Trans­pa­ren­te Ver­trä­ge sichern Qualität

Detaillierte Informationen der Versicherten durch die gesetzlichen Krankenkassen über die Vertragsinhalte in der Hilfsmittelversorgung fordert Antje Domscheit, die Abteilungsleiterin Kranken- und Pflegeversicherung beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), im OT-Gespräch. In die gegenwärtigen, vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ausgehenden Reformbemühungen hat sich das BAS mit eigenen Vorschlägen eingebracht.

Wenig zum Bes­se­ren bewegt

OT: Frau Dom­scheit, im „Son­der­be­richt über die Qua­li­tät der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung in der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung“, der 2022 erschie­nen ist, hat das Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung (BAS) gro­ße Defi­zi­te bei der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung für gesetz­lich Ver­si­cher­te fest­ge­stellt, die unter ande­rem auch durch feh­len­des Con­trol­ling, feh­len­de Über­prü­fun­gen sei­tens der Kran­ken­kas­sen begrün­det wur­den. Hat sich seit­her aus Ihrer Sicht etwas zum Bes­se­ren bewegt?

Ant­je Dom­scheit: Die Aus­wer­tun­gen im Bericht bezo­gen sich auf den Stich­tag 1. April 2022 und gin­gen auf ein Rund­schrei­ben vom 17. Juni 2020 zurück. Inzwi­schen ist also mehr als ein Jahr ver­gan­gen. In der Daten­aus­wer­tung zur Ver­trags­ab­de­ckung sind wir ein klei­nes Stück wei­ter­ge­kom­men, haben also etwas mehr Trans­pa­renz dar­über, wel­che Ver­trä­ge zwi­schen Leis­tungs­er­brin­gen­den und gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen geschlos­sen wur­den. Ins­ge­samt bewegt es sich nur sehr lang­sam zum Besseren.

OT: Das Con­trol­ling der Ver­sor­gungs­qua­li­tät fin­det nach wie vor nicht in aus­rei­chen­dem Maße statt?

Dom­scheit: Wir sind immer noch auf dem Stand von 2020, dem Zeit­punkt unse­res Rund­schrei­bens. Unse­rer Ein­schät­zung nach hat sich auch noch nicht viel getan. Die Kran­ken­kas­sen haben uns in ihren Rück­mel­dun­gen zuge­si­chert, dass sie an Kon­zep­ten arbei­ten. Man­che Kran­ken­kas­sen sind der Mei­nung, dass es genügt, Beschwer­den von Ver­si­cher­ten ein­fach indi­vi­du­ell abzu­ar­bei­ten. Doch das genügt nicht den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen. Es muss eine struk­tu­rier­te Prü­fung der Qua­li­tät der Ver­sor­gung statt­fin­den. Damit schlech­te Qua­li­tät vom Markt ver­schwin­det, müs­sen Auf­fäl­lig­keits- und Stich­pro­ben­prü­fun­gen durch­ge­führt wer­den sowie Kon­se­quen­zen erfolgen.

OT: Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit (BMG) hat nun einen Reform­pro­zess ange­sto­ßen, durch den die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung ver­bes­sert wer­den soll. Wel­che Punk­te sehen Sie als die wich­tigs­ten an, die durch eine Reform ange­gan­gen wer­den müssen?

