„Zukünftige Handwerksmeister:innen wollen wir besonders fördern. Die bestehende Meistergründungsprämie werden wir noch attraktiver gestalten. Mit einer Meisterprämie von bis zu 3.000 Euro schließen wir die Finanzierungslücke und stellen die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Ausbildung bei der Gebührenfreiheit her“, heißt es im Vertragstext.
Bereits jetzt können bis zu 75 Prozent der Kosten für Lehrgang und Prüfung auf Grund des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes übernommen werden. „In NRW soll nun mit der Prämie ein weiterer Zuschuss zur Deckung der Kosten und zur Attraktivitätssteigerung für eine Meisterfortbildung ausgereicht werden“, heißt es auf Nachfrage der OT-Redaktion aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Höhe der Förderung richtet sich laut Ministeriumsangaben nach den Lehrgangs- und Prüfungskosten, die je nach Gewerk variieren können. Deshalb lautet die Formulierung im Koalitionsvertrag „bis zu 3.000 Euro“. „Die genaue Umsetzung der Meisterprämie befindet sich derzeit in der Entwicklung, weshalb zu Fragen der Kriterien, des Haushaltsvolumens und des Einführungszeitpunkts sowie zu Informations- und Beratungsangeboten zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden können“, so das Ministerium. „Die laut Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen geplante Meisterprämie von bis zu 3.000 Euro stärkt grundsätzlich die Meisterlehrgänge an der Bufa. Wir müssen aber abwarten, wie die genauen Bedingungen an die Prämie ausfallen und hoffen, dass alle Absolvent:innen der Bufa-Meisterlehrgänge davon profitieren können“, erklärt Lars Grun, Vorsitzender des Vorstandes der Bufa e. V. „Die Motivation, die Meisterwürde erlangen zu wollen, kommt von einem selbst. Gesell:innen gehen diesen Schritt, weil sie Wissen erwerben möchten und bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen. Die Prämie würde diese ohnehin motivierten Fachkräfte unterstützen, die Qualifikation zum Meister anzustreben“, erklärt Grun.
Der aktuelle Stand in den einzelnen Bundesländern:
- In Baden-Württemberg gibt es seit 2020 die Meisterprämie. Die Förderung beträgt 1.500 Euro und ist an den erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung gebunden. Sie kann bei den Handwerkskammern beantragt werden.
- In Bayern dagegen gibt es eine Förderung von 2.000 Euro. Auch diese Förderung ist an den Abschluss gebunden und wird bei den Handwerkskammern beantragt.
- Wer in Bremen seinen Handwerksmeister macht, der kann eine „Aufstiegsfortbildungs-Prämie“ von 4.000 Euro ausgezahlt bekommen. Es ist die höchste Förderung in Deutschland, die man als Handwerksmeister:in bekommen kann. Der Antrag muss bei der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen erfolgen.
- An gleicher Stelle sind auch die Anträge für die Meisterprämie des Landes Niedersachsen zu stellen. Ebenfalls 4.000 Euro können die Neu-Meister:innen nach erfolgreichem Abschluss bekommen.
- 1.000 Euro gibt es in der Hansestadt Hamburg für einen erfolgreichen Abschluss eines Meisterlehrgangs. Die Handwerkskammer Hamburg ist der entsprechende Ansprechpartner für einen möglichen Antrag.
- Ebenfalls einen Zuschuss von 1.000 Euro erhält man in Hessen. Die Handwerkskammern im Land stehen bereit, um die Anträge auf die Aufstiegsprämie zu bearbeiten.
- Eine Besonderheit hält das Land Mecklenburg-Vorpommern für seine Meisterlehrgangsabsolvent:innen bereit. Das Meister-Extra bedeutet einen Zuschuss von 2.000 Euro für Handwerker:innen, die ihre Prüfung erfolgreich gestalten. Zusätzlich erhalten die besten 50 Absolvent:innen eines Jahres eine einmalige Finanzspritze von 3.000 Euro.
- In Rheinland-Pfalz gibt es eine Förderung von insgesamt 2.000 Euro für Meister:innen.
- Im Saarland gibt es dagegen 1.000 Euro Unterstützung als Aufstiegsbonus.
- Unter dem Namen „Meisterbonus“ dürfen sich erfolgreiche Absolvent:innen des Meisterlehrgangs in Sachsen und Thüringen über jeweils einmalig 1.000 Euro freuen. In Sachsen läuft der Antrag über die Sächsische Aufbaubank, während in Thüringen die Handwerkskammern mit der Förderung beauftragt sind.
Die Prämien einiger Bundesländer sind an den Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung gekoppelt. Sollte Nordrhein-Westfalen zeitnah nachziehen mit seinem Meisterbonus, dann fehlen derartige Förderungen der beruflichen Fortbildung in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
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