Gesetz­ge­ber ändert Pra­xis für Schiedsverfahren

Es sind 15 Wor­te, die im Ent­wurf des Kran­ken­haus­pfle­ge­ent­las­tungs­ge­set­zes (KHPflEG) eine Abkehr von der bis­he­ri­gen Pra­xis für Schieds­ver­fah­ren bedeuten.

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