Dom­scheit: Grund­sätz­lich muss ich sagen, dass nach unse­rer Ana­ly­se die vom Gesetz­ge­ber vor­ge­ge­be­nen Zie­le nicht erreicht wur­den und des­halb das wett­be­werbs­ba­sier­te Ver­trags­mo­dell auf dem Prüf­stand steht. Wir haben in unse­rem Son­der­be­richt zusam­men­ge­fasst, was wir für not­wen­dig erach­ten, dass es bes­ser wird. Dazu gehört, die flä­chen­de­cken­de wohn­ort­na­he Ver­sor­gung durch genü­gend Ver­trä­ge mit Leis­tungs­er­brin­gen­den abzu­si­chern. Denn dies bedeu­tet, dass die Ver­si­cher­ten den direk­ten Zugang zur gesetz­lich garan­tier­ten Ver­sor­gung nach dem Sach­leis­tungs­prin­zip haben. Ein wei­te­rer wesent­li­cher Punkt ist die Trans­pa­renz: Wel­che Ver­trä­ge exis­tie­ren und was sind die wich­tigs­ten Inhal­te? Nur so haben die Ver­si­cher­ten Ein­blick, wel­che Ver­trä­ge ihre Kas­se abge­schlos­sen hat und was sie dem­zu­fol­ge von wel­chem Leis­tungs­er­brin­gen­den erwar­ten kön­nen. Damit kön­nen Ver­si­cher­te qua­li­fi­ziert ent­schei­den – und gege­be­nen­falls die Kran­ken­kas­se wech­seln, wenn anders­wo bes­se­re Qua­li­tät bzw. Aus­wahl gebo­ten werden.

Ver­trags­in­hal­te offenlegen

OT: Wie könn­te Ver­trags­trans­pa­renz aus­ge­stal­tet werden?

Dom­scheit: Mitt­ler­wei­le bie­ten vie­le Kran­ken­kas­sen auf ihren Inter­net­sei­ten Such­ma­schi­nen für ihre Ver­si­cher­ten zu Leis­tungs­er­brin­gen­den an. Aber über die Inhal­te der Ver­trä­ge, die dar­in fest­ge­schrie­be­nen Leis­tun­gen, erfah­ren die Ver­si­cher­ten nach wie vor nichts. Doch dies wäre aus unse­rer Sicht ein ganz ent­schei­den­der Schritt zu Trans­pa­renz im System.

OT: Wel­che Ver­trags­in­hal­te soll­ten ver­pflich­tend offen­ge­legt werden?

Dom­scheit: Für eine qua­li­fi­zier­te Ent­schei­dung ist Trans­pa­renz über wesent­li­che Ver­trags­in­hal­te not­wen­dig. Die Ver­trags­in­hal­te soll­ten ein­fach abruf­bar und bar­rie­re­frei erreich­bar sein, damit die Ver­si­cher­ten die Ange­bo­te der ver­schie­de­nen Kran­ken­kas­sen tat­säch­lich ver­glei­chen kön­nen. Die ver­öf­fent­lich­ten Infor­ma­tio­nen soll­ten eben­so Lie­fer­fris­ten und die zwi­schen Kran­ken­kas­se und den Leis­tungs­er­brin­gen­den ver­ein­bar­ten Prei­se für die Ver­sor­gung beinhal­ten. Nur mit Preis­trans­pa­renz kön­nen sich Ver­si­cher­te preis­ori­en­tiert verhalten.

OT: Gibt es bis­her einen Vor­schlag inner­halb des vom BMG ange­sto­ße­nen Reform­pro­zes­ses, der die Kran­ken­kas­sen zu mehr Trans­pa­renz im Ver­trags­we­sen zwingt?

Dom­scheit: Wir haben unter Betei­li­gung des BMG, ein­zel­ner Lan­des­auf­sich­ten, Kran­ken­kas­sen, Pati­en­ten­ver­tre­tun­gen und der Leis­tungs­er­brin­gen­den ver­sucht, einen Kom­pro­miss zu fin­den, was als Min­dest­an­for­de­rung aus dem Inhalt der Ver­trä­ge ver­öf­fent­licht wer­den muss. Denk­bar wäre, die ver­trag­li­chen Infor­ma­tio­nen im natio­na­len Gesund­heits­por­tal zu ver­öf­fent­li­chen. Das wäre ein geeig­ne­tes Medi­um, weil die Ver­si­cher­ten ansons­ten auf den Home­pages aller Kran­ken­kas­sen nach den Infor­ma­tio­nen suchen müs­sen. Eine Idee war, dass der GKV- Spit­zen­ver­band die Anga­ben auf sei­ner Home­page ver­öf­fent­licht – wie es zum Bei­spiel bei den Prä­ven­ti­ons­an­ge­bo­ten gehand­habt wird. Dar­über gab es aber gar kei­ne Einigung.

OT: War­um nicht?

