ZDH-Umfra­ge: Was sind die Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie für Betriebe?

Um die Anzahl der Ansteckungen durch das Coronavirus zu minimieren, gibt es in allen Bundesländern ein geregeltes Kontaktverbot sowie angeordnete Schließungen von Betrieben und Geschäften. Das führt zu Einbrüchen der Wirtschaftstätigkeit – auch im Handwerk.

Um die Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie für das Hand­werk bes­ser beur­tei­len zu kön­nen, hat der Zen­tral­ver­band des Deut­schen Hand­werks (ZDH) gemein­sam mit vie­len Hand­werks­kam­mern und Fach­ver­bän­den des Hand­werks die Betrie­be zu den Aus­wir­kun­gen der Pan­de­mie auf deren aktu­el­le Geschäfts­tä­tig­keit befragt. Die Umfra­ge wur­de zwi­schen dem 23. und dem 25. März 2020 durch­ge­führt. Ins­ge­samt haben sich 4.895 Betrie­be an der Befra­gung beteiligt.

Drei von vier befrag­ten Betrie­ben berich­ten dem­nach von coro­nabe­ding­ten Umsatz­rück­gän­gen (77 Pro­zent). Im Gesamt­hand­werk sind die Umsät­ze der betrof­fe­nen Betrie­be dabei um durch­schnitt­lich 53 Pro­zent zurück­ge­gan­gen. In den ein­zel­nen Hand­werks­bran­chen ist das Bild etwas dif­fe­ren­zier­ter: Am häu­figs­ten von Umsatz­ein­brü­chen betrof­fen sind die Gesundheits‑, die Kfz- und die per­sön­li­chen Dienst­leis­tungs­hand­wer­ke, wo jeweils mehr als 90 Pro­zent der Betrie­be von Umsatz­rück­gän­gen berich­ten. Die pro­zen­tu­al höchs­ten Umsatz­rück­gän­ge gibt es unter den betrof­fe­nen Betrie­ben bei per­sön­li­chen Dienst­leis­tern (88 Pro­zent) und bei den Gesund­heits­hand­wer­ken (76 Pro­zent). Der­zeit noch am gerings­ten fällt die Betrof­fen­heit in den Bau­haupt­ge­wer­ken aus. Die höchs­ten Stor­nie­rungs­quo­ten gibt es bei den per­sön­li­chen Dienst­leis­tern (82 Pro­zent) und bei den Gesund­heits­hand­wer­ken (60 Prozent).

Feh­len­de Mitarbeiter

Zudem feh­len in vie­len Betrie­ben Mit­ar­bei­ter, weil sie an dem Virus erkrankt sind, unter Qua­ran­tä­ne ste­hen oder auf­grund der geschlos­se­nen Schu­len und Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen nicht zur Arbeit kom­men kön­nen. Davon sind auch vie­le Gewer­ke betrof­fen. Aktu­ell sind 36 Pro­zent der Betrie­be von einem coro­nabe­ding­ten Per­so­nal­aus­fall betrof­fen, womit in die­sen Betrie­ben im Gesamt­hand­werk durch­schnitt­lich jeder drit­te Mit­ar­bei­ter aus­fällt. Noch deut­lich dra­ma­ti­scher stellt sich die Situa­ti­on bei den Gesund­heits­hand­wer­kern dar: Hier fal­len sogar 50 Pro­zent der Beschäf­tig­ten im Befra­gungs­zeit­raum aus. Aktu­ell sind auch die inter­na­tio­na­len Lie­fer­ket­ten durch Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le in vie­len betrof­fe­nen Staa­ten gestört oder unter­bro­chen. Damit wird die Ver­sor­gung mit drin­gend benö­tig­ten Mate­ria­li­en, Vor­pro­duk­ten, Kom­po­nen­ten oder Betriebs­mit­teln erschwert. Die Fol­ge ist eine zuneh­men­de Ange­bots­ver­knap­pung bei hand­werk­li­chen Dienst­leis­tun­gen und Pro­duk­ten. Der­zeit sind im Gesamt­hand­werk 31 Pro­zent der Betrie­be von die­sen Ver­sor­gungs­schwie­rig­kei­ten betrof­fen, die sich natür­lich zusätz­lich nega­tiv auf die Umsatz­ent­wick­lung auswirken.

