EU-Verordnung zu Isocyanaten macht Schulung erforderlich
Den 24. August 2023 sollten sich Sanitätshäuser, orthopädietechnische Werkstätten und Orthopädieschuhmacher-Betriebe rot im Kalender markieren. Denn: Ab diesem Datum dürfen Diisocyanate grundsätzlich nicht mehr in den Werkstätten benutzt werden. Grund dafür ist eine Änderung einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2020, die nun im Sommer 2023 zu Anwendung kommt.
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