Dom­scheit: Der GKV-Spit­zen­ver­band hat eine Ver­öf­fent­li­chung auf sei­ner Home­page abge­lehnt, weil er die Posi­ti­on ver­tritt, dass weder Ver­trags­part­ner noch Preis zu den ver­öf­fent­li­chungs­wer­ten Daten gehö­ren. Das BMG denkt unse­res Wis­sens nun dar­über nach, die Trans­pa­renz­vor­ga­ben per Gesetz zu regeln. Ein Grund dafür ist wahr­schein­lich, dass auch die Lan­des­auf­sichts­be­hör­den zu wenig auf die­ses The­ma bli­cken. Mei­ner Auf­fas­sung nach ist die aktu­el­le Geset­zes­re­ge­lung aus­rei­chend. Wesent­lich sind nach den Rege­lun­gen des Ver­trags­rechts auch im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) die­je­ni­gen Anga­ben, die Min­dest­an­for­de­run­gen an einen wirk­sa­men Ver­trag sind. Dazu gehört selbst­ver­ständ­lich, wer wel­che Leis­tung zu wel­chem Preis schul­det. Ohne die­se Anga­ben ist ein Ver­trag nich­tig, dies wird im Ver­trags­we­sen ver­langt. Da benö­ti­ge ich kei­ne Extra­re­ge­lung spe­zi­ell für die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung. Aber wenn letzt­lich nur so ein Ergeb­nis erreicht wer­den kann – dann scheint eine Klar­stel­lung des Gesetz­ge­bers jedoch durch­aus sinnvoll.

Zulas­sung per Verwaltungsakt

OT: Im Vor­wort des bereits erwähn­ten BAS-Son­der­be­richts heißt es, dass sich das wett­be­werbs­ba­sier­te Ver­trags­mo­dell in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung nicht bewährt habe und daher eine Rück­kehr zur Zulas­sung der Leis­tungs­er­brin­gen­den per Ver­wal­tungs­akt und lan­des­weit ein­heit­li­cher Ver­sor­gungs­ver­trä­ge vor­ge­schla­gen wer­de. Wür­den Sie dies genau­er beschreiben?

Dom­scheit: Die Zulas­sung der Leis­tungs­er­brin­gen­den per Ver­wal­tungs­akt lässt sich par­al­lel zur Prä­qua­li­fi­zie­rung rea­li­sie­ren und muss nicht auf­wän­dig sein. Unser Vor­schlag einer Rück­kehr zu einem sol­chen Zulas­sungs­mo­dell, das es ähn­lich bei­spiels­wei­se bei Ärzt:innen gibt, ist mit einer Ver­sor­gungs­pflicht sei­tens der zuge­las­se­nen Leis­tungs­er­brin­gen­den ver­bun­den. So schaf­fen wir allen Ver­si­cher­ten Zugang zu den Ange­bo­ten der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung am Markt. Denn wir beob­ach­ten, dass sich Leis­tungs­er­brin­gen­de einem Schieds­ver­fah­ren bei fest­ste­cken­den Ver­trags­ver­hand­lun­gen ent­zie­hen, indem sie sagen: Ich will gar kei­nen Ver­trag mehr – denn sie sind ja nicht zur Ver­sor­gung verpflichtet.

OT: Das bedeutet?

Dom­scheit: Damit wird das Schieds­ver­fah­ren zum stump­fen Schwert. Der flä­chen­de­cken­de Abschluss von Rah­men­ver­trä­gen wird hier­durch erschwert. Die Fol­ge sind Ein­zel­ver­trä­ge, die auf der Grund­la­ge von Kos­ten­vor­anschlä­gen ver­ein­bart wer­den, was die Kran­ken­kas­se unter (Zeit-)Druck setzt. Das ist weder wirt­schaft­lich noch trans­pa­rent. Dar­über hin­aus ergibt sich die Fra­ge, ob lan­des- oder bun­des­wei­te Ver­trä­ge die Ver­trags­bü­ro­kra­tie redu­zie­ren könn­ten. Den Auf­wand mini­mie­ren möch­ten sicher alle, die Fra­ge ist nur: wie?

