wurde die Gematik damit beauftragt eine Lösung für die sogenannte Opt-out-Variante der elektronischen Patientenakte zu finden. In dessen Rahmen sollen vier wichtige Opt-out-Dimensionen geprüft werden: die Bereitstellung der Akte, der Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken. Ferner wurde beschlossen, dass auch der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) Teile der ePA werden sollen. Damit gibt es eine fundamentale Abkehr von dem bisher praktizierten Vorgehen. Aktuell müssen sich Versicherte bei ihren Krankenkassen aktiv um die Einrichtung einer ePA bemühen – inklusive eines nicht ganz einfachen Autorisierungsprozesses. Nun also die Kehrtwende. Alle Versicherten sollen zukünftig eine ePa eingerichtet bekommen. Wer das nicht möchte, der muss nun aktiv dagegen vorgehen und widersprechen. Als zeitlicher Horizont für die Umsetzung des Opt-Out-Verfahrens wird in einer Pressemitteilung der Gematik diese Legislaturperiode genannt, die – Stand jetzt – im Jahr 2025 endet.
Die Gematik ist mit dieser neuen Ausrichtung zufrieden. „Aus Sicht der Gematik werden mit dieser Entscheidung die Weichen gestellt, um das Potenzial der elektronischen Patientenakte vollumfänglich auszuschöpfen: Denn als Opt-out-Lösung wird sie zu einem zentralen Teil einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland – patientenzentriert, zugänglich für alle Bürger:innen und unabhängig von Alter oder digitaler Affinität“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Wer bereits jetzt eine elektronische Patientenakte besitzt oder plant, sich eine einzurichten, wird später seine Daten auch in der Opt-out-Variante nutzen können, verspricht die Gematik.