Zahlreiche Leistungserbringerverbände – darunter der Bundesinnungs-verband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sowie weitere Innungen und Landesinnungen – und Interessenvertreter der Leistungsempfänger hatten sich in der Vergangenheit immer wieder vehement gegen die Möglichkeit von Ausschreibungen zulasten der Versorgungsqualität stark gemacht. Minister Spahn: „Patienten und Pflegebedürftige müssen sich darauf verlassen können, dass Windeln, Gehhilfen und generell alle notwendigen Hilfsmittel gut und verlässlich sind. Deshalb wird es künftig keine Ausschreibungen für Hilfsmittel mehr geben“, sagte Minister Spahn Ende Dezember der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die offene Flanke, die das 2017 verabschiedete Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz bis dato aufweist, soll bis Mai 2019 mit Hilfe des geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) geschlossen werden.
Für BIV-OT-Präsident Klaus-Jürgen Lotz ein dringend notwendiger Schritt: „Die mit dem HHVG verbundene Qualitätsoffensive wurde durch einige Krankenkassen ausgebremst, der Wille des Gesetzgebers dabei missachtet. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass das Gesundheitsministerium nun handelt und auf der Umsetzung des Gesetzes besteht.“ In einem gemeinsamen Entwurf zum TSVG der Fraktionen von CDU/CSU und SPD heißt es dazu: „Angesichts der nach wie vor bestehenden Risiken durch Ausschreibungen für die Versorgungsqualität wird die Ausschreibungsoption in § 127 Abs. 1 SGB V aufgehoben. Die Krankenkassen haben künftig die Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten ausschließlich im Wege von Rahmenverträgen mit Beitrittsmöglichkeit sicherzustellen.“ Im Zuge dessen fallen automatisch die ebenfalls kontrovers diskutierten Empfehlungen zur Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen weg. Bei einer Verabschie-dung des TSVG durch den Deutschen Bundestag wird Kostenträgern zudem ein Argument für die Rechtmäßigkeit von Open-House-Verträgen abhandenkommen. Denn der TSVG-Entwurf der Regierungsparteien stellt diesbezüglich klar: „Durch die Rechtsprechung wurde bereits festgestellt, dass bei Rahmenverträgen mit Beitrittsmöglichkeit Vertragsverhandlungen ermöglicht werden müssen. Diese Rechtsprechung wird nun ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.“ In der Praxis müssen somit jedem Leistungserbringer bzw. dessen Vertreter von Seiten der Kostenträger Vertragsverhandlungen ermöglicht werden. BIV-OT-Präsident Klaus-Jürgen Lotz zeigt sich angesichts dieser Entwicklung erleichtert: „Ohne dieses Handeln würde sich der ruinöse Preiskampf auf dem Rücken der Patienten weiter verstärken und birgt die Gefahr, dass die gesamte deutsche Gesetzgebung im Gesundheitswesen in Fragegestellt wird. Es geht kein Weg mehr an einem Verbot der Ausschreibung vorbei.“
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