WvD kri­ti­siert Ver­schie­bung der TI-Anbindung

Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) kritisiert die geplante Verschiebung der TI-Anbindung für Hilfsmittelerbringer scharf. Die Verzögerung bis Oktober 2027 gefährde die Digitalisierung der Versorgung und führe zu einem Systembruch bei der Einführung elektronischer Verordnungen.

Mit schar­fer Kri­tik reagiert das Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ (WvD) auf die im „Gesetz zur Entbürokra­tisierung in der Pfle­ge“ vor­ge­se­he­ne erneu­te Ver­schie­bung des Anschlus­ses der Hilfs­mit­tel­er­brin­ger an die Telema­tik­infrastruktur (TI). Die vor­ge­se­he­ne erneu­te Ver­zö­ge­rung von nahe­zu zwei Jah­ren auf den 1. Okto­ber 2027 sei ein Rück­schritt für die Digi­ta­li­sie­rung und die Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung im Gesund­heits­we­sen, heißt es in einer aktu­el­len Pres­se­mel­dung des Bündnisses.

Die Sani­täts­häu­ser und Home­ca­re-Dienst­leis­ter als zen­tra­le Akteu­re der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung blie­ben durch die­se Ent­schei­dung von einer siche­ren, digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Ärz­tin­nen und Ärz­ten sowie ande­ren Gesund­heits­ak­teu­ren abge­schnit­ten. Rück­fra­gen zu Ver­ord­nun­gen müss­ten zum Bei­spiel wei­ter­hin per Fax oder Tele­fon geklärt werden.

Das Bünd­nis stell­te her­aus, dass es beson­ders pro­ble­ma­tisch sei, dass laut Gesetz Ärz­tin­nen und Ärz­te ab dem 1. Juli 2027 aus­schließ­lich elek­tro­ni­sche Ver­ord­nun­gen (eVer­ord­nun­gen) für Hilfs­mit­tel aus­stel­len sol­len – wäh­rend die Hilfs­mit­tel­ver­sor­ger erst ab dem 1. Okto­ber 2027 an die TI ange­schlos­sen wer­den sol­len. „Das bedeu­tet drei Mona­te, in denen Ver­ord­nun­gen digi­tal aus­ge­stellt, aber ana­log bear­bei­tet wer­den müss­ten – mit mas­si­ven Fol­gen für die betrieb­li­chen Abläu­fe und damit die Ver­sor­gung“, war­nen Kirs­ten Abel und Dr. Hen­ning Schweer, WvD-­Ge­ne­ral­se­kre­tä­re uni­so­no. „Einen sol­chen Sys­tem­bruch mit Ansa­ge darf es nicht geben.“

„Die GKV-Pro­zes­se soll­ten längst auch in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung digi­ta­li­siert sein, doch der Gesetz­ge­ber zieht erneut die Hand­brem­se. Das kos­tet wie­der Mil­lio­nen“, so Abel und Schweer wei­ter. „Die­se Ent­schei­dung konter­kariert das Ziel, Büro­kra­tie abzu­bau­en und Abläu­fe für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten und Kran­ken­kas­sen zu ver­ein­fa­chen.“ Mit den Anwen­dun­gen „Kom­mu­ni­ka­ti­on im Medi­zin­we­sen“ (KIM) und „TI-Mes­sen­ger“ (TIM) ste­hen siche­re, daten­schutz­kon­for­me Lösun­gen bereit, um Rück­fra­gen und Doku­men­ten­aus­tausch digi­tal abzu­wi­ckeln. Apo­the­ken und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nut­zen die­se Sys­te­me bereits. Dass Sani­täts­häu­ser wei­ter­hin aus­ge­schlos­sen blei­ben, ist aus Sicht von „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ nicht nach­voll­zieh­bar. „Die Sani­täts­häu­ser dür­fen nicht län­ger Opfer poli­ti­scher Ver­zö­ge­rungs­tak­tik sein. Sie ste­hen bereit, digi­ta­le Lösun­gen anzu­wen­den und damit die Ver­sor­gung effi­zi­en­ter zu gestal­ten – die Poli­tik muss hier han­deln, statt immer wie­der zu brem­sen. Wir for­dern daher den Bun­des­tag auf, die­ser erneu­ten Ver­zö­ge­rung nicht zuzu­stim­men“, so Abel und Schweer abschließend.

 

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