Anspruch für Diabetespatienten auf Zweitmeinung bei drohender Fußamputation
Gesetzlich krankenversicherte Diabetespatienten haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine qualifizierte fachärztliche Zweitmeinung vor einer geplanten Amputation an den unteren Extremitäten. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) beschlossen. Die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e. V. (DGG) begrüßt den Beschluss uneingeschränkt
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