Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ appelliert an die zuständigen Gesundheitspolitiker:innen, die Verlängerung der Frist noch vor den Neuwahlen im Jahr 2025 schnellstmöglich zu beschließen. Es dürfe nicht aus Wahlkampftaktik zu einer Versorgungslücke bei chronisch Kranken kommen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bündnisses, bestehend aus dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), Egroh, Ortheg, Reha-Service-Ring, Rehavital, Sanitätshaus Aktuell sowie dem Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC).
Von der fehlenden Fristverlängerung sind unter anderem antimikrobiell wirkende silber- oder polyhexanid-haltige Wundauflagen und Hydrogele betroffen, die bei chronischen, infizierten und schwer heilenden Wunden zum Einsatz kommen. Auf eine Fristverlängerung um 18 Monate hatten sich die zuständigen Gesundheitspolitiker:innen parteiübergreifend ausgesprochen. Diese sollte im Rahmen eines Zusatzantrages zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vor Ablauf der Frist beschlossen werden. Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition ist nun jedoch unsicher, ob es überhaupt zu einem entsprechenden Beschluss kommen wird.
„Die Sicherung der Versorgung chronisch Kranker muss Vorrang vor wahlkampftaktischen Überlegungen haben“, betonen Kirsten Abel und Patrick Grunau, WvD-Generalsekretäre. „Wir appellieren an Regierung und Opposition, die unstrittige Verlängerung der Übergangsfrist für Verbandmittel zur Versorgung von offenen und chronischen Wunden noch im Dezember zu beschließen.“
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