Die Betrie­be pas­sen sich der her­aus­for­dern­den wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on an und haben bereits ver­schie­de­ne Maß­nah­men umge­setzt oder geplant, um auf den Nach­fra­ge­ein­bruch bzw. auf die Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le, die auf gestör­te Lie­fer­ket­ten zurück­zu­füh­ren sind, zu reagie­ren. Im Gesamt­hand­werk benen­nen 42 Pro­zent der Betrie­be den Abbau von Arbeits­zeit­kon­ten als geeig­ne­tes Mit­tel, 43 Pro­zent die Anord­nung von Urlaub für die Beschäf­tig­ten und 58 Pro­zent die Bean­tra­gung von Kurz­ar­bei­ter­geld für die bzw. Tei­le der Beleg­schaft. Dar­über hin­aus ist für 11 Pro­zent die Kün­di­gung von Mit­ar­bei­tern vor­stell­bar und für 18 Pro­zent die vor­über­ge­hen­de Schlie­ßung des eige­nen Betriebs. Den Abbau von Über­stun­den wol­len am häu­figs­ten (53 Pro­zent) die Hand­wer­ke für den gewerb­li­chen Bedarf nut­zen. Bei der Anord­nung von Urlaub sind wie­der­um die Hand­wer­ke für den gewerb­li­chen Bedarf sowie die Aus­bau­ge­wer­ke (jeweils 50 Pro­zent) die Gewer­ke­grup­pen, die dies am häu­figs­ten benennen.

Kurz­ar­beit wird vor allem von den Gesund­heits- (79 Pro­zent), den Bau­haupt- (75 Pro­zent) und den Kfz-Gewer­ken (71 Pro­zent) genannt. Zu Kün­di­gun­gen wür­den not­falls vor allem die Lebens­mit­tel­hand­wer­ker (17 Pro­zent) grei­fen, bei­na­he eben­so häu­fig die Kfz- (15 Pro­zent) und die Gesund­heits­hand­wer­ker (14 Pro­zent). Betriebs­schlie­ßun­gen wer­den am häu­figs­ten von den per­sön­li­chen Dienst­leis­tungs­ge­wer­ken genannt (53 Prozent).

Finan­zi­el­le Hil­fen nötig

Um die aktu­el­le wirt­schaft­li­che Schwä­che­pha­se zu über­ste­hen, sind für die Hand­werks­be­trie­be vor allem nicht zurück­zahl­ba­re Zuschüs­se das Mit­tel der Wahl, wenn sie sich ein Unter­stüt­zungs­in­stru­ment aus­su­chen dürf­ten (69 Pro­zent). Auf­grund der viel­fach klein­tei­li­gen Struk­tur wür­den vie­len Betrie­ben bei­spiels­wei­se Dar­le­hen oder Kre­di­te, die von 31 Pro­zent genannt wer­den, nur bedingt nüt­zen. Viel­fach wird befürch­tet, die­se auch nach der Über­win­dung der wirt­schaft­li­chen Schwä­che­pha­se nicht zurück­zah­len zu können.

Über­wie­gend begrüßt wer­den zudem die zumin­dest zum Teil bereits umge­setz­ten Erleich­te­run­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld (61 Pro­zent) sowie die vor­ge­se­he­nen Steu­er­stun­dun­gen (55 Pro­zent). Auf Erleich­te­run­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld set­zen vor allem die Gesund­heits­hand­wer­ke und die Bau­haupt­ge­wer­ke (jeweils 73 Pro­zent). Steu­er­stun­dun­gen wer­den wie­der­um am häu­figs­ten von den Gesund­heits­hand­wer­kern prä­fe­riert (69 Pro­zent). Liqui­di­täts­hil­fen sehen vor allem die Kfz-Gewer­ke als geeig­net an (42 Pro­zent), Zuschüs­se ins­be­son­de­re die per­sön­li­chen Dienst­leis­tungs­ge­wer­ke (80 Pro­zent), die Kfz- (77 Pro­zent) und die Gesund­heits­hand­wer­ke (74 Prozent).

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