Wund­be­hand­lung in Gefahr – Frist­ver­län­ge­rung gefordert

Am heutigen Montag, 2. Dezember, läuft die aktuelle Übergangsfrist zur Versorgungs- und Erstattungsfähigkeit sogenannter „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ in der GKV aus.

Das Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ appel­liert an die zustän­di­gen Gesundheitspolitiker:innen, die Ver­län­ge­rung der Frist noch vor den Neu­wah­len im Jahr 2025 schnellst­mög­lich zu beschlie­ßen. Es dür­fe nicht aus Wahl­kampf­tak­tik zu einer Ver­sor­gungs­lü­cke bei chro­nisch Kran­ken kom­men, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung des Bünd­nis­ses, bestehend aus dem Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT), Egroh, Ortheg, Reha-Ser­vice-Ring, Reha­vi­tal, Sani­täts­haus Aktu­ell sowie dem Ver­band Ver­sor­gungs­qua­li­tät Home­ca­re (VVHC).

Von der feh­len­den Frist­ver­län­ge­rung sind unter ande­rem anti­mi­kro­biell wir­ken­de sil­ber- oder poly­he­xa­nid-hal­ti­ge Wund­auf­la­gen und Hydro­ge­le betrof­fen, die bei chro­ni­schen, infi­zier­ten und schwer hei­len­den Wun­den zum Ein­satz kom­men. Auf eine Frist­ver­län­ge­rung um 18 Mona­te hat­ten sich die zustän­di­gen Gesundheitspolitiker:innen par­tei­über­grei­fend aus­ge­spro­chen. Die­se soll­te im Rah­men eines Zusatz­an­tra­ges zum Gesund­heits­ver­sor­gungs­stär­kungs­ge­setz (GVSG) vor Ablauf der Frist beschlos­sen wer­den. Durch das vor­zei­ti­ge Ende der Ampel-Koali­ti­on ist nun jedoch unsi­cher, ob es über­haupt zu einem ent­spre­chen­den Beschluss kom­men wird.

„Die Siche­rung der Ver­sor­gung chro­nisch Kran­ker muss Vor­rang vor wahl­kampf­tak­ti­schen Über­le­gun­gen haben“, beto­nen Kirs­ten Abel und Patrick Gru­n­au, WvD-Gene­ral­se­kre­tä­re. „Wir appel­lie­ren an Regie­rung und Oppo­si­ti­on, die unstrit­ti­ge Ver­län­ge­rung der Über­gangs­frist für Ver­band­mit­tel zur Ver­sor­gung von offe­nen und chro­ni­schen Wun­den noch im Dezem­ber zu beschließen.“

 

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