OT: Also weg vom Einzelvertrag?

Dom­scheit: Ja. Wir hal­ten eine Redu­zie­rung der Büro­kra­tie für die Ver­trags­schlüs­se für not­wen­dig. Die Zahl der Ver­trä­ge zu redu­zie­ren ist sinn­voll – nicht jede Kas­se muss mit jedem Leis­tungs­er­brin­gen­den einen Ver­trag abschlie­ßen. Die Kran­ken­kas­sen fokus­sie­ren sich bei den „Ver­hand­lun­gen“ um einen Ein­zel­ver­trag auf den Preis und nicht auf die Qua­li­tät der Ver­sor­gung. Mus­ter­ver­trä­ge, die von den Kran­ken­kas­sen ledig­lich zum Ver­trags­bei­tritt ange­bo­ten wer­den, ber­gen eben­falls die Gefahr, dass letzt­lich kei­ne Ver­trags­ver­hand­lun­gen geführt wer­den, die vor allem die Qua­li­tät der Ver­sor­gung sicher­stel­len sol­len. Es ist zu erwar­ten, dass dann nur die Min­dest­qua­li­täts­an­for­de­run­gen des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses (HMV) im Ver­trag gere­gelt wer­den. Doch das HMV regelt über­wie­gend ledig­lich die Produktqualität.

Pri­mat der Qua­li­tät – und wer verhandelt?

OT: Wer wür­de dann ver­han­deln? Kos­ten­trä­ger und maß­geb­li­che Spit­zen­or­ga­ni­sa­tio­nen von Leis­tungs­er­brin­gen­den, wie zum Bei­spiel vom Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ vor­ge­schla­gen, dem unter ande­rem der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) angehört?

Dom­scheit: Bei den Kran­ken­kas­sen gibt es Lan­des­ver­bän­de, die könn­ten zum Bei­spiel ver­han­deln. Sei­tens der Leis­tungs­er­brin­gen­den könn­te auch der ein­zel­ne Betrieb ver­han­deln. Die Fokus­sie­rung auf Ver­bän­de auf der Sei­te der Leis­tungs­ger­brin­gen­den hal­te ich für pro­ble­ma­tisch, spe­zi­ell hin­sicht­lich der Macht­kon­zen­tra­ti­on. Der­zeit gibt es jeden­falls die Mög­lich­keit, dass Ver­bän­de ver­han­deln. Da muss man sehen, wie das künf­tig kon­kret aus­ge­stal­tet wird. Ich habe jeden­falls Sym­pa­thie dafür, dass es kas­sen­über­grei­fen­de Ver­trags­schlüs­se geben soll­te, um zu ver­hin­dern, dass Ver­si­cher­te einer Kran­ken­kas­se zu bestimm­ten Pro­duk­ten kein Ver­trag zur Ver­fü­gung steht und damit das Ver­sor­gungs­ni­veau unein­heit­lich ist. Schluss­end­lich muss es um die Qua­li­tät gehen – nicht nur um den Preis. Ein Wett­be­werb um Qua­li­tät war ja nicht zuletzt die Grund­idee des Vertragsmodells.

OT: Zur Refor­mie­rung des Schieds­ver­fah­rens gibt es Vor­schlä­ge in Rich­tung einer pari­tä­tisch besetz­ten, stän­di­gen Schiedsstelle …

Dom­scheit: Die Dis­kus­si­on, ob Schieds­per­so­nen, ‑ämter oder ‑stel­len ein­ge­rich­tet wer­den, gab es vor der letz­ten Reform eben­falls. Wir haben uns für Schieds­per­so­nen aus­ge­spro­chen. Die gemein­sa­me Selbst­ver­wal­tung ist von unter­schied­li­chen Inter­es­sen geprägt. Bei einer ent­spre­chend pari­tä­tisch besetz­ten Schieds­stel­le spie­len die­se Inter­es­sen dann immer eine Rol­le. Das BAS setzt als Schieds­per­so­nen unab­hän­gi­ge Per­so­nen ein, bspw. Rich­ter mit Media­to­ren­aus­bil­dung. Die­se ver­fol­gen kei­ne Eigen­in­ter­es­sen. Dadurch wird das Schieds­ver­fah­ren unab­hän­gig und wirt­schaft­lich gestal­tet, mit zeit­na­hen Ent­schei­dun­gen. Ich sehe kei­nen Anlass, das zu ändern.

