Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) fordert deshalb eine zeitnahe Finanzierungsvereinbarung für seine Mitgliedsbetriebe. „Unsere Orthopädietechnik-Betriebe sind auf die TI-Anbindung vorbereitet. Doch bei den Kosten darf es keine Unsicherheit geben – es braucht hier verbindliche Regelungen“, erklärt Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT. Insbesondere mit Blick auf die guten Erfahrungen aus dem laufenden Pilotprojekt zur elektronischen Verordnung (eVerordnung) für orthopädische Hilfsmittel sieht Münch dringenden Handlungsbedarf bei der Beantragung und Ausgabe der eBA und SMC‑B Karten.
Vereinbarung längst überfällig
Hintergrund ist § 380 SGB V. Demnach hätten die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hilfsmittelerbringer und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) bereits zum 1. Januar 2024 eine Finanzierungsvereinbarung zur Erstattung der TI-Kosten abschließen müssen. Für die Orthopädietechnik-Betriebe, die im Besitz eines Zertifikats nach § 126 SGB V (Präqualifizierung) sind, sieht das Gesetz die Erstattung ab dem 1. Juli 2024 vor. Doch bislang wurden keine Verhandlungen aufgenommen, obwohl die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke (AG GHW) im Zentralverband des Deutschen Handwerks, zu der auch der BIV-OT gehört, seit Monaten auf einen Verhandlungsbeginn drängt. Zur AG GHW gehören neben dem BIV-OT auch der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha), der Spitzenverband Orthopädie-Schuhtechnik (SpiOST) sowie der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI).
Der GKV-SV hat gegenüber der AG GHW die Position vertreten, dass derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf für eine Finanzierungsvereinbarung bestehe. Begründet wird dies damit, dass bislang jenseits der eVerordnung keine gesetzlich verpflichtenden TI-Anwendungen für die Hilfsmittelerbringer vorgesehen seien. Anwendungen wie Kommunikation im Medizinwesen (KIM) oder der TI-Messenger (TIM) gelten aus Sicht des GKV-SV als freiwillig, eine frühzeitige Vollausstattung der Betriebe sei daher nicht erforderlich. Konkrete Verhandlungen zur Refinanzierung stellt der GKV-SV frühestens für das Jahr 2026 in Aussicht.
Planungssicherheit gefordert
Aus Sicht des BIV-OT ist diese Haltung nicht tragfähig, denn die TI-Anbindung wird bereits zum 1. Januar 2026 gesetzlich verpflichtend – unabhängig davon, wann die eVerordnung in der Breite verpflichtend genutzt wird. „Die notwendigen technischen Voraussetzungen müssen unsere Betriebe rechtzeitig schaffen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Finanzierung“, so Münch. Zudem weist der BIV-OT darauf hin, dass sichere digitale Kommunikationswege wie KIM für den Austausch mit Ärztinnen und Ärzten bereits heute in der Orthopädie-Technik sinnvoll und notwendig sind und die Betriebe diese auch anwenden werden – nicht zuletzt wegen des Datenschutzes bei Gesundheitsdaten.
Rückenwind erhält der BIV-OT auch aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Nach Informationen des Verbandes sieht das Ministerium die Verantwortung für die Vorbereitung und Aufnahme der Verhandlungen eindeutig beim GKV-SV.
Als Mitglied der AG GHW bringt der BIV-OT die Perspektive der Orthopädie-Technik in die laufenden Abstimmungen ein. Im Fokus steht dabei das Ziel, die Betriebe der Orthopädie-Technik rechtzeitig und wirtschaftlich vertretbar an die TI anzubinden.
„Die Orthopädie-Technik leistet einen wichtigen Beitrag zur Hilfsmittelversorgung in Deutschland. Damit unsere Betriebe diese Aufgabe auch im digitalen Zeitalter erfüllen können, muss die Refinanzierung der TI-Kosten endlich verbindlich geregelt werden“, fordert Münch.
Die Verbände der AG GHW sind sich über die Bedeutung einer zügigen Refinanzierungslösung für die TI-Anbindung der Hilfsmittelleistungserbringer einig. Denn die zeitnahe Aufnahme von Verhandlungen mit dem GKV-SV ist unerlässlich, um den Betrieben Planungssicherheit zu geben und die digitale Integration der Gesundheitshandwerke nicht weiter zu verzögern. Die AG GHW wird das Thema deshalb weiterhin mit Nachdruck verfolgen.
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