Qua­li­tät sicherstellen

OT: Der GKV-Spit­zen­ver­band wür­de gern zum Aus­schrei­bungs­mo­dell und zu Open-House-Model­len zurück­keh­ren. Wie ste­hen Sie zu die­sen Bestrebungen?

Dom­scheit: Das Aus­schrei­bungs­mo­dell wur­de gestri­chen, weil die Absicht, mit die­sem Instru­ment Qua­li­tät und Wett­be­werb zu ver­bin­den, geschei­tert ist. Im End­ef­fekt hat­ten die Ver­si­cher­ten zudem weni­ger Aus­wahl, Mehr­part­ner­mo­del­le wur­den so gut wie nicht aus­ge­schrie­ben, Open House gab es im Prin­zip nicht. Die Kran­ken­kas­sen woll­ten spa­ren, der Gesetz­ge­ber dage­gen woll­te, dass durch die Aus­schrei­bun­gen ein Qua­li­täts­wett­be­werb ent­steht. Das hat damals nicht funk­tio­niert. Ob die Fort­schrei­bung des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses allein gewähr­leis­tet, dass es durch Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren nicht zu Qua­li­täts­ver­lus­ten kommt, muss geprüft wer­den. Wenn durch gesetz­li­che Rege­lun­gen sicher­ge­stellt wird, dass im Zuge von Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung gewähr­leis­tet ist, kann man über Aus­schrei­bung nach­den­ken. Das ist letzt­lich die Ent­schei­dung des Gesetzgebers.

OT: Im BAS-Son­der­be­richt wur­de von gro­ßen Preis­stei­ge­run­gen gespro­chen, denen die Kran­ken­kas­sen gegen­über­ge­stan­den hät­ten. Wört­lich heißt es: „Kran­ken­kas­sen und ihre Ver­bän­de sahen sich ver­stärkt Zusam­men­schlüs­sen von Leis­tungs­er­brin­gern gegen­über, die auf­grund ihrer Markt­macht in Ver­hand­lun­gen z. T. mit hohen Preis­for­de­run­gen auf­tra­ten. Kran­ken­kas­sen sahen sich im Ein­zel­fall mit Preis­stei­ge­run­gen von teil­wei­se bis zu 500 Pro­zent kon­fron­tiert.“ In wel­chen Berei­chen hat es die­se Stei­ge­run­gen gegeben?

Dom­scheit: Ein­zel­hei­ten kann ich nicht nen­nen. Auf meh­re­ren Ver­an­stal­tun­gen, auf denen die gan­ze Bran­che ver­tre­ten war, haben Kassenvertreter:innen die Preis­stei­ge­run­gen dar­ge­legt. Als die Aus­schrei­bungs­ver­trä­ge abge­schafft wur­den, haben sich scha­ren­wei­se Kran­ken­kas­sen gemel­det und vor­ge­tra­gen, dass sie sich in den Ver­hand­lun­gen mit den Leis­tungs­er­brin­gen­den nicht auf adäqua­te Prei­se eini­gen kön­nen. Wir haben Ende 2019 in einem Rund­schrei­ben betont, dass der Wirt­schaft­lich­keits­grund­satz auch im Rah­men der Prü­fung der Ver­än­de­rungs­ra­te nach § 71 SGB V beim Ver­trags­schluss zu beach­ten ist. Die Ver­än­de­rungs­ra­te für das gesam­te Bun­des­ge­biet betrug damals 3,66 Pro­zent, jetzt 4,2 Prozent.

Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis: Inno­va­ti­on machbar

OT: Wel­che Rol­le soll­te das Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis (HMV) künf­tig spie­len? Hier gibt es bei­spiels­wei­se Ideen, das HMV wie­der auf ein Pro­dukt­ver­zeich­nis zurück­zu­stut­zen und alles, was dar­über hin­aus­geht – zum Bei­spiel die Aus­ge­stal­tung von Ver­sor­gungs­pro­zes­sen oder die Beschrei­bung der Ver­sor­gungs­qua­li­tät – in die Hän­de der Ver­trags­part­ner zu ver­la­gern. Wie sehen Sie das?

Dom­scheit: Das hal­te ich nicht für ziel­füh­rend. Beim hohem Dienst­leis­tungs­an­teil in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung war es dem Gesetz­ge­ber wich­tig, dass Infor­ma­tio­nen zu den damit ver­bun­de­nen Dienst­leis­tun­gen im HMV ste­hen. Ich hal­te es für rich­tig, dass Ver­sor­gungs­pro­zes­se im HMV beschrie­ben wer­den – das sichert Qua­li­tät. Zudem sieht das aktu­el­le Gesetz eben­falls vor, dass im HMV Ein­zel­hei­ten zu Pro­zes­sen und Qua­li­tät aus­ge­führt wer­den. Das HMV wird fort­wäh­rend wei­ter­ent­wi­ckelt und das Leis­tungs­recht nach dem SGB V lässt zu, dass die GKV-Ver­si­cher­ten nach dem neu­es­ten tech­ni­schen Stand ver­sorgt wer­den – Inno­va­ti­on ist im GKV-Sys­tem also machbar.

OT: 2021 wur­de das Kon­zept einer rein digi­ta­len Online-Ein­la­gen­ver­sor­gung von gesetz­lich Ver­si­cher­ten auf Rezept per Selbst­ver­mes­sung und im Ver­sand durch die Bar­mer vom BAS unter­sagt. Wäre es trotz­dem nach wie vor zuläs­sig, ähn­li­che Kon­zep­te auf Rezept am Markt anzubieten?

Dom­scheit: Dazu kann ich nur soviel sagen: Alle Betei­lig­ten sind über unse­re Posi­ti­on umfäng­lich infor­miert. Bei sol­chen Über­prü­fun­gen bezüg­lich der Recht­mä­ßig­keit eines Ver­trags schau­en wir uns an, was an Anfor­de­run­gen im HMV steht. Das muss der Ver­trag abbil­den. Das ist immer eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung, auch wenn es bei einer Grund­satz­ent­schei­dung auch eine Prä­ju­di­z­wir­kung für ver­gleich­ba­re Sach­ver­hal­te gibt.

OT: Wird per­sön­li­che Bera­tung bei der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung zuneh­mend entbehrlich?

Dom­scheit: Im bereits mehr­fach erwähn­ten Son­der­be­richt haben wir uns dazu posi­tio­niert, was wir in Sachen Bera­tung für not­wen­dig hal­ten: Eine ana­lo­ge Bera­tung in den Geschäfts­räu­men der Leis­tungs­er­brin­gen­den oder vor Ort bei den Ver­si­cher­ten muss nach Auf­fas­sung des BAS gewähr­leis­tet sein, wenn Ver­si­cher­te das wün­schen. Es besteht ein Anspruch auf per­sön­li­che Bera­tung und Ein­wei­sung. Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung betrifft oft älte­re und mul­ti­mor­bi­de Men­schen und die­se sol­len die Bera­tung bekom­men, die sie brau­chen. Wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie war man bereit, in der Qua­li­tät Abstri­che zu machen, um über­haupt ver­sor­gen zu kön­nen. Das war rich­tig. Ich wür­de aber nicht sagen, dass man auf ana­lo­ge Bera­tung und Ein­wei­sung in Zukunft ver­zich­ten könn­te. Dazu gibt es kei­ne Erkenntnisse.

OT: Zum Abschluss rund zwei Jah­re vor­aus­ge­schaut – wie sieht die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung 2025 aus?

Dom­scheit: Es bleibt abzu­war­ten, wie reform­wil­lig die Poli­tik ist. Nur dann kann sich sub­stan­zi­ell etwas ändern.

Die Fra­gen stell­te Cath­rin Günzel.

 

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